Association professionnelle suisse du travail social

Graubünden

Willkommen – Beinvegni – 16

Actuel

18.03.2025

Online-Apéro

Wir treffen uns am Dienstag, 18. März 2025, online von 19.00 bis 20.30 Uhr zum informellen Austausch und zum Kennenlernen. Mit dieser neuen Form des Austauschs versuchen wir Mitglieder aus allen Regionen anzusprechen. Um teilnehmen zu können, musst du dich...

Wir treffen uns am Dienstag, 18. März 2025, online von 19.00 bis 20.30 Uhr zum informellen Austausch und zum Kennenlernen. Mit dieser neuen Form des Austauschs versuchen wir Mitglieder aus allen Regionen anzusprechen. Um teilnehmen zu können, musst du dich über folgenden Link anmelden. Nach der Registrierung erhältst du eine Bestätigungsmail mit Informationen über die Teilnahme am Meeting

Link: https://us06web.zoom.us/meeting/register/CtjDHRs4TUqJt_J5u6RjPA

06.02.2025

Anlässe 2025

Die Regionalleitung Graubünden hat die Anlässe für das Jahr 2025 terminiert. Details findest Du unter Jahresplanung 2025

Die Regionalleitung Graubünden hat die Anlässe für das Jahr 2025 terminiert. Details findest Du unter Jahresplanung 2025

14.11.2024

Einladung zum Austausch bei Pizza & Apéro

Unser reger besuchter Apéro-Anlass letztes Jahr im Herbst, geht in die zweite Runde.  Gerne laden wir auch dieses Jahr in Chur zum Austausch und Beisammensein für Mitglieder von AvenirSocial GR ein. Bei Pizza und weiteren leckeren Apéro Köstlichkeiten, lässt sich...

Unser reger besuchter Apéro-Anlass letztes Jahr im Herbst, geht in die zweite Runde.  Gerne laden wir auch dieses Jahr in Chur zum Austausch und Beisammensein für Mitglieder von AvenirSocial GR ein.

Bei Pizza und weiteren leckeren Apéro Köstlichkeiten, lässt sich wunderbar über aktuelle Themen austauschen und diskutieren.

Schön, wenn Du auch dabei bist.

Wann: Donnerstag, 14. November 2024, ab 18:00 bis 21:00 Uhr
Wo: Kulturpunkt GR an der Planaterrastrasse 11 in Chur

Anmeldung erwünscht bis 10. November 2024 per Mail an graubuenden@avenirsocial.ch

01.10.2024

Medienmitteilung: Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar...

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar verfehlt. Dass nicht einmal der Zugriff der Gemeinden auf die gebundene Altersvorsorge untersagt wird, ist unverständlich und stossend.

Die Fachorganisationen bedauern, dass mit der überarbeiteten Vorlage die Chance für ein sozialeres und an die von der Konferenz der Sozialdirektoren verabschiedeten SKOS-Richtlinien angegliches Sozialhilferecht verpasst wird.

Armutsbetroffene Personen werden in einzelnen Bündner Gemeinden kurz vor dem Erreichen des Pensionsalters gezwungen, ihr Altersguthaben zur Rückzahlung von rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen zu verwenden. Diese stossende Praxis verletzt die verfassungsrechtliche Zweckbestimmung von Guthaben der beruflichen Vorsorge. Die fraglichen Gemeinden wollen weiterhin auf Altersguthaben zugreifen, weil dies offenbar eine willkommene Einnahmequelle ist. Allerdings sind Altersguthaben auch nach der Auszahlung durch eine beschränkte Pfändbarkeit geschützt. Was sich technisch anhört, hat für die betroffenen älteren Sozialhilfebeziehenden positive Auswirkungen: Wenn die verbindliche Pfändungsbeschränkung befolgt wird, führt dies dazu, dass regelmässig keine oder eine nur sehr bescheidene pfändbare Quote resultiert. Rückzahlungen sind so in den allermeisten Fällen gar nicht oder nur in geringem Ausmass möglich. Das Altersguthaben bleibt weitgehend für den Lebensunterhalt im Alter erhalten. Gemeinden, welche trotzdem grössere Rückerstattungsbeträge aus Altersguthaben verbuchen, müssen die zwingenden Gesetzesvorgaben daher schlicht übergehen, weil solche Einnahmen rechtmässig nicht möglich sind. Laut der Gesetzesvorlage wird dieser rechtswidrigen Praxis kein Riegel geschoben. Das Ziel einer rechtsgleichen und harmonisierten Sozialhilfepraxis wird sowohl zwischen den Gemeinden als auch gegenüber der grossen Mehrheit der Kantone klar verfehlt. Denn in den meisten Kantonen und Gemeinden ist die Rückerstattung mit Altersguthaben tabu.

