Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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Stellungnahme zur Änderung des Zivildienstgesetzes

AvenirSocial lehnt die vorgeschlagenen Änderungen des Zivildienstgesetzes grundsätzlich ab. Die Aufgabe des zivilen Ersatzdienstes (Zivildienst) ist gemäss Artikel 2 des Zivildienstgesetzes, «Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu erbringen, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen».

In vielen Institutionen der Soziale Arbeit sind Zivildienstleistende als Unterstützung für Fachpersonen im Einsatz: beispielsweise in Heimen, Beratungsangeboten, in der Kinder- und Jugendanimation oder in Asylunterkünften. Zivildienstleistende sind eine wichtige Stütze für die Soziale Arbeit, auch wenn für uns klar ist, dass sie keinesfalls an Stelle von ausgebildeten Fachpersonen eingesetzt werden dürfen. Eine weitere Erhöhung der Hürden für den zivilen Ersatzdienst, wie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, kann Organisationen vor grosse Probleme stellen, genügend Personal zur Unterstützung von Fachpersonen zu finden.

Wir erachten es nicht als wirksam, den Aufbau von weiteren Hürden für die Zulassung zum Zivildienst als Lösung für allfällige Herausforderungen bei der sogenannten Alimentierung der Armee zu betrachten. Zivildienstleistende steuern mit ihrem, notabene deutlich längeren Einsatz, einen wichtigen Beitrag im Bereich der Sozialen Arbeit bei. AvenirSocial spricht sich deshalb gegen eine Schwächung des Zivildienstes aus.

Zur Stellungnahme (PDF)

03.06.2024