Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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01.10.2024

Graubünden: Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar...

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar verfehlt. Dass nicht einmal der Zugriff der Gemeinden auf die gebundene Altersvorsorge untersagt wird, ist unverständlich und stossend.

Die Fachorganisationen bedauern, dass mit der überarbeiteten Vorlage die Chance für ein sozialeres und an die von der Konferenz der Sozialdirektoren verabschiedeten SKOS-Richtlinien angegliches Sozialhilferecht verpasst wird.

Armutsbetroffene Personen werden in einzelnen Bündner Gemeinden kurz vor dem Erreichen des Pensionsalters gezwungen, ihr Altersguthaben zur Rückzahlung von rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen zu verwenden. Diese stossende Praxis verletzt die verfassungsrechtliche Zweckbestimmung von Guthaben der beruflichen Vorsorge. Die fraglichen Gemeinden wollen weiterhin auf Altersguthaben zugreifen, weil dies offenbar eine willkommene Einnahmequelle ist. Allerdings sind Altersguthaben auch nach der Auszahlung durch eine beschränkte Pfändbarkeit geschützt. Was sich technisch anhört, hat für die betroffenen älteren Sozialhilfebeziehenden positive Auswirkungen: Wenn die verbindliche Pfändungsbeschränkung befolgt wird, führt dies dazu, dass regelmässig keine oder eine nur sehr bescheidene pfändbare Quote resultiert. Rückzahlungen sind so in den allermeisten Fällen gar nicht oder nur in geringem Ausmass möglich. Das Altersguthaben bleibt weitgehend für den Lebensunterhalt im Alter erhalten. Gemeinden, welche trotzdem grössere Rückerstattungsbeträge aus Altersguthaben verbuchen, müssen die zwingenden Gesetzesvorgaben daher schlicht übergehen, weil solche Einnahmen rechtmässig nicht möglich sind. Laut der Gesetzesvorlage wird dieser rechtswidrigen Praxis kein Riegel geschoben. Das Ziel einer rechtsgleichen und harmonisierten Sozialhilfepraxis wird sowohl zwischen den Gemeinden als auch gegenüber der grossen Mehrheit der Kantone klar verfehlt. Denn in den meisten Kantonen und Gemeinden ist die Rückerstattung mit Altersguthaben tabu.

Die Verpflichtung zur Rückerstattung staatlicher Sozialhilfe ist grundsätzlich umstritten, ist in keinem Nachbarland bekannt und wird auch nicht von allen Kantonen zugelassen. Die OECD hat die Schweiz wegen der Rückerstattungspflicht explizit kritisiert. Diesem Umstand tragen verschiedene Kantone Rechnung, indem eine Rückerstattung wenigstens nur noch bei grösserem Vermögensanfall vorgesehen ist. Damit kann grosser Verwaltungsaufwand bei aufwändigen und oft weitgehend erfolglosen Rückerstattungsverfahren eingespart werden.

Die Fachorganisationen appellieren an das Bündner Parlament, mit einer auf Vermögensanfall konzentrierten Rückerstattung den Empfehlungen der SKOS zu folgen und so zu einer nachhaltigen Überwindung der Armut beizutragen.

Download Stellungnahme zur Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse im Kanton Graubünden

30.09.2024

Totalrevision Sozialhilfegesetz im Kanton Bern: Chance verpasst, die Menschen effektiv ins Zentrum zu stellen!

Gemeinsame Medienmitteilung von AvenirSocial, Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura, Unabhängige Fachstelle Sozialhilferecht UFS Eine breite Allianz aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen wehrt sich mit Vehemenz gegen die in die Vernehmlassung...

Gemeinsame Medienmitteilung von AvenirSocial, Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura, Unabhängige Fachstelle Sozialhilferecht UFS

Eine breite Allianz aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen wehrt sich mit Vehemenz gegen die in die Vernehmlassung geschickte Totalrevision des Sozialhilfegesetzes im Kanton Bern. Bereits im Mai 2019 hat das Berner Stimmvolk ein klares Verdikt für die Bekämpfung der Armut und nicht der Armen gefällt. Dass nun die Berner Regierung einen Vorschlag erarbeitet, welcher Bürokratie und Kontrolle und nicht die Menschen ins Zentrum stellt, ist höchst erstaunlich.

