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Graubünden: Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse
Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar verfehlt. Dass nicht einmal der Zugriff der Gemeinden auf die gebundene Altersvorsorge untersagt wird, ist unverständlich und stossend.
Die Fachorganisationen bedauern, dass mit der überarbeiteten Vorlage die Chance für ein sozialeres und an die von der Konferenz der Sozialdirektoren verabschiedeten SKOS-Richtlinien angegliches Sozialhilferecht verpasst wird.
Armutsbetroffene Personen werden in einzelnen Bündner Gemeinden kurz vor dem Erreichen des Pensionsalters gezwungen, ihr Altersguthaben zur Rückzahlung von rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen zu verwenden. Diese stossende Praxis verletzt die verfassungsrechtliche Zweckbestimmung von Guthaben der beruflichen Vorsorge. Die fraglichen Gemeinden wollen weiterhin auf Altersguthaben zugreifen, weil dies offenbar eine willkommene Einnahmequelle ist. Allerdings sind Altersguthaben auch nach der Auszahlung durch eine beschränkte Pfändbarkeit geschützt. Was sich technisch anhört, hat für die betroffenen älteren Sozialhilfebeziehenden positive Auswirkungen: Wenn die verbindliche Pfändungsbeschränkung befolgt wird, führt dies dazu, dass regelmässig keine oder eine nur sehr bescheidene pfändbare Quote resultiert. Rückzahlungen sind so in den allermeisten Fällen gar nicht oder nur in geringem Ausmass möglich. Das Altersguthaben bleibt weitgehend für den Lebensunterhalt im Alter erhalten. Gemeinden, welche trotzdem grössere Rückerstattungsbeträge aus Altersguthaben verbuchen, müssen die zwingenden Gesetzesvorgaben daher schlicht übergehen, weil solche Einnahmen rechtmässig nicht möglich sind. Laut der Gesetzesvorlage wird dieser rechtswidrigen Praxis kein Riegel geschoben. Das Ziel einer rechtsgleichen und harmonisierten Sozialhilfepraxis wird sowohl zwischen den Gemeinden als auch gegenüber der grossen Mehrheit der Kantone klar verfehlt. Denn in den meisten Kantonen und Gemeinden ist die Rückerstattung mit Altersguthaben tabu.
Die Verpflichtung zur Rückerstattung staatlicher Sozialhilfe ist grundsätzlich umstritten, ist in keinem Nachbarland bekannt und wird auch nicht von allen Kantonen zugelassen. Die OECD hat die Schweiz wegen der Rückerstattungspflicht explizit kritisiert. Diesem Umstand tragen verschiedene Kantone Rechnung, indem eine Rückerstattung wenigstens nur noch bei grösserem Vermögensanfall vorgesehen ist. Damit kann grosser Verwaltungsaufwand bei aufwändigen und oft weitgehend erfolglosen Rückerstattungsverfahren eingespart werden.
Die Fachorganisationen appellieren an das Bündner Parlament, mit einer auf Vermögensanfall konzentrierten Rückerstattung den Empfehlungen der SKOS zu folgen und so zu einer nachhaltigen Überwindung der Armut beizutragen.
Download Stellungnahme zur Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse im Kanton Graubünden
Totalrevision Sozialhilfegesetz im Kanton Bern: Chance verpasst, die Menschen effektiv ins Zentrum zu stellen!
Gemeinsame Medienmitteilung von AvenirSocial, Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura, Unabhängige Fachstelle Sozialhilferecht UFS
Eine breite Allianz aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen wehrt sich mit Vehemenz gegen die in die Vernehmlassung geschickte Totalrevision des Sozialhilfegesetzes im Kanton Bern. Bereits im Mai 2019 hat das Berner Stimmvolk ein klares Verdikt für die Bekämpfung der Armut und nicht der Armen gefällt. Dass nun die Berner Regierung einen Vorschlag erarbeitet, welcher Bürokratie und Kontrolle und nicht die Menschen ins Zentrum stellt, ist höchst erstaunlich.
