Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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24.01.2024

Verbände der Sozialen Arbeit verurteilen unsozialen UPD-Beschluss

Die schweizweit aktiven Verbände SAGES und AvenirSocial verurteilen den Beschluss der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), Stellen beim internen Sozialdienst zu streichen sowie Angebote der sozialen Integration einzustellen, aufs Schärfste. Auch das Zentrum Klinische Sozialarbeit und Vernetzung, welches schweizweit eine...

Die schweizweit aktiven Verbände SAGES und AvenirSocial verurteilen den Beschluss der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), Stellen beim internen Sozialdienst zu streichen sowie Angebote der sozialen Integration einzustellen, aufs Schärfste. Auch das Zentrum Klinische Sozialarbeit und Vernetzung, welches schweizweit eine Vorreiterrolle im Bereich Klinische Sozialarbeit eingenommen hatte, wird damit zerschlagen. Mit dem UPD-Beschluss wird ignoriert, welch zentrale Rolle die Soziale Arbeit in einer umfassenden Gesundheitsversorgung spielt.

Die UPD hat Anfang Woche kommuniziert, dass der Verwaltungsrat aus Kostengründen beschlossen hat, den internen Sozialdienst zu verkleinern und Projekte der sozialen Teilhabe zu stoppen. SAGES, der Schweizerische Fachverband für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit, und AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, künden Widerstand dagegen an. Die beschlossenen Massnahmen zeugen von Kurzsichtigkeit und sind ein weiteres Beispiel dafür, dass eine durch Spardruck geprägte Perspektive in der Gesundheitsversorgung zu gesellschaftlich untragbaren Entscheiden führt.

Durch den Beschluss der UPD verlieren einerseits Fachpersonen der Sozialen Arbeit ihre Stelle und andererseits wird vermeidbares Leid bei den Betroffenen in Kauf genommen.

«Dass Leistungen der Sozialen Arbeit gestrichen werden, zeigt, wie wenig sozialepidemiologisches Wissen in Entscheidungen im Gesundheitswesen einfliesst. Das ist fatal, denn der Kanton schneidet sich damit ins eigene Fleisch.» (Tom Friedli, Co-Präsident von SAGES)

Entgegen der UPD-Kommunikation ist der Einbezug der sozialen Dimension einer psychischen Erkrankung kein «ergänzendes Angebot», sondern ein zentraler Pfeiler einer umfassenden Gesundheitsversorgung. Es ist längst erwiesen, dass die soziale Integration von Menschen mit psychischen Problemen der entscheidende Faktor für eine Stabilisierung und Verbesserung ihrer Situation darstellt.

«Wenn neben der bio-psychischen auch die soziale Dimension einer Erkrankung in eine Therapie einfliesst, wird die soziale Integration und das Wiedererlangen einer selbstbestimmten Lebensführung nachweislich wirkmächtiger und nachhaltiger gefördert.» (Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial)

Die jüngst von einem breiten Konsortium, dem auch SAGES und AvenirSocial angehören, veröffentlichten Empfehlungen zur Sozialen Arbeit in der Suchthilfe und -prävention machen deutlich, dass die Soziale Arbeit einen fundamentalen Beitrag in der Verhinderung, Bekämpfung und Linderung von gesundheitsbezogenen Herausforderungen leistet.

«Mit dem jüngsten Beschluss wird der stetige Abbau der Angebote der Sozialpsychiatrie weiter vorangetrieben und läuft der langfristigen Versorgungsstrategie entgegen. Wir appellieren an die UPD sowie an den Kanton Bern, den Beschluss rückgängig zu machen und keine Politik auf dem Rücken der Betroffenen zu machen.» (Daniel Kappeler, Co-Präsident von AvenirSocial)

Der Kanton muss – auch aus Eigeninteresse – ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Angebote, die auch die soziale Dimension von Gesundheit und Krankheit miteinschliessen, zu finanzieren, ansonsten sind gesellschaftliche Mehrkosten vorprogrammiert. Die Interventionen der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit müssen endlich als das anerkannt werden, was sie sind: keine Ausgaben, sondern Investitionen in die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Die beiden Verbände fordern die UPD sowie den Kanton überdies dazu ein, einen runden Tisch zur Thematik einzuberufen.

