Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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Zentralschweizer Fachkräfte appellieren: Gute Kinderbetreuung braucht mehr!

Das neue Kinderbetreuungsgesetz im Kanton Luzern soll der besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dienen, zur besseren Chancengerechtigkeit von Kindern beitragen und ihre Entwicklung fördern. Der Vorschlag regelt für alle Gemeinden eine einheitliche Unterstützung der Eltern mit Betreuungsgutscheinen. Zudem sollen Kindertagesstätten und Tagesfamilien zentral bewilligt und beaufsichtigt werden. Dafür wird eine einheitliche Mindestqualität festgelegt.

Die vorliegende Lösung reicht aber nicht aus! Sie verunmöglicht qualitativ gute Arbeit für unsere Kleinsten und gefährdet Kitas und Tagesfamilien als Betreuungsangebote. Deshalb fordern mehrere Verbände und Organisationen aus dem Bereich der frühen Kindheit von den Luzerner Gemeinden und dem Kantonsrat Verbesserungen:

1. Familienergänzende Kinderbetreuung braucht bessere Minimalqualität

Damit Eltern Angebote wie Kitas für ihre Kinder wählen, muss diese in guter Qualität angeboten werden. Die Ziele des Gesetzes erreichen wir also nur mit höheren Qualitätsvorgaben für den ganzen Kanton. Nur so können die Mitarbeitenden in Kitas das Wohl der Kinder und ihre Entwicklung auch tatsächlich angemessen gewährleisten. Dies gelingt mit einem Betreuungsschlüssel, der genügend ausgebildetes Personal vorsieht. Praktikantinnen und Lernende des 1. und 2. Lehrjahres sind vom Betreuungsschlüssel auszunehmen. Mit dem NAV hat der Regierungsrat die prekären Bedingungen bei Kita-Praktika bereits anerkannt – ihre Ausnahme aus dem Betreuungsschlüssel ist die logische Konsequenz.

Auch soll allen Fachpersonen genügend Arbeitszeit für indirekte pädagogische Arbeit (Teamsitzungen, Elternarbeit, Administration und Dokumentation, Qualitätsentwicklung) sowie für Berufsbildungsverantwortung zur Verfügung gestellt werden (bspw. gemäss Empfehlungen SODK-/EDK 2022: 15 Stellenprozente, resp. 5 Stellenprozente). Diese Mindestbedingungen dürfen
nicht vom familienpolitischen Engagement der Gemeinden abhängen.

2. Mindestqualität muss mit den Betreuungsgutscheinen zahlbar sein

Mit dem einheitlichen Subventionsmodell beabsichtigt die Regierung zu verhindern, dass die Kindertagesstätten die Kosten für die Umsetzung der Qualitätsvorgaben auf die Eltern überwälzen (B 42. S. 11). Das bedeutet, dass die definierten Betreuungsgutscheintarife die Kosten zur Einhaltung der minimalen Qualitätskriterien decken müssen – und dies für Säuglinge und Kleinkinder über 18 Monaten. Mit der Definition der Standardkosten muss die Regierung dies gewährleisten. Ansonsten bleiben die Kitas auf ungedeckten Kosten sitzen. Da die Personalausgaben 85 Prozent der Kosten ausmachen, verstärkt er damit den herrschenden Druck auf gute Arbeitsbedingungen.

3. Anhörung der Fachverbände und Sozialpartner gesetzlich verankern

Im Gesetzesentwurf legt der Regierungsrat die Mindestvorgaben für die Qualitätsstandards der familienergänzenden Kinderbetreuung fest. Ebenso bestimmt er die Standardkosten, aus denen die Betreuungsgutscheine abgeleitet werden. Angehört werden dafür lediglich die Luzerner Gemeinden. Für eine praktikable Lösung reicht das nicht aus. Die Anhörung von Fachverbänden und Sozialpartner für die Definition der Mindestqualitätsvorgaben und die Standardkosten ist ebenso gesetzlich zu verankern. Für gute und zukunftsfähige Lösungen müssen Branchenkenntnisse der direkt Betroffenen von Anfang an mit einbezogen werden.