Die Verpflichtung zur Rückerstattung staatlicher Sozialhilfe ist grundsätzlich umstritten, ist in keinem Nachbarland bekannt und wird auch nicht von allen Kantonen zugelassen. Die OECD hat die Schweiz wegen der Rückerstattungspflicht explizit kritisiert. Diesem Umstand tragen verschiedene Kantone Rechnung, indem eine Rückerstattung wenigstens nur noch bei grösserem Vermögensanfall vorgesehen ist. Damit kann grosser Verwaltungsaufwand bei aufwändigen und oft weitgehend erfolglosen Rückerstattungsverfahren eingespart werden.

Die Fachorganisationen appellieren an das Bündner Parlament, mit einer auf Vermögensanfall konzentrierten Rückerstattung den Empfehlungen der SKOS zu folgen und so zu einer nachhaltigen Überwindung der Armut beizutragen.

Medienmitteilung als PDF

Que faisons-nous

Regionalleitung

Samuel Gilgen
Florence Cadonau
Selina Schmidt
Carlo Schneiter

Jahresplanung 2025

Gerne begrüssen wir Dich zum geselligen Beisammensein, beim Mitdenken und Mitgestalten unserer Zukunft, in einer Regionalleitungssitzung zu einem persönlichen Anliegen oder bei einem nationalen Netzwerktreffen.

 

REGIONALE ANLÄSSE/REGIONALABENDE

18. März 2025: Online-Apéro

Wir treffen uns online von 19.00 bis 20.30 Uhr zum informellen Austausch und zum Kennenlernen. Mit dieser neuen Form des Austauschs versuchen wir Mitglieder aus allen Regionen anzusprechen.

 

https://us06web.zoom.us/j/88616466212?pwd=VVBYTzhOUTRJamM3VGpVc25ZZE9Udz09

 

10. Juni 2025: Brätelabend in Chur

Gemeinsam spazieren wir zu einer Feuerstelle und verbringen einen gemütlichen Brätelabend zusammen.
Zeit: 18.00 – 22.00 Uhr

 

18. September 2025:

Gemütliches Zusammensein und Austausch

 

4. Dezember 2025: Regionalabend

Anlass im Rahmen der ‘Aktionstage gegen Gewalt’

 

NATIONALE ANLÄSSE AvenirSocial

3. Mai 2025: Vollversammlung in der Heiteren Fahne in Bern

 

REGIONALLEITUNGSSITZUNGEN 2024

19. März 16.00 – 20.00 Uhr

27. Mai 16.00 – 20.00 Uhr

20. August 16.00 – 20.00 Uhr

Bei persönlichen Anliegen gerne per Mail melden.

 

 

Kontakt

Samuel Gilgen
AvenirSocial Graubünden
Segantinistrasse 28
7000 Chur

076 576 70 14

Anregungen, Fragen und Veranstaltungshinweise nimmt die Regionalleitung gerne per Mail entgegen: graubuenden@avenirsocial.ch

Participez

Regionalleitung

Die ehrenamtliche Regionalleitung der Region Graubünden ist stets auf die Unterstützung engagierter Mitglieder angewiesen. Wer motiviert ist, in irgendeiner Form mitzuwirken, ist jederzeit herzlich willkommen. Bei Fragen und/oder Interesse freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme unter graubuenden@avenirsocial.ch.

Sitzungen der Regionalleitung

Die Sitzungen der Regionalleitung sind öffentlich und finden im 2025 wie folgt statt:

Dienstag, 25. März, 16.00 – 20.00 Uhr

Donnerstag, 1. Mai, 16.00 – 20.00 Uhr

Dienstag, 19. August, 16.00 – 20.00 Uhr

Dienstag, 11. November, 16.00 – 20.00 Uhr

Bei Interesse bei Samuel Gilgen melden.