Ein Sozialhilfegesetz muss als oberstes Ziel haben, Menschen in einer finanziellen Notlage ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die kurz vor der Sommerpause vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfegesetzes laufen diesen Ansprüchen zuwider. «Die Forderung nach der Sicherung eines menschenwürdigen Lebens ist keine diffuse Erfindung unsererseits, sondern ist in der Bundesverfassung verankert!», sagt Tobias Bockstaller von AvenirSocial, Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz. Weiter kritisieren die unterzeichnenden Organisationen, dass weder direkt Betroffene noch ihre politischen und fachlichen Vertreter*innen in die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage einbezogen wurden. Als einzigen Punkt positiv hervorzuheben sind die Lockerungen bei der Rückerstattung von Lohneinkünften.
Deshalb verorten die Organisationen AvenirSocial, Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura und die Unabhängige Fachstelle Sozialhilferecht UFS dringenden Handlungsbedarf beim Entwurf des Gesetzes. Mit der Einführung des Verzichtseinkommens würde der Kanton Bern das Bedarfsdeckungsprinzip, wonach ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen unabhängig von den Gründen der Notlage besteht, aufgeben und damit einen Paradigmenwechsel vollziehen. Anders als bei den Ergänzungsleistungen, wo immerhin noch eine AHV- oder IV-Rente ausbezahlt wird, führt ein Verzichtseinkommen in der Sozialhilfe dazu, dass Betroffene und ihre Kinder trotz ausgewiesener Bedürftigkeit nur noch Anspruch auf Nothilfe gemäss Art. 12 BV hätten.
Ebenso verheerend wären die Auswirkungen der neuen Möglichkeit Leistungen bei irgendeiner Verletzung der Mitwirkungspflicht bis auf Nothilfe zu kürzen. Beide Regeln würden zu verfassungswidrigen Hilfeverweigerungen führen. Als in höchstem Masse diskriminierend werden die möglichen Kürzungen bei unzureichendem Sprachniveau sowie die neu geschaffene Möglichkeit, Sozialhilfe mittels Bezahlkarten auszurichten, erachtet. Das führt zu einer Zweiklassengesellschaft, welche keine Unterscheidung vornimmt, aus welchen Gründen Sozialhilfe bezogen wird (Armutsgefahr während des Ausbildungsweges, Eingliederungsschwierigkeiten infolge Umlagerung von IV zu Sozialhilfe, etc.).
Fachlich vermissen die Organisationen überdies, dass keinerlei Änderungsvorschläge gemacht werden, um manifesten sozialen Problemen wie zum Beispiel im Bereich Bildung, Verschuldung und Gesundheit zu begegnen. Überdies wird die Rechtssicherheit von Betroffenen nicht gewährleistet, es besteht nach wie vor keine Finanzierung einer unabhängigen Beratungsstelle, welche auf Sozialhilferecht im Kanton Bern spezialisiert ist. Und auch betreffend Datenschutz birgt der Vorschlag des Regierungsrats die Gefahr, die Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Schlussendlich ist es stossend, dass viele Regelungen an die Verordnungsstufe delegiert werden. «Der Regierungsrat verfügt neu über noch mehr Möglichkeiten, zentrale Aspekte des Sozialhilfewesens mittels Verordnung, und somit am Parlament vorbei, zu beschliessen. Das höhlt die Demokratie aus.», sagt Marco Tschanz von der Kriso Bern.
Die Vernehmlassungsfrist zur Totalrevision des Berner Sozialhilfegesetzes endet am 18. Oktober 2024. Bis dahin werden die verschiedenen Organisationen ihre detaillierten Stellungnahmen einreichen. Die am 26. September eingereichte Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial kann dabei als Vorlage dienen. Weiter werden die kommenden Monate genutzt, um die fachlichen Anliegen bei den politischen Entscheidungsträger*innen anzubringen, damit die Sozialhilfe in Bern zu dem wird, was ihr eigentlicher Zweck ist: eine menschenwürdige Unterstützung für finanzielle Notlagen.