Unterstützende Organisationen:

  • VPOD Zentralschweiz: Verband des Personals öffentlicher Dienste. Gewerkschaft und anerkannter Sozialpartner im Service Public
  • zodas:Zentralschweizer Organisation der Arbeitswelt. Kompetenzzentrum für eine attraktive Bildung im Sozialbereich und eine zukunftsorientierte Entwicklung der Sozialberufe
  • Verein Kindheitspädagog*innen HF: Für Anerkennung und Wertschätzung für pädagogisch (tertiär-)ausgebildetes Personal in der Betreuung.
  • Spielgruppenverband Kanton Luzern
  • AvenirSocial: Berufsverband Soziale Arbeit Zentralschweiz

Stimmen aus den Organisationen:

«Der Fachkräftemangel und prekäre Arbeitsbedingungen beherrschen die Kitabranche. Als erfahrene und etablierte Sozialpartner wollen wir künftig zusammen mit der öffentlichen Hand zu einem guten Kita-Angebot für die Luzerner Familien im Kanton Luzern beitragen. Die Stimme der Arbeitnehmenden muss angemessen einfliessen.»

Amanda Probst, Co-Regionalsekretärin VPOD Zentralschweiz

«Um die Qualität in der Betreuung sicherzustellen und dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken, braucht es Verbesserungen. Für zodas ist eine starke Berufsbildung und qualitativ hochwertige Betreuung zentral. Nur durch gezielte Investitionen in die Ausbildung von Fachkräften, kann die Qualität in der Kinderbetreuung auch zukünftig gewährleistet werden»

Andrea Richli, Geschäftsleiterin zodas

«Um die Kinder so zu betreuen, wie sie es verdienen und Luzerner Familien optimal zu unterstützen, fordern wir solide Rahmenbedingungen. Dazu gehört gut (tertiär-)ausgebildetes Personal in der Betreuung.»

Ariane Iten, Vorstand Kindheitspädagog*innen HF

«Das Kinderbetreuungsgesetz ist nur ein Baustein für ein gutes Aufwachsen im Kanton Luzern. Die Qualifikation von Fachpersonen ist auch wichtig für niederschwellige Angebote der frühkindlichen Förderung. Die Arbeitsbedingungen und die Leistungen der Mitarbeitenden müssen deshalb in den Finanzierungsstrategien von Kanton und Gemeinden angemessen anerkannt werden.»

Iris Schärli, Präsidentin Spielgruppenverband Luzern

Download: Appell an die Luzerner Gemeinden und Kantonsrät*innen

28.01.2025

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Webinaire : le langage inclusif dans le travail social (FR)

La langue peut participer à exclure des personnes ou à les rendre visibles. Le langage utilisé par les professionnel·le·s du travail social exerce ainsi une influence directe sur la manière dont iels sont entendu·e·s et perçu·e·s par autrui. De ce fait, il est crucial d’adopter une communication inclusive pour interagir avec les destinataires du travail social, les autres professionnel·le·s et collègues, les institutions et les autorités, sans compter que cela contribue largement à concrétiser des changements nécessaires dans la société en termes d’égalité et d’inclusivité. Notre nouvelle brochure, Langage inclusif en travail social, fournit une justification éthique ainsi que des recommandations sur la mise en œuvre concrète du langage inclusif dans le milieu professionnel.

 

Le webinaire est animé par Camille Naef, responsable études chez AvenirSocial, et Emmanuelle Anex, co-secrétaire générale Voqueer (anciennement Vogay).

 

Date : lundi 10 février 2025, 14h-15h

Lieu : en ligne (Zoom)

Langue : français

Inscription

06.01.2025

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Stellungnahme zum Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes OHG

AvenirSocial begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Die Motionen verlangen, dass Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt spezialisierte und qualitativ hochstehende medizinische und rechtsmedizinische Leistungen erhalten. Diese Leistungen sollen neu in die Opferhilfe integriert werden. Damit kommt es zu einer Verbesserung der sogenannten Beweiserhebung und der Möglichkeit der Beweisverwertung in einem Verfahren. Dies wiederum kann einen positiven Einfluss auf die Anzahl eingereichter Anzeigen sowie auf die strafrechtlichen Verurteilungen haben. Hinzu kommt, dass mit der Revision vorgeschlagen wird, dass Kantone verpflichtet werden, einerseits, spezialisierte Stellen für Opfer häuslicher Gewalt einzurichten und, andererseits, dass sie die Angebote bei der Bevölkerung bekannt machen müssen.