Ein Sozialhilfegesetz muss als oberstes Ziel haben, Menschen in einer finanziellen Notlage ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die kurz vor der Sommerpause vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfegesetzes laufen diesen Ansprüchen zuwider. «Die Forderung nach der Sicherung eines menschenwürdigen Lebens ist keine diffuse Erfindung unsererseits, sondern ist in der Bundesverfassung verankert!», sagt Tobias Bockstaller von AvenirSocial, Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz. Weiter kritisieren die unterzeichnenden Organisationen, dass weder direkt Betroffene noch ihre politischen und fachlichen Vertreter*innen in die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage einbezogen wurden. Als einzigen Punkt positiv hervorzuheben sind die Lockerungen bei der Rückerstattung von Lohneinkünften.

Deshalb verorten die Organisationen AvenirSocial, Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura und die Unabhängige Fachstelle Sozialhilferecht UFS dringenden Handlungsbedarf beim Entwurf des Gesetzes. Mit der Einführung des Verzichtseinkommens würde der Kanton Bern das Bedarfsdeckungsprinzip, wonach ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen unabhängig von den Gründen der Notlage besteht, aufgeben und damit einen Paradigmenwechsel vollziehen. Anders als bei den Ergänzungsleistungen, wo immerhin noch eine AHV- oder IV-Rente ausbezahlt wird, führt ein Verzichtseinkommen in der Sozialhilfe dazu, dass Betroffene und ihre Kinder trotz ausgewiesener Bedürftigkeit nur noch Anspruch auf Nothilfe gemäss Art. 12 BV hätten.

Ebenso verheerend wären die Auswirkungen der neuen Möglichkeit Leistungen bei irgendeiner Verletzung der Mitwirkungspflicht bis auf Nothilfe zu kürzen. Beide Regeln würden zu verfassungswidrigen Hilfeverweigerungen führen. Als in höchstem Masse diskriminierend werden die möglichen Kürzungen bei unzureichendem Sprachniveau sowie die neu geschaffene Möglichkeit, Sozialhilfe mittels Bezahlkarten auszurichten, erachtet. Das führt zu einer Zweiklassengesellschaft, welche keine Unterscheidung vornimmt, aus welchen Gründen Sozialhilfe bezogen wird (Armutsgefahr während des Ausbildungsweges, Eingliederungsschwierigkeiten infolge Umlagerung von IV zu Sozialhilfe, etc.).

Fachlich vermissen die Organisationen überdies, dass keinerlei Änderungsvorschläge gemacht werden, um manifesten sozialen Problemen wie zum Beispiel im Bereich Bildung, Verschuldung und Gesundheit zu begegnen. Überdies wird die Rechtssicherheit von Betroffenen nicht gewährleistet, es besteht nach wie vor keine Finanzierung einer unabhängigen Beratungsstelle, welche auf Sozialhilferecht im Kanton Bern spezialisiert ist. Und auch betreffend Datenschutz birgt der Vorschlag des Regierungsrats die Gefahr, die Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Schlussendlich ist es stossend, dass viele Regelungen an die Verordnungsstufe delegiert werden. «Der Regierungsrat verfügt neu über noch mehr Möglichkeiten, zentrale Aspekte des Sozialhilfewesens mittels Verordnung, und somit am Parlament vorbei, zu beschliessen. Das höhlt die Demokratie aus.», sagt Marco Tschanz von der Kriso Bern.