Berufsverband lanciert zweijähriges Schwerpunktthema Partizipation
Am Freitag, 3. Mai 2024 hat die Vollversammlung von AvenirSocial, dem Berufsverband der Sozialen Arbeit Schweiz, in Bern stattgefunden. Die anwesenden Mitglieder haben am Morgen über die statutarischen Geschäfte befunden und die finanziell schwierige Lage des Verbandes diskutiert. Am Nachmittag fand die Nationale Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit statt, die den Startschuss für die zweijährige Kampagne zum Thema Partizipation darstellte. Maria Pappa, Sozialpädagogin und Stadtpräsidentin von St. Gallen eröffnete die Veranstaltung.
Die beiden Co-Präsident*innen von AvenirSocial, Simone Gremminger und Daniel Kappeler, begrüssten die anwesenden Mitglieder in den Räumlichkeiten der Heiteren Fahne in Bern. Die Mitglieder beschlossen daraufhin verschiedene statutarische Geschäfte, unter anderem den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2023. Weil diese unter anderem aufgrund geringerer Einnahmen seitens Mitgliederbeiträgen sehr negativ ausfiel, stellte die Geschäftsstelle und der Finanzverantwortliche vor, wie die geschwächten Finanzen im laufenden Jahr revidiert werden und welche Massnahmen der Verband ergreift, um sich für die Zukunft solide und breit finanziert aufzustellen.
Gegen Ende der Vollversammlung wurde Céline Ehrwein als Vorstandsmitglied für 4 weitere Jahre bestätigt. Zudem wurde Melina Wälti einstimmig in den Vorstand gewählt. Für seine grossen Verdienste, insbesondere als langjähriger Präsident der Fachkommission Berufsethik, als engagiertes Vorstandsmitglied und Experte rund um berufsethische Belange, wurde Beat Schmocker von der Versammlung zum Ehrenmitglied ernannt.
Am Nachmittag fand die Nationale Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit statt. Die Nationale Plattform markiert den Auftakt für das Schwerpunktthema Partizipation, den der Verband in den kommenden zwei Jahren legt. Die St. Galler Stadtpräsidentin Maria Pappa, Sozialpädagogin und Mitglied von AvenirSocial, eröffnete die Veranstaltung. In den darauffolgenden Workshops diskutierten Expert*innen und Fachpersonen über Erfahrungen und Möglichkeiten der Partizipation mit unterschiedlichen Adressat*innen.
Download Medienmitteilung: Berufsverband lanciert zweijähriges Schwerpunktthema Partizipation
Stellungnahme zu den Strafverfahren rund um den Verein Sozialwerk.LGBT+
Die Verbände DOJ und AvenirSocial sind aufgrund der Ereignisse beim Verein Sozialwerk.LGBT+ tief betroffen. In einem aktuellen Artikel von Tamedia wurde gestern öffentlich gemacht, dass gegen zwei Personen, die im Verein Sozialwerk-LGBT+ tätig sind oder waren, Strafverfahren wegen Verdacht auf strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität laufen. Der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ und der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial sind höchst besorgt über die in der Recherche geschilderten Verdachtsfälle. Im Wissen, dass solche Vorfälle bei den Betroffenen langfristige negative Konsequenzen verursachen können, hoffen wir, dass ihnen die nötige professionelle Unterstützung zur Seite steht.
«Uns ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ein zentrales Anliegen und wir vertreten das Prinzip der Nulltoleranz», sagt Marcus Casutt, Geschäftsleiter des Dachverbands Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ. Der DOJ engagiert sich etwa als Mitglied beim Netzwerk «Prävention sexualisierter Gewalt im Freizeitbereich» und AvenirSocial hat sich durch die Unterzeichnung der Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen bereits seit 2011 klar positioniert.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Handlungsfeld der Sozialen Arbeit und die Fachpersonen, welche in der Regel einen tertiären Abschluss in einer Disziplin der Sozialen Arbeit mitbringen, sind dem Berufskodex der Sozialen Arbeit verpflichtet. Dieser hält klar fest, dass Fachpersonen sich in einer Machtposition befinden und sie damit äusserst bewusst, verantwortungsvoll und sorgfältig umgehen müssen. Die in der Recherche von Tamedia zitierten Aussage, dass sexuelle Kontakte zu Jugendlichen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) lange Zeit gang und gäbe waren, dementieren wir mit Vehemenz. «Eine private Beziehung mit einer*m Besucher*in einzugehen widerspricht jeglicher Professionalität. Bereits verbal sexualisierte Äusserungen gegenüber Besucher*innen sind inakzeptable Grenzüberschreitungen», sagt Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial.