Download Medienmitteilung: Verbände der Sozialen Arbeit verurteilen unsozialen UPD-Beschluss

18.01.2024

Damit die soziale Dimension in der Suchthilfe und Suchtprävention nicht ins Abseits gerät – Empfehlungen für die Stärkung der Sozialen Arbeit

Am 23. Januar 2024 werden die Empfehlungen für die Soziale Arbeit in der Suchthilfe und Suchtprävention vorgestellt, die im Namen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, von AvenirSocial, dem Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, des Fachverbands Sucht und des Schweizerischen Fachverbands...

Am 23. Januar 2024 werden die Empfehlungen für die Soziale Arbeit in der Suchthilfe und Suchtprävention vorgestellt, die im Namen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, von AvenirSocial, dem Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, des Fachverbands Sucht und des Schweizerischen Fachverbands für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit (SAGES) publiziert werden. Erarbeitet wurden die Empfehlungen von über 70 Fachpersonen aus Wissenschaft und Praxis, unter anderem mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Gesundheit und verschiedener Kantone. Der Lancierungsanlass findet kommenden Dienstag an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Olten statt.

Die erarbeiteten Empfehlungen, die in einem mehrjährigen Prozess entstanden sind, fokussieren auf die soziale Dimension von Sucht. So zeigen sie auf, weshalb es sich für die Gesellschaft lohnt, die Bearbeitung der sozialen Dimensionen einer Sucht niederschwellig zugänglich zu machen. Sie geben Antworten darauf, welche Grundlagen und Rahmenbedingungen von Fachleuten, Institutionen und Entscheidungsträger*innen berücksichtigt bzw. angepasst werden müssen, um das Phänomen Sucht wieder verstärkt auch als soziales Problem zu verstehen und zu bearbeiten. Sie unterstreichen damit die zentrale Bedeutung der Sozialen Arbeit in der Suchthilfe.

Soziale Dimension gerät aus dem Blick

Kaum eine chronische Krankheit weist derart viele soziale Faktoren auf wie die Abhängigkeit von Substanzen oder Verhaltensweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen in einer Suchtbehandlung auf Arbeitssuche und somit in einer prekären finanziellen Situation sind, ist sechs Mal höher als in der Allgemeinbevölkerung. Das Risiko, in einer instabilen Wohnsituation zu leben, ist sogar 20 Mal höher. Zudem hat sich die soziale Dimension in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert. Deshalb ist eine psychosoziale Hilfeleistung und Koordination der interprofessionellen Hilfe für eine wirksame Begleitung von Menschen mit Suchtproblemen und deren Umfeld unabdingbar. Beides sind im Kern Zuständigkeitsbereiche der Sozialen Arbeit.

Profession unter Druck

Der Handlungsspielraum der Sozialen Arbeit wird in der Suchthilfe und Suchtprävention immer kleiner. Das liegt unter anderem daran, dass die Suchthilfe u.a. aus finanzpolitischen Überlegungen stärker an medizinische Strukturen angebunden wird und sozialarbeiterische Leistungen in der Regel nicht über das Krankenversicherungsgesetz abgerechnet werden können. Zudem nimmt die Komplexität der Fälle in der Suchthilfe zu, während die Ressourcen der Fachkräfte gleichbleiben oder kleiner werden, wie eine kürzlich publizierte Studie zeigt, welche die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen und das Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben haben.

Eine gemeinsame Medienmitteilung von der Fachhochschule Nordwestschweiz, dem Fachverband Sucht, SAGES und AvenirSocial.

Download Medienmitteilung: Damit die soziale Dimension in der Suchthilfe und Suchtprävention nicht ins Abseits gerät

23.11.2023

Stellungnahme von AvenirSocial zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

Die gewaltfreie Erziehung soll gesetzlich festgeschrieben werden. AvenirSocial begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort (auf FR) das Bestreben des Bundesrates, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch zu verankern. Insbesondere erachten wir die präventive Ausrichtung des Gesetzesentwurfs und die Stärkung erzieherischer Begleitmassnahmen...