Wir weisen in unserer Stellungnahme darauf hin, dass für die Fachstellen ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen und dass es zentral ist, dass für diese Fachstellen ausgebildete Fachpersonen, unter anderem der Sozialen Arbeit, angestellt werden. Wir empfehlen zudem, ein schweizweites Monitoring zu erstellen, damit die Qualität sichergestellt und die Wirksamkeit der Massnahmen geprüft werden können.

Ganze Stellungnahme (PDF)

17.12.2024

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Kanton St. Gallen: Stellungnahme von AvenirSocial zum Nachtrag zum Sozialhilfegesetz

AvenirSocial lehnt die Änderung des St. Galler Sozialhilfegesetzes, welche die freie Wohnsitzwahl von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, die Sozialhilfe beziehen, einschränken würde, entschieden ab. Nach Ansicht von AvenirSocial ist diese Massnahme diskriminierend und verstösst gegen die Menschenrechte, das Völkerrecht und das Schweizer Recht. AvenirSocial plädiert für weniger restriktive Lösungen wie finanzielle Anreize oder eine bessere Wohnraumpolitik, um eine ausgewogene Verteilung zu gewährleisten, ohne die Grundrechte zu verletzen.

Download: Stellungnahme von AvenirSocial zum Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (PDF)

12.12.2024

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Kanton Zürich: Stellungnahme zur Parlamentarische Initiative betreffend Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten anpassen

AvenirSocial unterstützt die parlamentarische Initiative zur Anpassung des Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätten und setzt sich für den Schutz von Jugendlichen in der Ausbildung ein. Wir kritisiert die prekären Bedingungen in Praktikas und fordern, dass Praktikant*innen nicht im Betreuungsschlüssel mitgezählt werden. Wir plädieren für eine strukturierte Lehre, die mehr Unterstützung und Anleitung bietet.

Download Stellungnahme von AvenirSocial zur Parlamentarische Initiative betreffend Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten anpassen (PDF)

09.12.2024

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Kanton Glarus: Stellungnahme zum Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SeTeG)

AvenirSocial unterstützt im Rahmen der Konsultation zum Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz (SeTeG) in Kanton Glarus Massnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.

Der Verband setzt sich für eine stärkere Autonomie und Chancengleichheit ein. Dabei werden Anpassungen vorgeschlagen, wie z.B.

  • klarere Zuständigkeiten der Gemeinden
  • vereinfachte Verfahren für Anbieter bei gleichzeitiger Gewährleistung der Qualifikation des Personals
  • die Ausweitung des Leistungsanspruchs auf alle Menschen mit Behinderungen

Ziel ist es, Teilhabe und Selbstbestimmung ohne unnötige Bürokratie zu ermöglichen​.

Zur Stellungnahme (PDF)

24.10.2024

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Wahlen in AG und BS: Herzliche Gratulation unseren gewählten Mitgliedern

Herzliche Gratulation an unsere elf Mitglieder, die für einen Sitz im Grossen Rat Aarau oder Basel-Stadt gewählt wurden.

Gewählte Aargau

  • Béa Bieber (erneut)
  • Luzia Capanni (erneut)
  • Therese Dietiker (erneut)
  • Lucia Lanz (NEU im Grossen Rat)
  • Lea Schmidmeister (erneut)

Gewählte Basel-Stadt

  • Oliver Bolliger (erneut)
  • Jessica Brandenburger (erneut)
  • Laurin Hoppler (erneut)
  • Ismail Mahmoud (NEU im Grossen Rat)
  • Niggi Rechsteiner (erneut)
  • Franziska Roth (erneut)

Weitere Kandidierende

Vielen Dank auch allen weiteren Kandidat*innen für ihren Einsatz: In Kanton Basel-Stadt kandidierten auch Barbara Feuz, Myriam Frehner, Katharina Good, Deborah Lyssy, Benjamin van Vulpen, Andrea Wüthrich, Endrit Sadiku. Im Kanton Aargau: Emma Flohr, Annick Grand, Roger Hug, Daniela Morassuti Zuim, Christina Reusser, Severin Schürch, Annamaria Ziadeh.

