Löhne in der Sozialen Arbeit
Empfehlungen von AvenirSocial
Die Lohnpolitik ist je nach Kontext – städtisch, kantonal und regional sowie je nach Träger*in und entsprechender Anbindung an die kantonalen Besoldungsreglemente – sehr unterschiedlich ausgestaltet. Ebenso variieren innerhalb der von AvenirSocial repräsentierten Berufsfelder – der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik, der Soziokulturellen Animation, der Gemeindeanimation, der Kindheitspädagogik und der Arbeitsagogischen Leitung – die Löhne stark. Des Weiteren sind je nach Kontext grosse Unterschiede nach Ausbildungen und deren Erfordernisse für eine Funktionsausübung auszumachen.
AvenirSocial gibt aufgrund der Heterogenität in der Lohnpolitik in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit keine individuellen Lohnempfehlungen ab, referenziert aber die Fachpersonen der Sozialen Arbeit an die kantonalen Besoldungsreglemente und an bestehende Lohnrechner.
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In unserer Broschüre: Löhne in der Sozialen Arbeit – Empfehlungen von AvenirSocial (2023) erklären wir unsere Grundsätze zur Lohnpolitik und geben Empfehlungen bezüglich Löhne von Fachpersonen der Sozialen Arbeit in der Schweiz ab. |
Links zur Eruierung deiner Lohnforderung
- Empfehlungen zu Löhnen von SAVOIRSOCIAL
- Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB
- Lohnrechner Salarium des Bundesamtes für Statistik
- Visualisierungen zur Schweizer Lohnlandschaft basierend auf Daten des BFS
- FH-Lohnstudie 2021: Jetzt Löhne vergleichen (nur mit Login)
Links zu den kantonalen Bestimmungen
Die von den Kantonen erarbeiteten Besoldungsreglemente variieren untereinander stark. Die kantonalen Besoldungsreglemente sind in der Logik einer Matrix aufgebaut und lassen sich in sog. Lohnklassen und -stufen einteilen. Die Lohnklassen orientieren sich an definierten Funktionen und die Lohnstufen differenzieren den Lohn in unterschiedliche Lohnabschnitte. Innerhalb einer Lohnklasse kann der Unterschied des Jahreslohns von der untersten zur obersten Lohnstufe einige zehntausend Franken betragen. Die kantonalen Besoldungsreglemente orientieren sich an einem 100% Arbeitspensum und verstehen sich im Normalfall inkl. dem 13. Monatslohn.
Aargau |
Übersicht der Grundlagen kantonale Personalarbeit |
Appenzell Ausserhoden |
Besoldungsverordnung (Lohntabellen und Funktionsbewertung im Anhang) |
Appenzell Innerhoden |
Personalverordnung, Standeskommissionsbeschluss (Funktionsstufen im Anhang) |
Basel-Landschaft |
Übersicht zu Lohn und Zulagen |
Basel-Stadt |
Übersicht zu den Anstellungsbedingungen |
Bern |
Übersicht zu den Anstellungsbedingungen |
Freiburg |
Übersicht zu Lohn und Lohnskala, Verordnung über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals |
Glarus |
Verordnung über die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals (Lohntabellen und Funktionsbewertung im Anhang der Verordnung) |
Graubünden |
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Luzern |
Übersicht zur Besoldung Verwaltungspersonal, Besoldungsverordnung für das Staatspersonal |
Nidwalden |
Übersicht zum Personalrecht |
Obwalden |
Übersicht zur Personalgesetzgebung |
Schaffhausen |
Übersicht zum Entlöhnungssystem der kantonalen Verwaltung |
Schwyz |
Informationen & Dokumente des Personalamts |
Solothurn |
Übersicht zu den Lohn/-Honorartabellen und dem GAV Staatspersonal |
St.Gallen |
Verordnung über die Bemessung des Lohns des Staatspersonals (Lohntabelle im Anhang) |
Thurgau |
Besoldungsverordnung (Lohntabelle im Anhang) |
Uri |
Personalverordnung (Lohntabelle im Anhang), Personalreglement |
Wallis |
Übersicht zum Lohnsystem und zur Lohntabelle |
Zug |
Personalgesetz (5.2 Gehaltsanspruch) |
Zürich |
Arbeiten beim Kanton: Übersicht zum Lohn |