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21.10.2025

Nein zur überflüssigen, teuren, kontraproduktiven und juristisch unhaltbaren Initiative «Arbeit muss sich lohnen»

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat heute leider mehrheitlich die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» befürwortet und empfiehlt, sie an der Urne anzunehmen. Der Grosse Rat stellt sich damit gegen die Empfehlung des Aargauer Regierungsrates, der die Initiative deutlich...

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat heute leider mehrheitlich die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» befürwortet und empfiehlt, sie an der Urne anzunehmen. Der Grosse Rat stellt sich damit gegen die Empfehlung des Aargauer Regierungsrates, der die Initiative deutlich ablehnt. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, das Netzwerk Sozialer Aargau und AvenirSocial teilen die Meinung des Regierungsrates, denn die Initiative ist überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch unhaltbar. Der Fehlentscheid des Grossen Rates muss an der Urne korrigiert werden.

«Mit der Initiative werden die Kosten der Sozialhilfe sowie die Anzahl Bezüger gesenkt und die Finanzen der Gemeinden im Kanton Aargau entlastet. Die Wirtschaft profitiert von zusätzlichen Arbeitskräften.» Mit diesen Worten begründet das Initiativkomitee, bestehend aus Mitgliedern der Jungen SVP, der FDP sowie der SVP, ihre Initiative «Arbeit muss sich lohnen». Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, das Netzwerk Sozialer Aargau und AvenirSocial teilen die sehr fundierte und praxisbezogene Analyse des Regierungsrates, dass keines dieser Ziele mit der Initiative erreicht wird. Im Gegenteil: Die Forderungen der Initianten und Initiantinnen sind überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch unhaltbar.

Überflüssig

Die Initiative ist überflüssig, weil die von ihr verfolgten Ziele, längst im Gesetz verankert sind. § 5a des Aargauer Sozial- und Präventionsgesetzes hält fest, dass die Sozialhilfeleistungen um bis zu 30% gekürzt oder gar vollständig gestrichen werden können, wenn Sozialhilfebeziehende nicht intensiv eine Arbeit suchen. Aus unserer Erfahrung werden solche Sanktionierungsmöglichkeiten standardmässig genutzt. Die Initiative verlangt also etwas, was im Kanton Aargau bereits praktiziert wird und ist deshalb überflüssig.

Teuer

Durch die Initiative wird kein Geld gespart. Im Gegenteil würde die Sozialhilfe erheblich verteuert werden. Laut Erhebung des Regierungsrates wären, basierend auf den Sozialhilfezahlen von 2023, rund 530 von 11’873 Sozialhilfebeziehenden potentiell betroffen.1 Der Aufwand diese Personen zusätzlich zu sanktionieren, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag. Gemäss dem Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste (VAGS) stehen Einsparungen von CHF 127’200 Kosten für die Gemeinden von CHF 448’140 als Initialaufwand und CHF 224’070 für die jährliche Überprüfung der Dossiers gegenüber.2

Kontraproduktiv

Bei den rund 530 Menschen, die von der Initiative betroffen wären, handelt es sich in der Regel um solche, die auf einen IV-Entscheid warten und/oder ausgesteuert wurden, nachdem sie bereits seit Jahren vergeblich eine Arbeit gesucht haben. Die Meinung der Initianten, dass es für alle sozialhilfebeziehenden Menschen möglich ist, innerhalb von zwei Jahren eine geeignete Arbeit zu finden, ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Langzeitbezüger benötigen entsprechend mehr und nicht weniger Ressourcen und Unterstützung, damit sie wieder Fuss fassen können. Die Erfahrung der UFS zeigt, dass eine Kürzung der Sozialhilfe in der Regel zu einer zunehmenden Destabilisierung der betroffenen Personen führt und damit die Chance auf eine berufliche (Re-)Integration erschwert, anstatt zu befördern.

Juristisch unhaltbar

Die Initiative hebelt fundamentale Pfeiler unseres Rechtsstaates aus. Sie ist willkürlich und verletzt die Prinzipien der Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit. Eine Bezugsdauer von zwei Jahren ist ein rein willkürlich gewählter, sachlich nicht haltbarer Faktor, um Sozialhilfeleistungen zu kürzen. Generelle Abstrafungen widersprechen dem Recht und führen nicht zum Ziel. Es ist deshalb absehbar, dass die Umsetzung der Initiative zu vermehrten Rechtsmittelverfahren führen wird.

Fazit

Der Grosse Rat des Kantons Aargau unterstützt wider besseres Wissen einen Gesetzesartikel, der nachweislich überflüssig und zudem teuer, kontraproduktiv und juristisch unhaltbar ist. Die Aargauer Stimmbevölkerung tut gut daran, der Argumentation des Regierungsrates zu folgen und die Initiative dereinst an der Urne deutlich zu verwerfen.


