Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

Politische Aktivitäten

AvenirSocial verfasst Positionen an das eidgenössische Parlament, Stellungnahmen zu Vernehmlassungen, Abstimmungsempfehlungen sowie weiteren politischen Aktualitäten.

28.03.2024

Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Erleichterung der selbstständigen Erwerbstätigkeit, Anwesenheitspflicht in der zugewiesenen Unterkunft und Zugriffe auf Informationssysteme

AvenirSocial begrüsst die geplante Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaber*innen einer...

AvenirSocial begrüsst die geplante Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaber*innen einer Aufenthaltsbewilligung. Allerdings besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, den Stellenwechsel während einer bestimmten Dauer einzuschränken.

Den Vorschlag, dass abgewiesene aslysuchende Personen zur Anwesenheit in der Kollektivunterkunft verpflichtet werden können, um ihre Ausschaffung sicherzustellen, beurteilen wir sehr kritisch. Genauso auch die Anordnung von Administrativhaft bei Nichteinhalten dieser Anwesenheitspflicht. Diese weitere Zwangsmassnahme wäre ein einschneidender Grundrechtseingriff, der als Freiheitsbeschränkung oder gar Freiheitsentzug eingestuft werden kann. AvenirSocial lehnt die geplante Anwesenheitspflicht deshalb ab.

Die vorgeschlagene Erweiterung der Zugriffberechtigungen auf die Datenbanken ZEMIS und eRetour werten wir als heikel, insbesondere, wenn es um besonders schützenswerte Daten geht. Wir fordern deshalb, dass bei der Erweiterung der Zugriffsrechte auf verschiedene Behörden und Dritte der Datenschutz der Betroffenen sowie die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Insbesondere ist klar zu bezeichnen, wer auf welche Informationen und unter welchen Voraussetzungen Zugriff erhalten darf.

Download Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Erleichterung der selbstständigen Erwerbs- tätigkeit, Berücksichtigung des Lebensmittelpunkts und Zugriffe auf Informationssysteme
11.03.2024

Stellungnahme zur Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV), Stärkung der Kinderrechte

Die Umsetzung des Kernanliegens der Motion Noser, sprich die Schaffung einer unabhängigen, nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte, bedingt ausreichend finanzielle Mittel...

Die Umsetzung des Kernanliegens der Motion Noser, sprich die Schaffung einer unabhängigen, nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte, bedingt ausreichend finanzielle Mittel und eine Verankerung auf Gesetzesstufe in Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien. In diesem Sinne unterstützt AvenirSocial das Modell, welches die eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ im Jahr 2020 veröffentlicht hat. Die EKKJ schlägt vor, eine nationale, unabhängige «Ombudsstelle für Kinderechte mit ihr direkt unterstellten sprachregionalen «Antennen» zu schaffen. Entsprechend plädieren wir für eine Überarbeitung des vorliegenden bundesrätlichen Vorschlages für die Stärkung der Kinderrechte.

Download Vernehmlassungsantwort zur Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV), Stärkung der Kinderrechte
07.03.2024

Kanton Thurgau: Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes über Kind, Jugend und Familie, Änderung des Gesetzes über die Volksschule und Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen

Als Berufsverband fördert AvenirSocial die Verankerung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Kantonen....

Als Berufsverband fördert AvenirSocial die Verankerung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Kantonen. Unsere Stellungnahme stützt sich auf die Rückmeldungen des Vereins Schulsozialarbeit Thurgau, des Schulsozialarbeitsverbands (SSAV), des Netzwerks für Offene Kinder- und Jugendarbeit Thurgau (NOKJAT) und des Dachverbandes Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ).

AvenirSocial begrüsst die flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit im Kanton Thurgau. Im Namen der Chancengleichheit sollen alle Schüler*innen unabhängig von Wohnort und Schule bei Bedarf Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen erhalten können. Um allen Schüler*innen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Schulsozialarbeit zu gewährleisten, ist es unerlässlich, klare Mindeststandards für den Ausbau der Schulsozialarbeit zu definieren. In dieser Hinsicht ist es wichtig, dass der Kanton die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen kann, die für die Entwicklung und Verankerung der Schulsozialarbeit notwendig sind. Es versteht sich von selbst, dass die in den Schulen angestellten Fachpersonen über eine tertiäre Ausbildung in Sozialer Arbeit verfügen müssen, die gegebenenfalls durch eine fachspezifische Weiterbildung ergänzt wird.

