Association professionnelle suisse du travail social

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Prise de position sur Modification de la loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (DE)

AvenirSocial begrüsst die geplante Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaber*innen einer Aufenthaltsbewilligung. Allerdings besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, den Stellenwechsel während einer bestimmten Dauer einzuschränken.

Den Vorschlag, dass abgewiesene aslysuchende Personen zur Anwesenheit in der Kollektivunterkunft verpflichtet werden können, um ihre Ausschaffung sicherzustellen, beurteilen wir sehr kritisch. Genauso auch die Anordnung von Administrativhaft bei Nichteinhalten dieser Anwesenheitspflicht. Diese weitere Zwangsmassnahme wäre ein einschneidender Grundrechtseingriff, der als Freiheitsbeschränkung oder gar Freiheitsentzug eingestuft werden kann. AvenirSocial lehnt die geplante Anwesenheitspflicht deshalb ab.

Die vorgeschlagene Erweiterung der Zugriffberechtigungen auf die Datenbanken ZEMIS und eRetour werten wir als heikel, insbesondere, wenn es um besonders schützenswerte Daten geht. Wir fordern deshalb, dass bei der Erweiterung der Zugriffsrechte auf verschiedene Behörden und Dritte der Datenschutz der Betroffenen sowie die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Insbesondere ist klar zu bezeichnen, wer auf welche Informationen und unter welchen Voraussetzungen Zugriff erhalten darf.

Download Prise de position sur Modification de la loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (PDF, en allemand)

28.03.2024