Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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Kanton Basel-Landschaft: Stellungnahme zur Änderung des Sozialhilfegesetzes und -verordnung

AvenirSocial begrüsst die Neuregelungen im Grundsatz, weil sie zu einer rechtsgleicheren Behandlung von Rückerstattungsfällen im Kanton führt, einzelne Problemkonstellationen abschwächt oder beseitigt und zudem den administrativen Aufwand ebenso wie den Aufwand in
Rechtsmittelverfahren erheblich verringert.

Vor dem Hintergrund, dass die Rückerstattungspflicht grundsätzlich umstritten ist, einige Kantone auf sie verzichten und wir diese als Berufsverband grundsätzlich in Frage stellen müssen, ist mindestens der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei der Verpflichtung zur Rückerstattung unbedingt zu beachten. Dies kommt im vorliegenden Entwurf nicht zum Ausdruck.

Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Nordwestschweiz.

14.05.2023