Die gewaltfreie Erziehung soll gesetzlich festgeschrieben werden. AvenirSocial begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort (auf FR) das Bestreben des Bundesrates, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch zu verankern. Insbesondere erachten wir die präventive Ausrichtung des Gesetzesentwurfs und die Stärkung erzieherischer Begleitmassnahmen als zentral. Der Berufsverband bedauert jedoch, dass die gewaltfreie Erziehung nicht als veritables Recht des Kindes definiert wird. Ausserdem besteht in den Augen von AvenirSocial die Gefahr, dass die aktuelle sehr allgemeine Formulierung des Gesetzestextes dazu beiträgt, bestimmte Formen von Gewalt in der Erziehung unsichtbar zu machen.

Die Rechte von Kindern stärkern und das Verständnis von Gewalt in der Erziehung erweitern.

AvenirSocial bedauert, dass die gewaltfreie Erziehung nicht als Recht des Kindes im Zivilgesetzbuch verankert wird. Dadurch würde der Status des Kindes gestärkt, ebenso wie seine Möglichkeiten, sich über Gewaltsituationen, deren Opfer oder Zeuge es ist, zu äussern. Darüber hinaus weist der Berufsverband auf das Risiko der Normalisierung und Verschleierung bestimmter Formen von Gewalt in der Erziehung im Rahmen des neuen Gesetzes hin. Eine gewaltfreie Erziehung bedeutet, dass sie frei ist von jeglicher Form physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung, einschliesslich der Exponierung gegenüber häuslicher Gewalt. Dies gilt umso mehr, als die Erfahrung von Fachleuten der Sozialen Arbeit zeigt, dass diese Problematik für die breite Öffentlichkeit nicht immer selbstverständlich ist und dies obwohl ihre Folgen für die Entwicklung des Kindes dramatisch sind.

Den Zugang zu Beratung und Begleitung verbessern.

Die Bereitstellung von Unterstützung für die Elternschaft ist unerlässlich, um Gewalt in der Erziehung zu verhindern. Für AvenirSocial bedeutet dies, dass das Angebot an Beratung und Begleitung, wie im neuen Gesetz vorgesehen, ausgebaut werden muss. Der niederschwellige Zugang zu den Leistungen muss gewährleistet sein. Ein verbesserter Zugang zu diesen ermöglicht es Familien, Situationen vorzugreifen, in denen Erziehungsschwierigkeiten auftreten könnten: Indem elterlicher Erschöpfung vorgebeugt, das Wissen zu Erziehungsarbeit gefestigt wird oder Mediationsverfahren eingerichtet werden. In Anbetracht des Fachkräftemangels im Bereich der Sozialen Arbeit in der Schweiz ist die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen, ausgebildetem Personal und Zeitressourcen durch die Kantone umso wichtiger, um den im neuen Gesetz verankerten Auftrag zu erfüllen. Um das Verständnis und die Praxis gewaltfreier Erziehung zu stärken, empfiehlt AvenirSocial dem Bundesrat zudem, eine nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne zur gewaltfreien Erziehung zu koordinieren und die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen dafür zu sprechen.

Download Medienmitteilung: Stellungnahme zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

06.11.2023

Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz belegt dringenden Harmonisierungsbedarf in der Sozialhilfe

Ein Wissenschaftsprojekt der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat Sozialhilfeleistungen in fünf Kantonen verglichen. Die Studie legt eklatante Unterschiede sowohl zwischen den Kantonen wie auch zwischen Gemeinden offen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, und der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, appellieren...

Ein Wissenschaftsprojekt der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat Sozialhilfeleistungen in fünf Kantonen verglichen. Die Studie legt eklatante Unterschiede sowohl zwischen den Kantonen wie auch zwischen Gemeinden offen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, und der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, appellieren an die Politik, die Harmonisierung von Sozialhilfeleistungen dringend auszubauen.