Die Vernehmlassungsfrist zur Totalrevision des Berner Sozialhilfegesetzes endet am 18. Oktober 2024. Bis dahin werden die verschiedenen Organisationen ihre detaillierten Stellungnahmen einreichen. Die am 26. September eingereichte Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial kann dabei als Vorlage dienen. Weiter werden die kommenden Monate genutzt, um die fachlichen Anliegen bei den politischen Entscheidungsträger*innen anzubringen, damit die Sozialhilfe in Bern zu dem wird, was ihr eigentlicher Zweck ist: eine menschenwürdige Unterstützung für finanzielle Notlagen.

Download Medienmitteilung: Totalrevision Sozialhilfegesetz: Chance verpasst, die Menschen effektiv ins Zentrum zu stellen!

03.05.2024

Berufsverband lanciert zweijähriges Schwerpunktthema Partizipation

Am Freitag, 3. Mai 2024 hat die Vollversammlung von AvenirSocial, dem Berufsverband der Sozialen Arbeit Schweiz, in Bern stattgefunden. Die anwesenden Mitglieder haben am Morgen über die statutarischen Geschäfte befunden und die finanziell schwierige Lage des Verbandes diskutiert. Am Nachmittag...

Am Freitag, 3. Mai 2024 hat die Vollversammlung von AvenirSocial, dem Berufsverband der Sozialen Arbeit Schweiz, in Bern stattgefunden. Die anwesenden Mitglieder haben am Morgen über die statutarischen Geschäfte befunden und die finanziell schwierige Lage des Verbandes diskutiert. Am Nachmittag fand die Nationale Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit statt, die den Startschuss für die zweijährige Kampagne zum Thema Partizipation darstellte. Maria Pappa, Sozialpädagogin und Stadtpräsidentin von St. Gallen eröffnete die Veranstaltung.

Die beiden Co-Präsident*innen von AvenirSocial, Simone Gremminger und Daniel Kappeler, begrüssten die anwesenden Mitglieder in den Räumlichkeiten der Heiteren Fahne in Bern. Die Mitglieder beschlossen daraufhin verschiedene statutarische Geschäfte, unter anderem den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2023. Weil diese unter anderem aufgrund geringerer Einnahmen seitens Mitgliederbeiträgen sehr negativ ausfiel, stellte die Geschäftsstelle und der Finanzverantwortliche vor, wie die geschwächten Finanzen im laufenden Jahr revidiert werden und welche Massnahmen der Verband ergreift, um sich für die Zukunft solide und breit finanziert aufzustellen.

Gegen Ende der Vollversammlung wurde Céline Ehrwein als Vorstandsmitglied für 4 weitere Jahre bestätigt. Zudem wurde Melina Wälti einstimmig in den Vorstand gewählt. Für seine grossen Verdienste, insbesondere als langjähriger Präsident der Fachkommission Berufsethik, als engagiertes Vorstandsmitglied und Experte rund um berufsethische Belange, wurde Beat Schmocker von der Versammlung zum Ehrenmitglied ernannt.

Am Nachmittag fand die Nationale Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit statt. Die Nationale Plattform markiert den Auftakt für das Schwerpunktthema Partizipation, den der Verband in den kommenden zwei Jahren legt. Die St. Galler Stadtpräsidentin Maria Pappa, Sozialpädagogin und Mitglied von AvenirSocial, eröffnete die Veranstaltung. In den darauffolgenden Workshops diskutierten Expert*innen und Fachpersonen über Erfahrungen und Möglichkeiten der Partizipation mit unterschiedlichen Adressat*innen.

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16.04.2024

Stellungnahme zu den Strafverfahren rund um den Verein Sozialwerk.LGBT+

Die Verbände DOJ und AvenirSocial sind aufgrund der Ereignisse beim Verein Sozialwerk.LGBT+ tief betroffen. In einem aktuellen Artikel von Tamedia wurde gestern öffentlich gemacht, dass gegen zwei Personen, die im Verein Sozialwerk-LGBT+ tätig sind oder waren, Strafverfahren wegen Verdacht auf...