Wir sind überrascht über das völlige Fehlen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des neuen Gesetzes über Kinder, Jugendliche und Familien. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit schaffen Freiräume, in denen Kinder und Jugendliche nach ihren Bedürfnissen Eigeninitiative entwickeln können. Sie setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche sozial, kulturell und politisch in die Gemeinschaft integriert werden, sich wohlfühlen und die Fähigkeit erwerben, Verantwortung zu übernehmen. Mit unserer Stellungnahme fordern wir, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Thurgau flächendeckend eingeführt wird, genauso wie die Schulsozialarbeit. Darüber hinaus sollte der Kanton Thurgau auch die Unterstützung eines kantonalen Vereins zur Koordination der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in sein neues Gesetz aufnehmen.

Download Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes über Kind, Jugend und Familie, Änderung des Gesetzes über die Volksschule und Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen
04.03.2024

Kanton Graubünden: Stellungnahme zur Rückerstattung von sozialhilferechtlichen Unterstützungsleistungen

AvenirSocial begrüsst es, dass der Kanton Graubünden ein aussagekräftiges Monitoring zu den divergierenden Sozialhilfepraktiken der Gemeinden durchgeführt hat und dass...

AvenirSocial begrüsst es, dass der Kanton Graubünden ein aussagekräftiges Monitoring zu den divergierenden Sozialhilfepraktiken der Gemeinden durchgeführt hat und dass mit der Revision der Artikel über die Rückerstattung eine rechtsgleiche Praxis innerhalb des Kantons und eine Harmonisierung mit anderen Kantonen erzielt werden sollen. Damit die Harmonisierung erreicht werden kann, ist es am naheliegendsten, bei einer Revision der Rückerstattungsregelungen die SKOS-Richtlinien zu übernehmen oder mindestens bestehende Differenzen zu den Richtlinien markant zu verringern. Leider sind Sozialhilfebeziehende im Kanton Graubünden auch nach der vorgeschlagenen Revision gegenüber Armutsbetroffenen in Bezug auf die Rückerstattung wesentlich schlechter gestellt. Es braucht somit viele Änderungen um das Ziel der Harmonisierung nicht zu verfehlen.

Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Graubünden.

04.03.2024

Kanton Fribourg: Stellungnahme zum Vorentwurf der Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (auf Französisch)

En tant qu’association professionnelle, AvenirSocial s’engage en faveur des droits à la formation, à la pratique d’une activité professionnelle ainsi...

En tant qu’association professionnelle, AvenirSocial s’engage en faveur des droits à la formation, à la pratique d’une activité professionnelle ainsi qu’à la participation à la vie sociale, politique et culturelle de toutes les personnes. Pour cette raison, il est important de permettre aux personnes atteintes dans leur santé de participer avec les mêmes droits que les autres à la vie économique, sociale et culturelle. 

L’avant-projet d’ordonnance soumis à consultation dans le canton de Fribourg permet l’engagement durant une année des employé·e·s de l’Etat atteint dans leur santé, dans le but de consolider leur état de santé et de leur ouvrir un droit auprès d’autres assurances sociales. Dans cet avant-projet d’ordonnance, AvenirSocial salue la flexibilisation du temps de travail pour les personnes dont le rendement diffère de leur taux d’engagement (ex. 60% réparti sur 4 jours). Dans notre brochure sur les conditions de travail (2023), nous argumentons en faveur de la flexibilisation du temps de travail qui améliore les conditions de travail des collaborateur·trice·s en général.

En revanche, AvenirSocial est préoccupée par le fait que le projet de réintégration des personnes atteintes dans leur santé ne garantisse pas les anciennes conditions salariales de l’employé·e. Notre brochure sur les salaires dans le travail social (2023) nous rappelle que les critères de formation, d’expérience professionnelle et extraprofessionnelle (travail du care et activité bénévole), d’âge et d’ancienneté sont aussi déterminants pour définir la classe salariale. L’égalité de traitement entre les collaborateur·trice·s doit rester une priorité absolue, l’atteinte à la santé ne devant en aucun cas justifier d’une réduction salariale.

Download Prise de position sur l’avant-projet d’ordonnance relative au financement de la réintégration de personnes atteintes dans leur santé
29.02.2024

Gemeinsame Stellungnahme zum parlamentarischen Vorstoss «Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern»

Gemeinsame Stellungnahme von der Kirchlichen Gassenarbeit Bern, der Kirchlich getragenen Gassenarbeit Biel/Bienne und AvenirSocial zum parlamentarischen Vorstoss «Einführung eines generellen...