Die kürzlich veröffentlichte Studie «Vergleich von Sozialhilfeleistungen in fünf Schweizer Kantonen (HarmSoz)» der beiden Wissenschafter Christophe Roulin und Benedikt Hassler von der FHNW belegt, was viele Fachpersonen in der Arbeitspraxis schon lange beobachten: Die Unterschiede von Sozialhilfeleistungen sind von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde enorm. Die Studie zeigt weiter auf, dass die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zwar eine gewisse Harmonisierung auf (zu) tiefem Niveau in den meisten Kantonen erlaubt, diese jedoch absolut ungenügend ist. AvenirSocial und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht fordern deshalb: «Die Politik auf nationaler und kantonaler Ebene muss im Sinne des Wohls der armutsbetroffenen Menschen dringend handeln!»

Flickenteppich Sozialhilfe

Öffentlich wird immer wieder auf die SKOS-Richtlinien und ihre harmonisierende Wirkung in der Sozialhilfe verwiesen. Die Studie HarmSoz relativiert dies nun. Christophe Roulin und Benedikt Hassler stellten in ihrem Studiendesign die Frage, «inwiefern die SKOS-Richtlinien tatsächlich dafür sorgen, dass in der Schweiz bezüglich der Sozialhilfe einheitliche Regelungen und ein einheitlicher Vollzug bestehen.» Die Wissenschafter legten Fachpersonen der Sozialen Arbeit aus den Kantonen Aargau, Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen und Zürich zwei sogenannte Fallvignetten zur Bearbeitung vor und führten mit den entsprechenden Sozialdiensten insgesamt 31 Interviews. Die Resultate legten enorme Unterschiede in allen untersuchten Bereichen offen, namentlich beim Umgang mit überhöhten Mieten, der Festlegung von Mietzinsrichtlinien, der Rentenanmeldung bei der Invalidenversicherung, beim Umgang mit Freizügigkeitsguthaben, dem Kindsvermögen und der Unterstützung von Weiterbildungen respektive der Ermöglichung von Freizeitaktivitäten der Kinder. Die Wissenschafter ziehen in der Studie den Schluss: «Dies bedeutet, dass Armutsbetroffene, je nachdem in welcher Gemeinde sie wohnhaft sind, erhebliche Unterschiede bezüglich erhaltener Unterstützungsleistungen erfahren.(…) Insgesamt führen die verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, der unterschiedliche Umgang mit Ermessensspielräumen, mangelnde Aufsicht des Vollzugs und der eingeschränkte Zugang zum Recht zu einer Situation, in der Klient:innen unterschiedliche Leistungen erhalten, je nachdem in welcher Gemeinde sie einen Antrag auf Sozialhilfe stehen.»

Verbesserungen sind dringend und wichtig

Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS sehen sich durch die Studie in ihrer Kritik an der heutigen Ausgestaltung der Sozialhilfe und ihren Forderungen nach einer substantiellen Verbesserung der Sozialhilfe und deren gesetzlichen Harmonisierung auf nationaler Ebene bestätigt: «Die Sozialhilfe erfüllt ihren Anspruch, Armutsbetroffenen ein Leben in Würde mit gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen, allzu oft nicht» Die beiden Organisationen sehen dringenden Handlungsbedarf, namentlich:

  • durch die Schaffung eines verbindlichen Bundessozialhilfegesetzes basierend auf dem Existenzminimum der Ergänzungsleistungen mit schweizweit verbindlichen Rahmenbedingungen für die Sozialhilfe
  • durch den deutlichen Ausbau der unabhängigen, unentgeltlichen Rechtsberatung, so dass Sozialhilfebeziehende diejenigen Sozialhilfeleistungen, die ihnen rechtmässig zustehen, effektiv auch erhalten
  • durch die Senkung der Arbeitslast der Fachpersonen der Sozialen Arbeit

Die Sozialhilfe gleicht heute in zu vielen Bereichen einer Lotterie und ist ein der Schweiz unwürdiger Flickenteppich. Die Politik ist gefordert, diesem Zustand rasch ein Ende zu bereiten.

