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Kanton St. Gallen: Stellungnahme zu den Nachträgen über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung
AvenirSocial begrüsst die Nachträge grundsätzlich, möchte aber anmerken, dass es unumgänglich ist, dass Peers, Betroffene, Angehörige und Fachpersonen bei den zuständigen Stellen involviert werden und zusammenarbeiten. Die vorliegenden Vorschläge müssen den Vorgaben der UN-BRK entsprechen. Das tun sie teilweise nicht. Unter anderem, weil pauschale Grenzen für den Leistungsbezug gesetzt werden, anstatt diese individuell zu definieren. Barrierefreie Kommunikation soll gefördert und gesetzlich verankert werden. Dies ist ein wichtige Neuerung, die aber nicht ohne den Einbezug der Betroffenen stattfinden kann.
28.02.2025