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Stellungnahme zur 21. 449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern
AvenirSocial unterstützt die alternierende Obhut bei gemeinsamer elterlicher Sorge, sofern das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur gleichmässigen Aufteilung der Betreuungszeit, die nicht den Bedürfnissen des Kindes entspricht, lehnen wir ab. Stattdessen fordert AvenirSocial, die Mitwirkungsrechte der Kinder zu stärken und die Eltern durch Mediation und Beratung besser zu unterstützen.
13.10.2025