Download Medienmitteilung: Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz belegt dringenden Harmonisierungsbedarf in der Sozialhilfe (PDF)

22.10.2023

Drei starke Stimmen für die Soziale Arbeit

Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, zeigt sich erfreut, dass mit der Wiederwahl von Barbara Gysi (Nationalrätin SP) und Katharina Prelicz-Huber (Nationalrätin Grüne) weiterhin zwei starke Stimmen der Sozialen Arbeit in Bundesbern vertreten sind. Weiter ist der Berufsverband überzeugt, dass...

Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, zeigt sich erfreut, dass mit der Wiederwahl von Barbara Gysi (Nationalrätin SP) und Katharina Prelicz-Huber (Nationalrätin Grüne) weiterhin zwei starke Stimmen der Sozialen Arbeit in Bundesbern vertreten sind. Weiter ist der Berufsverband überzeugt, dass sein Mitglied Simon Stocker gute Chancen hat, im zweiten Wahlgang für den Kanton Schaffhausen in den Ständerat gewählt zu werden. Mit der Kampagne «Mehr Soziale Arbeit in der Politik» hat AvenirSocial seine Mitglieder aktiv bei den nationalen Wahlen unterstützt.

AvenirSocial ist der Ansicht, dass Fachpersonen der Sozialen Arbeit einen politischen Auftrag haben. Es gehört zum professionellen Auftrag von Sozialarbeitenden, für gerechte strukturelle Rahmenbedingungen einzustehen, damit alle Menschen ihr Potenzial entfalten können. Dass Fachpersonen der Sozialen Arbeit ihren politischen Auftrag wahrnehmen wollen, zeigt sich im vielfältigen Engagement, das oftmals nebenberuflich geleistet wird. Sei dies in der praktischen Arbeit im Alltag mit anderen Fachpersonen, im Engagement für bessere Arbeitsbedingungen, dem Einstehen für die Anliegen der Adressat*innen oder in der Kandidatur für ein politisches Amt. «Dass dieses Jahr 30 Mitglieder des Berufsverbandes für einen Sitz im nationalen Parlament kandidierten, ist ein starkes Zeichen für die Soziale Arbeit und zeigt ihren Willen zur Veränderung», sagt Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial.

Mit der Kampagne Mehr Soziale Arbeit in der Politik hat der Berufsverband seine kandidierenden Mitglieder mit Online-Podien, Flyern, Newsletterversänden und Beiträgen in verschiedensten Medien unterstützt und auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht. Die Kandidierenden fordern unter anderem bessere Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit und stehen für eine diskriminierungsfreie, chancengleiche und partizipative Gesellschaft, sowie für eine Stärkung der Menschenrechte und insbesondere der Kinderrechte ein. «Es freut mich enorm zu sehen, dass meine Berufskolleg*innen sich so engagiert für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen!», sagt Barbara Gysi, frisch bestätige Nationalrätin aus dem Kanton St. Gallen.

Adressat*innen der Sozialen Arbeit, beispielsweise Alleinerziehende und Armutserfahrene verfügen über keine Lobby im Bundeshaus. Dies führt dazu, dass Entscheide zu ihren Ungunsten gefällt und nur unter grossem politischem Druck rückgängig gemacht werden können. Katharina Prelicz-Huber, wiedergewählte Nationalrätin der Grünen, dazu: «Es ist absurd: Bei der Ausarbeitung von Gesetzestexten werden unsere Argumente und Anträge nicht aufgenommen. Gesetze werden trotz unseren Warnungen beschlossen und nach der Inkraftsetzung merkt man erstaunt, dass die Beschlüsse zu noch grösseren Ungleichheiten führen.»

AvenirSocial ist über die Wahl von Barbara Gysi und Katharina Prelicz-Huber und das glanzvolle Resultat von Simon Stocker im ersten Wahlgang für den Ständerat in Schaffhausen sehr erfreut und gratuliert ihnen ganz herzlich. Bei den Kandidierenden, welche die Wahl nicht geschafft haben, bedankt sich der Berufsverband für ihren grossen Einsatz und ist stolz, auf solch engagierte Mitglieder zählen zu können.

Download Medienmitteilung: Drei starke Stimmen für die Soziale Arbeit (PDF)

Medienkontakt

Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial
+41 (0)31 380 83 08
a.grob@avenirsocial.ch

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