Der DOJ und sein Kollektivmitglied jugend.gr, denen Teile der in der Recherche beschriebenen Vorfälle bekannt waren, haben vor einiger Zeit dem Vorstand des Vereins Sozialwerk.LGBT+ den Ausschluss aus den beiden Verbänden angedroht. Die Personen, gegen welche ein Strafverfahren läuft, wurden per sofort bis zum Abschluss der Verfahren von Aktivitäten und Veranstaltungen der beiden Verbände ausgeschlossen.
Im Weiteren wurde der Vorstand des Vereins Sozialwerk.LGBTQ+ aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und umgehend sicherzustellen, dass die beschuldigten Personen keine Funktion im Verein und keinen Kontakt mit Jugendlichen bzw. Nutzenden der Angebote des Vereins mehr haben. Dabei wurde ebenfalls empfohlen, sich bei Bedarf diesbezüglich von einer externen Stelle wie z. B. Limita oder dem Krisenkompetenzzentrum begleiten zu lassen.
Die beiden Verbände erhoffen sich eine schnelle Aufklärung der Vorfälle und erwarten eine sorgfältige Aufarbeitung der Ereignisse. Der Vorfall führt uns die Bedeutung der Prävention gegen grenzverletzende Handlungen erneut vor Augen. Er fordert uns auf, unsere Bestrebungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der OKJA weiter zu verfolgen und unsere Mitglieder mit bestehenden und wo nötig zusätzlichen Massnahmen zu unterstützen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Verbände jederzeit zur Verfügung.
Viktor Diethelm, Vorstandsmitglied DOJ, viktor.diethelm@doj.ch
Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin Avenir Social, a.grob@avenirsocial.ch
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Verbände der Sozialen Arbeit verurteilen unsozialen UPD-Beschluss
Die schweizweit aktiven Verbände SAGES und AvenirSocial verurteilen den Beschluss der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), Stellen beim internen Sozialdienst zu streichen sowie Angebote der sozialen Integration einzustellen, aufs Schärfste. Auch das Zentrum Klinische Sozialarbeit und Vernetzung, welches schweizweit eine Vorreiterrolle im Bereich Klinische Sozialarbeit eingenommen hatte, wird damit zerschlagen. Mit dem UPD-Beschluss wird ignoriert, welch zentrale Rolle die Soziale Arbeit in einer umfassenden Gesundheitsversorgung spielt.
Die UPD hat Anfang Woche kommuniziert, dass der Verwaltungsrat aus Kostengründen beschlossen hat, den internen Sozialdienst zu verkleinern und Projekte der sozialen Teilhabe zu stoppen. SAGES, der Schweizerische Fachverband für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit, und AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, künden Widerstand dagegen an. Die beschlossenen Massnahmen zeugen von Kurzsichtigkeit und sind ein weiteres Beispiel dafür, dass eine durch Spardruck geprägte Perspektive in der Gesundheitsversorgung zu gesellschaftlich untragbaren Entscheiden führt.
Durch den Beschluss der UPD verlieren einerseits Fachpersonen der Sozialen Arbeit ihre Stelle und andererseits wird vermeidbares Leid bei den Betroffenen in Kauf genommen.
«Dass Leistungen der Sozialen Arbeit gestrichen werden, zeigt, wie wenig sozialepidemiologisches Wissen in Entscheidungen im Gesundheitswesen einfliesst. Das ist fatal, denn der Kanton schneidet sich damit ins eigene Fleisch.» (Tom Friedli, Co-Präsident von SAGES)
Entgegen der UPD-Kommunikation ist der Einbezug der sozialen Dimension einer psychischen Erkrankung kein «ergänzendes Angebot», sondern ein zentraler Pfeiler einer umfassenden Gesundheitsversorgung. Es ist längst erwiesen, dass die soziale Integration von Menschen mit psychischen Problemen der entscheidende Faktor für eine Stabilisierung und Verbesserung ihrer Situation darstellt.
