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Kanton Zürich: Stellungnahme zu den Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
Im Grundsatz begrüssen wir die im Vorentwurf vorgesehene Stärkung der Massnahmen im Bereich der Frühen Förderung sehr. Einige Kritikpunkte bleiben, die wir in der Vernehmlassungsantwort in sechs Punkten erläutern. So scheint uns, dass es der Verwaltung und der Politik noch immer an der nötigen Aufmerksamkeit mangelt, richtig festzustellen, welchen Stellenwert die Betreuung in den ersten Kinderjahren für die zukünftige gute Entwicklung eines Kindes und dessen Wohlbefinden hat. Wir gewinnen den Eindruck, dass sich Krippenangebote weder an den Bedürfnissen der Kinder noch an Qualitätskriterien ausrichten, sondern vielmehr finanzielle Überlegungen im Vordergrund stehen. Unverständlich ist für uns beispielsweise auch, dass für Tageseltern eine Gleichbehandlung (noch) nicht vorgesehen ist, obwohl ihnen die gleichen Kinder anvertraut werden und sie die gleichen Leistungen erfolgreich zu erbringen haben.