Das Netzwerk Sozialer Aargau ist ein Zusammenschluss von 14 Organisationen, die in der Sozialen Arbeit tätig sind

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS berät seit 13 Jahren Sozialhilfebeziehende kostenlos bei Fragen zu Sozialhilfe.

AvenirSocial ist der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und verfügt über mehr als 3900 Mitglieder

Für Rückfragen und Auskünfte: Andreas Hediger, Geschäftsleiter UFS, andreas.hediger@sozialhilfeberatung.ch, 043 540 50 41


(1) https://www.ag.ch/grossrat/grweb/de/195/Detail%20Gesch%C3%A4ft?ProzId=6601658
(2) https://vags.gemeinden-ag.ch/public/upload/assets/21959/Positionspapier%20VAGS%20Volksinitiative%20Arbeit%20muss%20sich%20lohnen.pdf?fp=1758630194836

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03.09.2025

Région Vaud d’AvenirSocial : la fin des subventions cantonales n’entame pas la détermination

À compter du 1er janvier 2026, la Région Vaud d’AvenirSocial connaîtra une évolution structurelle. Le Secrétariat vaudois tel qu’il existe actuellement sera remplacé par une Coordination régionale, en cohérence avec le modèle organisationnel appliqué dans les autres régions d’AvenirSocial Suisse....

À compter du 1er janvier 2026, la Région Vaud d’AvenirSocial connaîtra une évolution structurelle. Le Secrétariat vaudois tel qu’il existe actuellement sera remplacé par une Coordination régionale, en cohérence avec le modèle organisationnel appliqué dans les autres régions d’AvenirSocial Suisse.

Cette réorganisation intervient suite à la suppression des subventions cantonales par le Canton de Vaud en décembre passé, qui finançaient jusqu’ici une partie essentielle du fonctionnement régional. Cette décision impose une adaptation structurelle, mais ne remet en aucun cas en cause la volonté de la Région Vaud d’AvenirSocial de rester pleinement active et engagée aux côtés des professionnel·le·s du travail social.

Malgré ce contexte contraint, la Région Vaud poursuivra donc une grande partie de ses activités grâce à la mise en place de cette nouvelle Coordination régionale, qui s’appuiera administrativement sur le Secrétariat général d’AvenirSocial Suisse. Ce changement permettra de maintenir une présence forte dans le canton et de continuer à défendre les intérêts des membres de manière cohérente au niveau national.

La Coordination régionale pourra s’appuyer sur des acteurs et actrices engagé·e·s de longue date dans le travail social et dans AvenirSocial, garantissant ainsi la continuité des actions et le maintien d’un ancrage local solide. Leur détermination et leur attachement à la profession sont au cœur de cette transformation.

AvenirSocial – Région Vaud entend, plus que jamais, faire entendre la voix du travail social tant au niveau cantonal que fédéral et continuer à offrir un espace d’échange, de représentation et de mobilisation à ses membres, une détermination renforcée par les tensions actuelles autour des finances publiques dans le Canton de Vaud.

26.08.2025

AvenirSocial lehnt mehrere Elemente der Totalrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe des Kantons Bern entschieden ab

Für eine Sozialpolitik mit Fokus auf den Menschen, nicht auf Verdacht Die Revision verfolgt unter dem Vorwand der Modernisierung eine Logik von Kontrolle, Sanktion Diese und Verwaltungsführung – auf Kosten des zentralen Auftrags der Sozialen Arbeit: Menschen in schwierigen Lebenslagen...

Für eine Sozialpolitik mit Fokus auf den Menschen, nicht auf Verdacht

Die Revision verfolgt unter dem Vorwand der Modernisierung eine Logik von Kontrolle, Sanktion Diese und Verwaltungsführung – auf Kosten des zentralen Auftrags der Sozialen Arbeit: Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Eine besorgniserregende Verwaltungslogik

Das neue Gesetz bringt kaum inhaltliche Verbesserungen, erhöht aber die administrativen Aufgaben massiv. Es reduziert die Soziale Arbeit auf eine Kontrollfunktion und verkennt die zentrale Rolle der Fachpersonen: eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, soziale und berufliche Integration zu fördern und Menschen nachhaltig in ihrem Lebensweg zu begleiten. Diese Überlastung schwächt die Beziehungen zu den Adressat*innen und droht den Fachkräftemangel im Sozialwesen weiter zu verschärfen.

Ein unausgewogenes und stigmatisierendes Vorgehen

Das Gesetzesprojekt basiert auf einem generellen Misstrauen gegenüber den Leistungsbeziehenden, das durch übermässige Sanktionsmechanismen verstärkt wird. Es schafft problematische Unterscheidungen zwischen «guten» und «schlechten» Armutsbetroffenen, fördert Stigmatisierung und schreckt Anspruchsberechtigte davon ab, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. AvenirSocial weist diese bestrafende Logik, die den Prinzipien von Gerechtigkeit und Würde widerspricht, entschieden zurück.