«Wenn neben der bio-psychischen auch die soziale Dimension einer Erkrankung in eine Therapie einfliesst, wird die soziale Integration und das Wiedererlangen einer selbstbestimmten Lebensführung nachweislich wirkmächtiger und nachhaltiger gefördert.» (Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial)
Die jüngst von einem breiten Konsortium, dem auch SAGES und AvenirSocial angehören, veröffentlichten Empfehlungen zur Sozialen Arbeit in der Suchthilfe und -prävention machen deutlich, dass die Soziale Arbeit einen fundamentalen Beitrag in der Verhinderung, Bekämpfung und Linderung von gesundheitsbezogenen Herausforderungen leistet.
«Mit dem jüngsten Beschluss wird der stetige Abbau der Angebote der Sozialpsychiatrie weiter vorangetrieben und läuft der langfristigen Versorgungsstrategie entgegen. Wir appellieren an die UPD sowie an den Kanton Bern, den Beschluss rückgängig zu machen und keine Politik auf dem Rücken der Betroffenen zu machen.» (Daniel Kappeler, Co-Präsident von AvenirSocial)
Der Kanton muss – auch aus Eigeninteresse – ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Angebote, die auch die soziale Dimension von Gesundheit und Krankheit miteinschliessen, zu finanzieren, ansonsten sind gesellschaftliche Mehrkosten vorprogrammiert. Die Interventionen der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit müssen endlich als das anerkannt werden, was sie sind: keine Ausgaben, sondern Investitionen in die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Die beiden Verbände fordern die UPD sowie den Kanton überdies dazu ein, einen runden Tisch zur Thematik einzuberufen.
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Damit die soziale Dimension in der Suchthilfe und Suchtprävention nicht ins Abseits gerät – Empfehlungen für die Stärkung der Sozialen Arbeit
Am 23. Januar 2024 werden die Empfehlungen für die Soziale Arbeit in der Suchthilfe und Suchtprävention vorgestellt, die im Namen der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, von AvenirSocial, dem Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, des Fachverbands Sucht und des Schweizerischen Fachverbands für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit (SAGES) publiziert werden. Erarbeitet wurden die Empfehlungen von über 70 Fachpersonen aus Wissenschaft und Praxis, unter anderem mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Gesundheit und verschiedener Kantone. Der Lancierungsanlass findet kommenden Dienstag an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Olten statt.
Die erarbeiteten Empfehlungen, die in einem mehrjährigen Prozess entstanden sind, fokussieren auf die soziale Dimension von Sucht. So zeigen sie auf, weshalb es sich für die Gesellschaft lohnt, die Bearbeitung der sozialen Dimensionen einer Sucht niederschwellig zugänglich zu machen. Sie geben Antworten darauf, welche Grundlagen und Rahmenbedingungen von Fachleuten, Institutionen und Entscheidungsträger*innen berücksichtigt bzw. angepasst werden müssen, um das Phänomen Sucht wieder verstärkt auch als soziales Problem zu verstehen und zu bearbeiten. Sie unterstreichen damit die zentrale Bedeutung der Sozialen Arbeit in der Suchthilfe.
Soziale Dimension gerät aus dem Blick
Kaum eine chronische Krankheit weist derart viele soziale Faktoren auf wie die Abhängigkeit von Substanzen oder Verhaltensweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen in einer Suchtbehandlung auf Arbeitssuche und somit in einer prekären finanziellen Situation sind, ist sechs Mal höher als in der Allgemeinbevölkerung. Das Risiko, in einer instabilen Wohnsituation zu leben, ist sogar 20 Mal höher. Zudem hat sich die soziale Dimension in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert. Deshalb ist eine psychosoziale Hilfeleistung und Koordination der interprofessionellen Hilfe für eine wirksame Begleitung von Menschen mit Suchtproblemen und deren Umfeld unabdingbar. Beides sind im Kern Zuständigkeitsbereiche der Sozialen Arbeit.
