Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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Stellungnahme zur parl. Initiative «Armut ist kein Verbrechen»

AvenirSocial appelliert gemeinsam mit der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) aus fachlicher Sicht an den Nationalrat, die parlamentarische Initiative „Armut ist kein Verbrechen“ anzunehmen und somit das verfassungsmässige Recht auf Hilfe in Notlagen auch für Menschen ohne Schweizer Pass sicherzustellen. In der Bundesverfassung in Artikel 12 ist festgehalten, dass Menschen in der Schweiz, die sich in einer Notlage befinden, ein Recht auf staatliche Unterstützung haben.

 

Zur Stellungnahme

12.09.2022