Die Verbände DOJ und AvenirSocial sind aufgrund der Ereignisse beim Verein Sozialwerk.LGBT+ tief betroffen. In einem aktuellen Artikel von Tamedia wurde gestern öffentlich gemacht, dass gegen zwei Personen, die im Verein Sozialwerk-LGBT+ tätig sind oder waren, Strafverfahren wegen Verdacht auf strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität laufen. Der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ und der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial sind höchst besorgt über die in der Recherche geschilderten Verdachtsfälle. Im Wissen, dass solche Vorfälle bei den Betroffenen langfristige negative Konsequenzen verursachen können, hoffen wir, dass ihnen die nötige professionelle Unterstützung zur Seite steht.

«Uns ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ein zentrales Anliegen und wir vertreten das Prinzip der Nulltoleranz», sagt Marcus Casutt, Geschäftsleiter des Dachverbands Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ. Der DOJ engagiert sich etwa als Mitglied beim Netzwerk «Prävention sexualisierter Gewalt im Freizeitbereich» und AvenirSocial hat sich durch die Unterzeichnung der Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen bereits seit 2011 klar positioniert.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Handlungsfeld der Sozialen Arbeit und die Fachpersonen, welche in der Regel einen tertiären Abschluss in einer Disziplin der Sozialen Arbeit mitbringen, sind dem Berufskodex der Sozialen Arbeit verpflichtet. Dieser hält klar fest, dass Fachpersonen sich in einer Machtposition befinden und sie damit äusserst bewusst, verantwortungsvoll und sorgfältig umgehen müssen. Die in der Recherche von Tamedia zitierten Aussage, dass sexuelle Kontakte zu Jugendlichen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) lange Zeit gang und gäbe waren, dementieren wir mit Vehemenz. «Eine private Beziehung mit einer*m Besucher*in einzugehen widerspricht jeglicher Professionalität. Bereits verbal sexualisierte Äusserungen gegenüber Besucher*innen sind inakzeptable Grenzüberschreitungen», sagt Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial.

Der DOJ und sein Kollektivmitglied jugend.gr, denen Teile der in der Recherche beschriebenen Vorfälle bekannt waren, haben vor einiger Zeit dem Vorstand des Vereins Sozialwerk.LGBT+ den Ausschluss aus den beiden Verbänden angedroht. Die Personen, gegen welche ein Strafverfahren läuft, wurden per sofort bis zum Abschluss der Verfahren von Aktivitäten und Veranstaltungen der beiden Verbände ausgeschlossen.

Im Weiteren wurde der Vorstand des Vereins Sozialwerk.LGBTQ+ aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und umgehend sicherzustellen, dass die beschuldigten Personen keine Funktion im Verein und keinen Kontakt mit Jugendlichen bzw. Nutzenden der Angebote des Vereins mehr haben. Dabei wurde ebenfalls empfohlen, sich bei Bedarf diesbezüglich von einer externen Stelle wie z. B. Limita oder dem Krisenkompetenzzentrum begleiten zu lassen.

Die beiden Verbände erhoffen sich eine schnelle Aufklärung der Vorfälle und erwarten eine sorgfältige Aufarbeitung der Ereignisse. Der Vorfall führt uns die Bedeutung der Prävention gegen grenzverletzende Handlungen erneut vor Augen. Er fordert uns auf, unsere Bestrebungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der OKJA weiter zu verfolgen und unsere Mitglieder mit bestehenden und wo nötig zusätzlichen Massnahmen zu unterstützen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Verbände jederzeit zur Verfügung.

Viktor Diethelm, Vorstandsmitglied DOJ, viktor.diethelm@doj.ch
Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin Avenir Social, a.grob@avenirsocial.ch

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24.01.2024

Verbände der Sozialen Arbeit verurteilen unsozialen UPD-Beschluss

Die schweizweit aktiven Verbände SAGES und AvenirSocial verurteilen den Beschluss der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), Stellen beim internen Sozialdienst zu streichen sowie Angebote der sozialen Integration einzustellen, aufs Schärfste. Auch das Zentrum Klinische Sozialarbeit und Vernetzung, welches schweizweit eine...