Profession unter Druck
Der Handlungsspielraum der Sozialen Arbeit wird in der Suchthilfe und Suchtprävention immer kleiner. Das liegt unter anderem daran, dass die Suchthilfe u.a. aus finanzpolitischen Überlegungen stärker an medizinische Strukturen angebunden wird und sozialarbeiterische Leistungen in der Regel nicht über das Krankenversicherungsgesetz abgerechnet werden können. Zudem nimmt die Komplexität der Fälle in der Suchthilfe zu, während die Ressourcen der Fachkräfte gleichbleiben oder kleiner werden, wie eine kürzlich publizierte Studie zeigt, welche die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Suchtfragen und das Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben haben.
Eine gemeinsame Medienmitteilung von der Fachhochschule Nordwestschweiz, dem Fachverband Sucht, SAGES und AvenirSocial.
Stellungnahme von AvenirSocial zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)
Die gewaltfreie Erziehung soll gesetzlich festgeschrieben werden. AvenirSocial begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort (auf FR) das Bestreben des Bundesrates, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch zu verankern. Insbesondere erachten wir die präventive Ausrichtung des Gesetzesentwurfs und die Stärkung erzieherischer Begleitmassnahmen als zentral. Der Berufsverband bedauert jedoch, dass die gewaltfreie Erziehung nicht als veritables Recht des Kindes definiert wird. Ausserdem besteht in den Augen von AvenirSocial die Gefahr, dass die aktuelle sehr allgemeine Formulierung des Gesetzestextes dazu beiträgt, bestimmte Formen von Gewalt in der Erziehung unsichtbar zu machen.
Die Rechte von Kindern stärkern und das Verständnis von Gewalt in der Erziehung erweitern.
AvenirSocial bedauert, dass die gewaltfreie Erziehung nicht als Recht des Kindes im Zivilgesetzbuch verankert wird. Dadurch würde der Status des Kindes gestärkt, ebenso wie seine Möglichkeiten, sich über Gewaltsituationen, deren Opfer oder Zeuge es ist, zu äussern. Darüber hinaus weist der Berufsverband auf das Risiko der Normalisierung und Verschleierung bestimmter Formen von Gewalt in der Erziehung im Rahmen des neuen Gesetzes hin. Eine gewaltfreie Erziehung bedeutet, dass sie frei ist von jeglicher Form physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung, einschliesslich der Exponierung gegenüber häuslicher Gewalt. Dies gilt umso mehr, als die Erfahrung von Fachleuten der Sozialen Arbeit zeigt, dass diese Problematik für die breite Öffentlichkeit nicht immer selbstverständlich ist und dies obwohl ihre Folgen für die Entwicklung des Kindes dramatisch sind.
Den Zugang zu Beratung und Begleitung verbessern.
Die Bereitstellung von Unterstützung für die Elternschaft ist unerlässlich, um Gewalt in der Erziehung zu verhindern. Für AvenirSocial bedeutet dies, dass das Angebot an Beratung und Begleitung, wie im neuen Gesetz vorgesehen, ausgebaut werden muss. Der niederschwellige Zugang zu den Leistungen muss gewährleistet sein. Ein verbesserter Zugang zu diesen ermöglicht es Familien, Situationen vorzugreifen, in denen Erziehungsschwierigkeiten auftreten könnten: Indem elterlicher Erschöpfung vorgebeugt, das Wissen zu Erziehungsarbeit gefestigt wird oder Mediationsverfahren eingerichtet werden. In Anbetracht des Fachkräftemangels im Bereich der Sozialen Arbeit in der Schweiz ist die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen, ausgebildetem Personal und Zeitressourcen durch die Kantone umso wichtiger, um den im neuen Gesetz verankerten Auftrag zu erfüllen. Um das Verständnis und die Praxis gewaltfreier Erziehung zu stärken, empfiehlt AvenirSocial dem Bundesrat zudem, eine nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne zur gewaltfreien Erziehung zu koordinieren und die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen dafür zu sprechen.
Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz belegt dringenden Harmonisierungsbedarf in der Sozialhilfe
Ein Wissenschaftsprojekt der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat Sozialhilfeleistungen in fünf Kantonen verglichen. Die Studie legt eklatante Unterschiede sowohl zwischen den Kantonen wie auch zwischen Gemeinden offen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, und der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, appellieren an die Politik, die Harmonisierung von Sozialhilfeleistungen dringend auszubauen.