In Qualität investieren, nicht in Kontrolle

Eine wirksame Sozialhilfe setzt auf Prävention, Nähe und eine professionelle, bedarfsgerechte Begleitung. Doch die Revision berücksichtigt diese zentralen Dimensionen zu wenig. Auch besonders verletzliche Gruppen wie Kinder werden vernachlässigt, und Massnahmen gegen den Mangel an qualifiziertem Fachpersonal fehlen völlig. AvenirSocial fordert, dass das Gesetz die Professionalisierung der Sozialdienste stärkt und die notwendigen Ressourcen für eine menschliche und nachhaltige Betreuung sicherstellt.

Damit die Sozialhilfe ihre Rolle als Sicherheitsnetz und Integrationsinstrument voll wahrnehmen kann, muss sie auf Vertrauen, Respekt gegenüber den Menschen und die Kompetenz der Fachpersonen setzen – nicht auf ineffektive Kontrollmechanismen. AvenirSocial fordert eine grundlegende Überarbeitung dieses Gesetzesentwurfs. Ein entsprechender Appell von Organisationen der Zivilgesellschaft und Fachleuten aus der Praxis wurde den Mitgliedern des Grossen Rates vorgelegt.

Download Totalrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe des Kantons Bern

18.03.2025

Equipa von Crescenda mit dem Prix Social 2025 ausgezeichnet

Am 18. März 2025, dem internationalen Social Work Day, wurden das Projekt Equipa – die faire Reinigungskooperative von Crescenda mit dem Prix Social beider Basel 2025 ausgezeichnet. Der Berufsverband AvenirSocial beider Basel würdigt seit 2012 alle zwei Jahre einen besonderen...

Am 18. März 2025, dem internationalen Social Work Day, wurden das Projekt Equipa – die faire Reinigungskooperative von Crescenda mit dem Prix Social beider Basel 2025 ausgezeichnet.

Der Berufsverband AvenirSocial beider Basel würdigt seit 2012 alle zwei Jahre einen besonderen Beitrag zur professionellen Sozialen Arbeit mit dem Prix Social.

Mit dem Prix Social werden Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen prämiert, die einen besonderen Beitrag im Bereich der professionellen Sozialen Arbeit leisten. Die Jury, bestehend aus Aysen Karaman (Peer), Zsolt Temesvary (Wissenschaft), Mariam Cissé (Praxis) und Billy Ostertag (Politik), würdigt mit ihrer Entscheidung das Projekt Equipa von Crescenda für die bedeutende Arbeit in der Sozialen Arbeit in der Region.

Equipa von Crescenda

Das Projekt Equipa von Crescenda unterstützt Frauen mit Migrationserfahrungen auf verschiedenen Ebenen und berücksichtigt dabei auch soziale, wirtschaftliche und politische Faktoren. Equipa agiert als Reinigungsgesellschaft, die in Form eines sozialen Unternehmens betrieben wird. Die teilnehmenden Frauen profitieren nicht nur von einer sicheren Anstellung, sondern erhalten auch einen fairen Lohn für ihre Arbeit. Dies ist besonders bedeutend in der Reinigungsbranche, die häufig von niedrigen Löhnen und ungünstigen Arbeitsbedingungen geprägt ist. Im Gegensatz dazu fördert Equipa Chancengleichheit und eine umfassende Arbeitsintegration. Die Frauen organisieren ihre Arbeitszeit und Tätigkeiten in selbstgesteuerten Gruppen, was ihnen mehr Autonomie und Mitbestimmung ermöglicht.

Das Modell der Reinigungsgenossenschaft als sozialunternehmerisches Projekt birgt erhebliches Erweiterungspotenzial, sodass zukünftig noch mehr Frauen an verschiedenen Standorten eingebunden werden können. Das Projekt trägt zugleich zur Förderung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit, des persönlichen Wachstums und der sozialen Teilhabe der teilnehmenden Frauen bei. Ein bedeutender Vorteil von Equipa ist, dass die Frauen nicht zwingend in der Reinigungsbranche verbleiben müssen. Durch personalisierte Beratung und Weiterbildungen haben sie die Möglichkeit, zusätzliche Fähigkeiten zu entwickeln und sich später in anderen Arbeitsfeldern zu erproben. Dies steigert das Potenzial der Selbstbestimmung erheblich und stärkt die Frauen gemäss dem Empowerment-Prinzip der Sozialen Arbeit nicht nur beruflich, sondern auch in anderen Lebensbereichen. So vereint Equipa auf herausragende Weise Elemente der sozialen Einzelarbeit und der Gemeinwesenarbeit und schafft damit eine ganzheitliche Unterstützung für Frauen mit Migrationserfahrungen.