21.10.2024

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Webinar: Inklusive Sprache in der Sozialen Arbeit

Sprache kann Menschen ausschliessen oder sichtbar machen. Welche Sprache Fachpersonen der Sozialen Arbeit verwenden hat einen Einfluss darauf, von wem und wie sie gehört werden. Inklusiv zu kommunizieren ist deshalb im Umgang und der Verständigung mit Adressat*innen, mit anderen Fachpersonen, Institutionen und Verwaltungen entscheidend und hat zusätzlich auch eine starke Wirkung, um notwendige gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Unsere neue Broschüre Inklusive Sprache in der Sozialen Arbeit liefert eine berufsethische Begründung und Empfehlungen zur Verwendung und Umgang mit inklusiver Sprache.

 

Moderiert wird das Webinar von 
Tobias Bockstaller, Verantwortlicher Fachliche Grundlagen AvenirSocial und Manuela Wiedmer, Mitglied der Fachgruppe LGBTQIA*.

Wann: 22. Oktober 2024, 14 – 15 Uhr

Wo: online (Zoom)

Sprache: Deutsch

 

Das Webinar ist kostenlos und richtet sich an Fachpersonen der Sozialen Arbeit und Interessierte.

22.10.2024

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Kanton Bern: Stellungnahme und Medienmitteilung zur Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes

AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz sieht sich bei der Vernehmlassung über die Revision des Berner Sozialhilfegesetzes mit der Herausforderung konfrontiert, Verbesserungsvorschläge zu einem Gesetz anzubringen, das wir als ungenügend erachten. Denn wir sind der Meinung, dass ein Sozialhilfegesetz in erster Linie zum Ziel haben muss, Menschen in Notlagen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird diesen Ansprüchen kaum gerecht und kann aus unserer Sicht nicht als modernes, zukunftsorientiertes, adressat*innen- und fachpersonengerechtes Gesetz betrachtet werden.

Vernehmlassungsantwort

Trotz unserer grundsätzlichen Ablehnung bringen wir uns mit unserer Stellungnahme kritisch in das Vernehmlassungsverfahren ein. Dabei fokussieren wir auf folgende Punkte:

  • Menschen stehen nicht im Zentrum
  • manifeste soziale Problem werden nicht angegangen
  • der Grundbedarf bleibt weiterhin zu tief angesetzt
  • disziplinierende und sanktionierende Massnahmen widersprechen grundsätzlich dem Anspruch, Menschen zu fördern und zu befähigen, wieder ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
  • für niederschwellige Rechtsberatung für Sozialhilfebezüger*innen werden weiterhin zu wenig Mittel zur Verfügung gestellt.
  • das Selbstbehaltmodell bestraft Sozialdienste, die in die soziale Integration und die gesellschaftliche und politische Teilhabe bzw. Selbstbestimmung der Betroffenen investieren.

Ganze Vernehmlassungsantwort (PDF)

Medienmitteilung

Zusammen mit Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, der Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura und der Unabhängigen Fachstelle Sozialhilferecht UFS beziehen wir uns in einer Medienmitteilung klar Position. Wir wehren uns mit Vehemenz gegen die in die Vernehmlassung geschickte Totalrevision des Sozialhilfegesetzes im Kanton Bern. Bereits im Mai 2019 hat das Berner Stimmvolk ein klares Verdikt für die Bekämpfung der Armut und nicht der Armen gefällt. Dass nun die Berner Regierung einen Vorschlag erarbeitet, welcher Bürokratie und Kontrolle und nicht die Menschen ins Zentrum stellt, ist höchst erstaunlich.

Ganze Medienmitteilung (PDF)

30.09.2024

News

Wahlen Basel-Stadt 2024

Am 20. Oktober werden in Basel-Stadt der Grosse Rat und der Regierungsrat neu gewählt. Wir sind hoch erfreut über die Kandidaturen von 13 AvenirSocial-Mitgliedern, 5 davon kandidieren für die Wiederwahl. Mit Oliver Bolliger haben wir ausserdem einen Kandidaten für den Regierungsrat.