Die kürzlich veröffentlichte Studie «Vergleich von Sozialhilfeleistungen in fünf Schweizer Kantonen (HarmSoz)» der beiden Wissenschafter Christophe Roulin und Benedikt Hassler von der FHNW belegt, was viele Fachpersonen in der Arbeitspraxis schon lange beobachten: Die Unterschiede von Sozialhilfeleistungen sind von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde enorm. Die Studie zeigt weiter auf, dass die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zwar eine gewisse Harmonisierung auf (zu) tiefem Niveau in den meisten Kantonen erlaubt, diese jedoch absolut ungenügend ist. AvenirSocial und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht fordern deshalb: «Die Politik auf nationaler und kantonaler Ebene muss im Sinne des Wohls der armutsbetroffenen Menschen dringend handeln!»
Flickenteppich Sozialhilfe
Öffentlich wird immer wieder auf die SKOS-Richtlinien und ihre harmonisierende Wirkung in der Sozialhilfe verwiesen. Die Studie HarmSoz relativiert dies nun. Christophe Roulin und Benedikt Hassler stellten in ihrem Studiendesign die Frage, «inwiefern die SKOS-Richtlinien tatsächlich dafür sorgen, dass in der Schweiz bezüglich der Sozialhilfe einheitliche Regelungen und ein einheitlicher Vollzug bestehen.» Die Wissenschafter legten Fachpersonen der Sozialen Arbeit aus den Kantonen Aargau, Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen und Zürich zwei sogenannte Fallvignetten zur Bearbeitung vor und führten mit den entsprechenden Sozialdiensten insgesamt 31 Interviews. Die Resultate legten enorme Unterschiede in allen untersuchten Bereichen offen, namentlich beim Umgang mit überhöhten Mieten, der Festlegung von Mietzinsrichtlinien, der Rentenanmeldung bei der Invalidenversicherung, beim Umgang mit Freizügigkeitsguthaben, dem Kindsvermögen und der Unterstützung von Weiterbildungen respektive der Ermöglichung von Freizeitaktivitäten der Kinder. Die Wissenschafter ziehen in der Studie den Schluss: «Dies bedeutet, dass Armutsbetroffene, je nachdem in welcher Gemeinde sie wohnhaft sind, erhebliche Unterschiede bezüglich erhaltener Unterstützungsleistungen erfahren.(…) Insgesamt führen die verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, der unterschiedliche Umgang mit Ermessensspielräumen, mangelnde Aufsicht des Vollzugs und der eingeschränkte Zugang zum Recht zu einer Situation, in der Klient:innen unterschiedliche Leistungen erhalten, je nachdem in welcher Gemeinde sie einen Antrag auf Sozialhilfe stehen.»
Verbesserungen sind dringend und wichtig
Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS sehen sich durch die Studie in ihrer Kritik an der heutigen Ausgestaltung der Sozialhilfe und ihren Forderungen nach einer substantiellen Verbesserung der Sozialhilfe und deren gesetzlichen Harmonisierung auf nationaler Ebene bestätigt: «Die Sozialhilfe erfüllt ihren Anspruch, Armutsbetroffenen ein Leben in Würde mit gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen, allzu oft nicht» Die beiden Organisationen sehen dringenden Handlungsbedarf, namentlich:
- durch die Schaffung eines verbindlichen Bundessozialhilfegesetzes basierend auf dem Existenzminimum der Ergänzungsleistungen mit schweizweit verbindlichen Rahmenbedingungen für die Sozialhilfe
- durch den deutlichen Ausbau der unabhängigen, unentgeltlichen Rechtsberatung, so dass Sozialhilfebeziehende diejenigen Sozialhilfeleistungen, die ihnen rechtmässig zustehen, effektiv auch erhalten
- durch die Senkung der Arbeitslast der Fachpersonen der Sozialen Arbeit
Die Sozialhilfe gleicht heute in zu vielen Bereichen einer Lotterie und ist ein der Schweiz unwürdiger Flickenteppich. Die Politik ist gefordert, diesem Zustand rasch ein Ende zu bereiten.
