Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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Kanton Zürich: Stellungnahme zur Teilrevision des Gesetzes zum KESR

Die Region Zürich & Schaffhausen nimmt Stellung zu den fünf Teilprojekten der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Dabei bringen wir klar zum Ausdruck, dass der Einsitz der Profession Soziale Arbeit im Spruchkörper der KESB aus unserer Sicht weiterhin zwingend ist. Auch ist aus fachlicher Sicht die Vereinfachung und vor allem eine Verkürzung der Verfahrensdauern dringend anzustreben. Wir sprechen uns für kostenfreie Verfahren aus und bei Beschwerden bevorzugen wir einen einstufigen Rechtsmittelzug. Ebenso befürworten wir grundsätzlich eine elektronische Aktenführung. In den abschliessenden Bemerkungen erläutern wir unsere Antworten und bringen die kritischen Punkte zur Diskussion.

Zur Vernehmlassungsantwort

24.10.2022