Gemeinsame Stellungnahme von der Kirchlichen Gassenarbeit Bern, der Kirchlich getragenen Gassenarbeit Biel/Bienne und AvenirSocial zum parlamentarischen Vorstoss «Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern»

Sehr geehrte Grossrätinnen und Grossräte des Kantons Bern

Die Motion der SVP vom 13. Juni 2023 verlangt die Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern. Als juristische Begründung wird der Bundesgerichtsentscheid vom 13. März 2023 betreffend dem basel-städtischen Bettelverbot beigezogen. Dieser Entscheid lehnt ein generelles Bettelverbot ab, räumt jedoch ein, dass organisiertes, aggressives und aufdringliches Betteln gegebenenfalls gebüsst werden kann. Aufgrund der erhöhten Vulnerabilität und Bedürftigkeit dieser Menschen müssten jedoch zuvor mildere Massnahmen durch Durchsetzung eines Bettelverbotes ergriffen werden. Eine unmittelbare Busse oder Wegweisung ist nicht grundrechtskonform und es muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Strafe erfüllt werden.

Ein generelles Bettelverbot, wie es die Motionär*innen fordern, ist aus juristischer Perspektive nicht grundrechtskonform und würde den Bundesgerichtsentscheid infrage stellen. Auch betreffend bettelnden Menschen aus Osteuropa ist zu bedenken, dass alle Einreisenden ein dreimonatiges Bleiberecht haben. Bis heute gibt es keine wissenschaftlichen Studien, welche die Existenz von sogenannten organisierten Bettelbanden in der Stadt Bern oder Biel belegen. Es braucht zur Bekämpfung von Menschenhandel und kriminellen Organisationen keine neuen Verbote, dazu gibt es bereits genügend geeignete Gesetzesgrundlagen. Mit einem Bettelverbot würden alle Personen unter Generalverdacht gestellt, welche aufgrund einer Notlage keinen anderen Weg finden, ihrer Bedürftigkeit Abhilfe zu schaffen, als mitten auf der Strasse um Hilfe zu bitten. Diese extremste Form der Armut soll und darf nicht kriminalisiert und bestraft werden. Als reiche Schweiz müssen wir mit geeigneten Unterstützungsangeboten dafür sorgen, dass niemand mehr betteln muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es stellt sich also nicht die Frage, ob und wo man im Kanton Bern betteln darf oder nicht- sondern warum man betteln muss und es keine anderen Lösungen gibt.

Als Organisationen, welche tagtäglich mit von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffenen Personen Kontakt hat, erachten wir es als nicht zielführend, ein Bettelverbot auszusprechen. Viele unserer Klient*innen haben aufgrund einer Krise, einer Trennung oder einem Stellenverlust etwa, ihr Einkommen und oft auch ihr Obdach verloren. Manche melden sich beim Sozialdienst an, müssen jedoch aufgrund fehlender Dokumente oder langwierigen Abklärungen bei den Versicherungen oft Tage oder Wochen auf Unterstützung warten. Andere fürchten um einen Entzug ihrer Aufenthaltsbewilligung, wenn sie Sozialhilfe beantragen. Wieder andere schämen sich, staatliche Hilfe zu beantragen. Die Geschichten dieser Menschen sind so vielfältig wie das Leben und es braucht Hilfsorganisationen, welche hinschauen und die Leute bei der Reintegration begleiten und nicht noch mehr Steine im Sinne von Bussen oder Freiheitsentzug in den Weg legen. Wir empfehlen daher dringlichst, die Motion abzulehnen.

Download Stellungnahme zum parlamentarischen Vorstoss «Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern»
26.02.2024

Empfehlungen Frühjahrssession 2024

Zum Auftakt der Frühjahrssession positionieren wir uns zu den politischen Geschäften, welche den Bereich der Sozialen Arbeit betreffen. Dazu gehören...

Zum Auftakt der Frühjahrssession positionieren wir uns zu den politischen Geschäften, welche den Bereich der Sozialen Arbeit betreffen. Dazu gehören in dieser Session verschiedene Vorstösse zum Thema Armut und Schulden, eine Initiative zum Verbot von «Konversionstherapien» sowie eine ganze Reihe an migrationspolitischen Geschäften.

Zum Sessionsbrief an den Ständerat

Zum Sessionsbrief an den Nationalrat

08.01.2024

St. Gallen: Gemeinsame Stellungnahme zu den Ergänzungsleistungen für Familien

Die Caritas St.Gallen-Appenzell und AvenirSocial bitten und fordern die beratende Kommission dazu auf, zum Bericht 40.23.05 Grundlagen der Familienpolitik im...