Die schweizweit aktiven Verbände SAGES und AvenirSocial verurteilen den Beschluss der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), Stellen beim internen Sozialdienst zu streichen sowie Angebote der sozialen Integration einzustellen, aufs Schärfste. Auch das Zentrum Klinische Sozialarbeit und Vernetzung, welches schweizweit eine Vorreiterrolle im Bereich Klinische Sozialarbeit eingenommen hatte, wird damit zerschlagen. Mit dem UPD-Beschluss wird ignoriert, welch zentrale Rolle die Soziale Arbeit in einer umfassenden Gesundheitsversorgung spielt.

Die UPD hat Anfang Woche kommuniziert, dass der Verwaltungsrat aus Kostengründen beschlossen hat, den internen Sozialdienst zu verkleinern und Projekte der sozialen Teilhabe zu stoppen. SAGES, der Schweizerische Fachverband für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit, und AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, künden Widerstand dagegen an. Die beschlossenen Massnahmen zeugen von Kurzsichtigkeit und sind ein weiteres Beispiel dafür, dass eine durch Spardruck geprägte Perspektive in der Gesundheitsversorgung zu gesellschaftlich untragbaren Entscheiden führt.

Durch den Beschluss der UPD verlieren einerseits Fachpersonen der Sozialen Arbeit ihre Stelle und andererseits wird vermeidbares Leid bei den Betroffenen in Kauf genommen.

«Dass Leistungen der Sozialen Arbeit gestrichen werden, zeigt, wie wenig sozialepidemiologisches Wissen in Entscheidungen im Gesundheitswesen einfliesst. Das ist fatal, denn der Kanton schneidet sich damit ins eigene Fleisch.» (Tom Friedli, Co-Präsident von SAGES)

Entgegen der UPD-Kommunikation ist der Einbezug der sozialen Dimension einer psychischen Erkrankung kein «ergänzendes Angebot», sondern ein zentraler Pfeiler einer umfassenden Gesundheitsversorgung. Es ist längst erwiesen, dass die soziale Integration von Menschen mit psychischen Problemen der entscheidende Faktor für eine Stabilisierung und Verbesserung ihrer Situation darstellt.

«Wenn neben der bio-psychischen auch die soziale Dimension einer Erkrankung in eine Therapie einfliesst, wird die soziale Integration und das Wiedererlangen einer selbstbestimmten Lebensführung nachweislich wirkmächtiger und nachhaltiger gefördert.» (Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial)

Die jüngst von einem breiten Konsortium, dem auch SAGES und AvenirSocial angehören, veröffentlichten Empfehlungen zur Sozialen Arbeit in der Suchthilfe und -prävention machen deutlich, dass die Soziale Arbeit einen fundamentalen Beitrag in der Verhinderung, Bekämpfung und Linderung von gesundheitsbezogenen Herausforderungen leistet.

«Mit dem jüngsten Beschluss wird der stetige Abbau der Angebote der Sozialpsychiatrie weiter vorangetrieben und läuft der langfristigen Versorgungsstrategie entgegen. Wir appellieren an die UPD sowie an den Kanton Bern, den Beschluss rückgängig zu machen und keine Politik auf dem Rücken der Betroffenen zu machen.» (Daniel Kappeler, Co-Präsident von AvenirSocial)

Der Kanton muss – auch aus Eigeninteresse – ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Angebote, die auch die soziale Dimension von Gesundheit und Krankheit miteinschliessen, zu finanzieren, ansonsten sind gesellschaftliche Mehrkosten vorprogrammiert. Die Interventionen der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit müssen endlich als das anerkannt werden, was sie sind: keine Ausgaben, sondern Investitionen in die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Die beiden Verbände fordern die UPD sowie den Kanton überdies dazu ein, einen runden Tisch zur Thematik einzuberufen.

Download Medienmitteilung: Verbände der Sozialen Arbeit verurteilen unsozialen UPD-Beschluss

Medienkontakt

Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial
+41 (0)31 380 83 08
a.grob@avenirsocial.ch

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