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Kanton Luzern: Stellungnahme zur Änderung über das Übertretungsstrafgesetz (unerlaubtes Betteln)

Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst werden. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.

Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden.

AvenirSocial begrüsst diese Gesetzesänderung in seiner Stellungnahme.

Download Stellungnahme zur Änderung über das Übertretungsstrafgesetz (unerlaubtes Betteln)

26.04.2024