Damit sich unsere kandidierenden Mitglieder in Parlament und Regierung für die Soziale Arbeit stark machen können, brauchen sie Deine Unterstützung. Wenn Du wahlberechtigt bist, gib ihnen am 20. Oktober Deine Stimme.


Oliver Bolliger (erneut und neu)

erneut in den Grossen Rat für BastA! | Wahlkreis Grossbasel West | Liste 45, Platz 1
und neu in den Regierungsrat

Geschäftsleiter Stiftung Wohnhilfe Basel, Präsident Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rat Basel-Stadt

«Damit Basel sozialer und gerechter wird, braucht es eine starke Vertretung der Sozialen Arbeit im Parlament. Damit ich meine soziapolitischen Erfolge weiterführen kann, kandidiere ich wieder für den Grossen Rat sowie auch für den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.»


Jessica Brandenburger (erneut)

SP | Wahlkreis Kleinbasel | Liste 5, Platz 2

Sozialpädagogin ISF, Primarschule Reinach

«Sozial, feministisch, zuverlässig: für die Menschen im Kleinbasel und darüber hinaus.»


Barbara Feuz

BastA! | Wahlkreis Grossbasel West | Liste 45, Platz 8

Arbeitsintegrations-Coach

«Gleiche Rechte für alle.»


Myriam Frehner

SP | Wahlkreis Grossbasel Ost | Liste 5, Platz 8

Beraterin für Menschen in der Sexarbeit

«Vielfalt ist unsere Stärke. Nur im Dialog ist echte Veränderung möglich.»


Katharina Good

SP | Wahlkreis Grossbasel West | Liste 5, Platz 8

Sozialpädagogin im Bereich Wohnen

«Wir alle verdienen eine inklusive Gesellschaft mit richtiger Teilhabe.»


Laurin Hoppler (erneut)

Junges Grünes Bündnis | Wahlkreis Grossbasel West | Liste 43, Platz 4

Studium Soziokultur

«Damit Soziokultur gelingt, will ich weiter im Grossen Rat mitmischen – ein echtes soziokulturelles Abenteuer!»


Deborah Lyssy

SP | Wahlkreis Grossbasel West | Liste 5, Platz 9

Klinische Sozialarbeit im Suchtbereich

«Konsequent, bunt, feministisch: für’s Klima, für Vielfalt und Gleichstellung.»


Ismail Mahmoud

SP | Wahlkreis Grossbasel West | Liste 5, Platz 25

Sozial- und Rechtsberatung Caritas beider Basel

«Was redest du? Natürlich ist ein soziales Basel möglich.»


Niggi Rechsteiner (erneut)

GLP | Wahlkreis Grossbasel West | Liste 10, Platz 2

Geschäftsleiter Stiftung Sucht

«Aktives Engagement für eine sachbezogene und ganzheitliche Politik, um damit eine sichere und soziale Zukunft zu gewährleisten.»


Franziska Roth (erneut)

SP | Wahlkreis Riehen | Liste 5, Platz 5

Sozialpädagogische Begleitung von Kindern an einer Primarschule

«Kinder haben ein Recht auf Bildung ab Geburt, dies einzufordern und mitzugestalten ist mir wichtig, bei meiner sozialpädagogischen und politischen Arbeit.»


Endrit Sadiku

SP | Wahlkreis Kleinbasel | Liste 5, Platz 24

Sozialarbeiter, Jugendarbeiter bei JuAr Basel

«Hand in Hand für eine starke Jugendarbeit: Geht es der Jugend gut, geht es Basel besser.»


Benjamin van Vulpen

Grüne | Wahlkreis Grossbasel West | Liste 43, Platz 29

Fachverantwortlicher Quartierarbeit Gemeinde Pratteln, Co-Präsident GRÜNE Basel-Stadt

«Soziale Netzwerke stärken und gesellschaftliche Teilhabe fördern – für präventive Lösungen gegen soziale Ungleichheit.»


Andrea Wüthrich

Grüne | Wahlkreis Grossbasel Ost | Liste 43, Platz 26

Beiständin / Sozialarbeiterin FH / Supervisorin bso

«Mit mir für Vielfal. Basel für alle.»

30.09.2024

Der Blog wiederspiegelt die persönlichen Haltungen der BeitragsautorInnen.