Die Caritas St.Gallen-Appenzell und AvenirSocial bitten und fordern die beratende Kommission dazu auf, zum Bericht 40.23.05 Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen, dem Kantonsrat einen Vorschlag zur Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen (Familien-EL) im Kanton St.Gallen vorzulegen.

Der Bericht zeigt klar auf, wie wirksam die Einführung von Familien-EL zur Verringerung der armutsbetroffenen Familien wäre

Familien-EL ermöglichen erwiesenermassen, dass Familien, die an der Armutsgrenze leben, ein menschenwürdiges Leben mit ausreichend finanziellen Mitteln führen können. Weiter kommt hinzu, dass Ergänzungsleistungen, im Gegensatz zur Sozialhilfe, nicht der sogenannten Rückerstattungspflicht unterliegen. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit beträchtlich, dass Familien nach wiedererlangen der wirtschaftlichen Unabhängigkeit, weiterhin in prekären finanziellen Situationen leben müssen. Ergänzungsleistungen für Familien sind zudem auch ein wirksames Mittel gegen den Nicht-Bezug von Unterstützungsleitungen, da sie deutlich weniger stigmatisierend wirken als beispielsweise die Sozialhilfe.

Die Regierung lehnt eine Einführung einzig und allein aufgrund finanzpolitischer Überlegungen ab. Die Fragen, die sich die beratende Kommission also stellen muss, sind: «Was sind uns Familien im Kanton St.Gallen wert? Wollen wir es uns leisten, dass weniger Familien an der Armutsgrenze leben müssen?»

Zur Stellungnahme (PDF)
Zur Region Ostschweiz

04.12.2023

Empfehlungen Wintersession 2023

Zum Start der neuen Legislatur stellt sich der Berufsverband vor und zeigt auf, wie vielfältig die Soziale Arbeit, ihre Fachpersonen...

Zum Start der neuen Legislatur stellt sich der Berufsverband vor und zeigt auf, wie vielfältig die Soziale Arbeit, ihre Fachpersonen und ihre Adressat*innen, von den Entscheiden der nun anlaufenden 52. Legislatur betroffen sein können.

Als Berufsverband plädieren wir für eine umfassende Strategie, dass armutserfahrene Menschen selbstbestimmt aus ihrer prekären Situation herausfinden und vollumfänglich sozial, politisch und wirtschaftlich teilhaben können. Eine schweizweite, verbindlichen Grundlage für die Existenzsicherung wäre ein dringend nötiger Schritt in diese Richtung.

Weiter weisen wir auf den seit Jahren anhaltenden und sich verstärkenden Mangel an ausgebildeten Fachpersonen der Sozialen Arbeit hin und kommunizieren das Potenzial an Veränderungen. Konkret sehen wir beispielsweise Verbesserungspotenzial beim Arbeitsgesetz, welches festhält, dass Sozialpädagog*innen von den diesen gesetzlichen Regelungen ausgenommen sind – was in der Praxis zu prekären und unattraktiven Arbeitsbedingungen beispielsweise betreffend Nacht- und Pikettdiensten führt.

Wir apellieren an die Nationalrät*innen, sich den Mehrheitsanträgen zu folgen und die parlamentarische Initiative «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren» anzunehmen.

 

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28.11.2023

Kanton Aargau: Stellungnahme zur Totalrevision des Schulgesetzes

Als Berufsverband fördert AvenirSocial die Verankerung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allen Schulen der Primarstufe, Sekundarstufe 1 und 2....

Als Berufsverband fördert AvenirSocial die Verankerung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allen Schulen der Primarstufe, Sekundarstufe 1 und 2. Deshalb stellt die Totalrevision des Schulgesetzes im Kanton Aargau einen wichtigen Schritt, hin zu umfassenden Leistungen für alle Schüler*innen in verschiedenen Lebensbereichen dar.

Avenirsocial bedauert jedoch, dass die Schulsozialarbeit im neuen Mittelschulgesetz nicht erwähnt wird. Damit die Leistungen der Schulsozialarbeit allen Schüler*innen zur Verfügung stehen, braucht es eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachpersonen. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Kanton die notwendigen finanziellen Mittel für die Anstellung qualifizierter Fachpersonen der Sozialen Arbeit bereitstellt. Nur so kann die Chancengerechtigkeit gewährleistet und können die Ziele des neuen Schulgesetzes erreicht werden.

Zur Vernehmlassungsantwort (PDF).
Zur Region Nordwestschweiz.