Die Preisverleihung

Die Preisverleihung fand am Dienstag, 18. März 2025 im Humbug (Klybeck-Areal) in Basel mit knapp 100 begeisterten Gästen statt. Das Programm wurde bereichert durch Nadia Bisang (Co-Geschäftsleitung Avenir Social, Franziska Roth-Bräm (Grossrätin in Basel-Stadt SP und dem Tres Vencejos Band, Flamenco Oriental. Abschliessend wurde die Preisverleihung mit einem Apéro von „Migranten helfen Migranten“ beendet.

Die Fachjury und das Organisationsteam freuten sich über zahlreiche, sehr gute und vielseitigen Projekteinreichungen. Die Auswahl der Preisträger*innen aus den 17 Einreichungen blieb bis zum Schluss spannend. Fünf Einreichungen kamen in die engere Auswahl. Ermöglicht wurde der 7. Prix Social beider Basel durch die finanzielle Unterstützung von AvenirSocial, der Basler Kantonalbank, der IWB und einer anonymen Stiftung sowie die ehrenamtliche Organisation durch Arlinda Velii, Bruno Schwer Röthlisberger, Chiara Nauer, Eric Ryhiner, Natalie Sigg und Noemie Vontobel.

Download Medienmitteilung: Prix Social beider Basel 2025

01.10.2024

Graubünden: Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar...

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar verfehlt. Dass nicht einmal der Zugriff der Gemeinden auf die gebundene Altersvorsorge untersagt wird, ist unverständlich und stossend.

Die Fachorganisationen bedauern, dass mit der überarbeiteten Vorlage die Chance für ein sozialeres und an die von der Konferenz der Sozialdirektoren verabschiedeten SKOS-Richtlinien angegliches Sozialhilferecht verpasst wird.

Armutsbetroffene Personen werden in einzelnen Bündner Gemeinden kurz vor dem Erreichen des Pensionsalters gezwungen, ihr Altersguthaben zur Rückzahlung von rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen zu verwenden. Diese stossende Praxis verletzt die verfassungsrechtliche Zweckbestimmung von Guthaben der beruflichen Vorsorge. Die fraglichen Gemeinden wollen weiterhin auf Altersguthaben zugreifen, weil dies offenbar eine willkommene Einnahmequelle ist. Allerdings sind Altersguthaben auch nach der Auszahlung durch eine beschränkte Pfändbarkeit geschützt. Was sich technisch anhört, hat für die betroffenen älteren Sozialhilfebeziehenden positive Auswirkungen: Wenn die verbindliche Pfändungsbeschränkung befolgt wird, führt dies dazu, dass regelmässig keine oder eine nur sehr bescheidene pfändbare Quote resultiert. Rückzahlungen sind so in den allermeisten Fällen gar nicht oder nur in geringem Ausmass möglich. Das Altersguthaben bleibt weitgehend für den Lebensunterhalt im Alter erhalten. Gemeinden, welche trotzdem grössere Rückerstattungsbeträge aus Altersguthaben verbuchen, müssen die zwingenden Gesetzesvorgaben daher schlicht übergehen, weil solche Einnahmen rechtmässig nicht möglich sind. Laut der Gesetzesvorlage wird dieser rechtswidrigen Praxis kein Riegel geschoben. Das Ziel einer rechtsgleichen und harmonisierten Sozialhilfepraxis wird sowohl zwischen den Gemeinden als auch gegenüber der grossen Mehrheit der Kantone klar verfehlt. Denn in den meisten Kantonen und Gemeinden ist die Rückerstattung mit Altersguthaben tabu.

Die Verpflichtung zur Rückerstattung staatlicher Sozialhilfe ist grundsätzlich umstritten, ist in keinem Nachbarland bekannt und wird auch nicht von allen Kantonen zugelassen. Die OECD hat die Schweiz wegen der Rückerstattungspflicht explizit kritisiert. Diesem Umstand tragen verschiedene Kantone Rechnung, indem eine Rückerstattung wenigstens nur noch bei grösserem Vermögensanfall vorgesehen ist. Damit kann grosser Verwaltungsaufwand bei aufwändigen und oft weitgehend erfolglosen Rückerstattungsverfahren eingespart werden.

Die Fachorganisationen appellieren an das Bündner Parlament, mit einer auf Vermögensanfall konzentrierten Rückerstattung den Empfehlungen der SKOS zu folgen und so zu einer nachhaltigen Überwindung der Armut beizutragen.

Download Stellungnahme zur Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse im Kanton Graubünden

Medienkontakt

Nadia Bisang, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial
+41 (0)31 380 83 04
n.bisang@avenirsocial.ch

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