News
Unsere Positionen zu den Geschäften der Herbstsession 2025
Ja zur Vorlage 25.019 «Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)» – Für ein wirksames Sanierungsverfahren mit dreijähriger Abschöpfungsphase
Zusammen mit der Caritas, dem Dachverband Budgetberatung Schweiz Pro Senectute, der Schuldenberatung Schweiz sowie Vasos Fares appellieren wir ans Parlament, die Vorlage «25.019 – Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)» und dabei insbesondere die dreijährige Abschöpfungsphase bei Art. 345 Abs. 1 zu unterstützen (gemäss Bundesrat und Minderheit der RK-N). Während dieser Abschöpfungsphase muss der Schuldner alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben, es steht lediglich das Existenzminimum zur Verfügung. Eine längere Dauer gefährdet das ganze Verfahren und ist deswegen auch nicht im Sinne der Gläubiger.
Appell an die Parlamenterier*innen (PDF)
NEIN! zum Verbot kantonaler Mindestlöhne
Der Nationalrat hat beschlossen, kantonale Mindestlöhne zu verbieten (LECCT, 24.096). Diese Massnahme ist für AvenirSocial inakzeptabel. Die kantonalen Mindestlöhne, die in mehreren Kantonen demokratisch beschlossen wurden, schützen vor Armut, stärken die Kaufkraft und sind ein wirksames Instrument gegen Lohndumping. Bei einer Umsetzung des Vorhabens würden Tausende von Erwerbstätigen weniger als 4’000 Franken pro Monat verdienen. Darüber hinaus würde das Gesetz die Einführung neuer kantonaler Mindestlöhne verbieten, sodass die Bevölkerung aller Kantone dieses Volksrecht verlieren würde. Die Einschränkung dieser kantonalen Kompetenz schwächt die Demokratie, erhöht die Prekarität und verlagert die Kosten auf die Sozialhilfe. AvenirSocial ruft dazu auf, diesen Angriff auf den Lohnschutz abzulehnen.
Für eine nachhaltige und gerechte Finanzierung der 13. AHV-Rente
AvenirSocial begrüsst die rasche Umsetzung der demokratisch beschlossenen 13. AHV-Rente. Die AHV verfügt derzeit über eine solide Grundlage, mittelfristig ist jedoch eine zusätzliche Finanzierung erforderlich. Wir unterstützen eine Finanzierung durch eine moderate Erhöhung der Lohnbeiträge, eine einfache Massnahme, die sozial gerecht ist, da hohe Einkommen einen höheren Beitrag leisten. Wir bedauern jedoch die Absicht des Bundesrats, den Beitrag des Bundes zu reduzieren, und erinnern daran, dass dieser seiner Verantwortung bei der Finanzierung der AHV nachkommen muss. Die 13. Rente wurde vom Volk beschlossen und muss solidarisch und nachhaltig finanziert werden, ohne das Gleichgewicht der AHV und die soziale Gerechtigkeit zu gefährden.
Familienergänzende Kinderbetreuung: Es bleibt noch viel zu tun!
Ein angemessener und erschwinglicher Zugang zu Betreuungsstrukturen ist unerlässlich, damit Eltern – insbesondere Mütter – Beruf und Familie vereinbaren können. AvenirSocial begrüsst daher die Beibehaltung der Bundesfinanzierung für Kinderbetreuungsstrukturen und die Schaffung einer Elternzulage. Wir bedauern jedoch, dass die vorgesehenen Mittel in Höhe von 200 Millionen Franken über vier Jahre bei weitem nicht ausreichen, um das Angebot und die Qualität der familienergänzenden und ausserschulischen Betreuung zu verbessern. Ausserdem sind keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorgesehen, obwohl diese zu einer hohen Fluktuation beitragen. Die Höhe der Kinderbetreuungszulage, die auf 100 Franken pro Tag festgelegt ist, liegt weiterhin weit unter den tatsächlichen Kosten für einen Platz und ist auf Kinder unter 8 Jahren beschränkt. AvenirSocial bekräftigt sein Engagement für eine ausreichende öffentliche Finanzierung, die eine ausreichende Anzahl erschwinglicher Betreuungsplätze garantiert, und fordert eine Verstärkung der Massnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit.