Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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Stellungnahme zum Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes OHG

AvenirSocial begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Die Motionen verlangen, dass Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt spezialisierte und qualitativ hochstehende medizinische und rechtsmedizinische Leistungen erhalten. Diese Leistungen sollen neu in die Opferhilfe integriert werden. Damit kommt es zu einer Verbesserung der sogenannten Beweiserhebung und der Möglichkeit der Beweisverwertung in einem Verfahren. Dies wiederum kann einen positiven Einfluss auf die Anzahl eingereichter Anzeigen sowie auf die strafrechtlichen Verurteilungen haben. Hinzu kommt, dass mit der Revision vorgeschlagen wird, dass Kantone verpflichtet werden, einerseits, spezialisierte Stellen für Opfer häuslicher Gewalt einzurichten und, andererseits, dass sie die Angebote bei der Bevölkerung bekannt machen müssen.

Wir weisen in unserer Stellungnahme darauf hin, dass für die Fachstellen ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen und dass es zentral ist, dass für diese Fachstellen ausgebildete Fachpersonen, unter anderem der Sozialen Arbeit, angestellt werden. Wir empfehlen zudem, ein schweizweites Monitoring zu erstellen, damit die Qualität sichergestellt und die Wirksamkeit der Massnahmen geprüft werden können.

Ganze Stellungnahme (PDF)

17.12.2024