Drei starke Stimmen für die Soziale Arbeit
Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, zeigt sich erfreut, dass mit der Wiederwahl von Barbara Gysi (Nationalrätin SP) und Katharina Prelicz-Huber (Nationalrätin Grüne) weiterhin zwei starke Stimmen der Sozialen Arbeit in Bundesbern vertreten sind. Weiter ist der Berufsverband überzeugt, dass sein Mitglied Simon Stocker gute Chancen hat, im zweiten Wahlgang für den Kanton Schaffhausen in den Ständerat gewählt zu werden. Mit der Kampagne «Mehr Soziale Arbeit in der Politik» hat AvenirSocial seine Mitglieder aktiv bei den nationalen Wahlen unterstützt.
AvenirSocial ist der Ansicht, dass Fachpersonen der Sozialen Arbeit einen politischen Auftrag haben. Es gehört zum professionellen Auftrag von Sozialarbeitenden, für gerechte strukturelle Rahmenbedingungen einzustehen, damit alle Menschen ihr Potenzial entfalten können. Dass Fachpersonen der Sozialen Arbeit ihren politischen Auftrag wahrnehmen wollen, zeigt sich im vielfältigen Engagement, das oftmals nebenberuflich geleistet wird. Sei dies in der praktischen Arbeit im Alltag mit anderen Fachpersonen, im Engagement für bessere Arbeitsbedingungen, dem Einstehen für die Anliegen der Adressat*innen oder in der Kandidatur für ein politisches Amt. «Dass dieses Jahr 30 Mitglieder des Berufsverbandes für einen Sitz im nationalen Parlament kandidierten, ist ein starkes Zeichen für die Soziale Arbeit und zeigt ihren Willen zur Veränderung», sagt Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial.
Mit der Kampagne Mehr Soziale Arbeit in der Politik hat der Berufsverband seine kandidierenden Mitglieder mit Online-Podien, Flyern, Newsletterversänden und Beiträgen in verschiedensten Medien unterstützt und auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht. Die Kandidierenden fordern unter anderem bessere Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit und stehen für eine diskriminierungsfreie, chancengleiche und partizipative Gesellschaft, sowie für eine Stärkung der Menschenrechte und insbesondere der Kinderrechte ein. «Es freut mich enorm zu sehen, dass meine Berufskolleg*innen sich so engagiert für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen!», sagt Barbara Gysi, frisch bestätige Nationalrätin aus dem Kanton St. Gallen.
Adressat*innen der Sozialen Arbeit, beispielsweise Alleinerziehende und Armutserfahrene verfügen über keine Lobby im Bundeshaus. Dies führt dazu, dass Entscheide zu ihren Ungunsten gefällt und nur unter grossem politischem Druck rückgängig gemacht werden können. Katharina Prelicz-Huber, wiedergewählte Nationalrätin der Grünen, dazu: «Es ist absurd: Bei der Ausarbeitung von Gesetzestexten werden unsere Argumente und Anträge nicht aufgenommen. Gesetze werden trotz unseren Warnungen beschlossen und nach der Inkraftsetzung merkt man erstaunt, dass die Beschlüsse zu noch grösseren Ungleichheiten führen.»
AvenirSocial ist über die Wahl von Barbara Gysi und Katharina Prelicz-Huber und das glanzvolle Resultat von Simon Stocker im ersten Wahlgang für den Ständerat in Schaffhausen sehr erfreut und gratuliert ihnen ganz herzlich. Bei den Kandidierenden, welche die Wahl nicht geschafft haben, bedankt sich der Berufsverband für ihren grossen Einsatz und ist stolz, auf solch engagierte Mitglieder zählen zu können.
Download Medienmitteilung: Drei starke Stimmen für die Soziale Arbeit (PDF)
Es braucht Ergänzungsleistungen für Familien im Kanton St.Gallen
Die Frist für die Vernehmlassung zum regierungsrätlichen Bericht zu den neuen Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen ist seit Ende August beendet. Der Bericht enthält Massnahmen gegen Familienarmut, Ergänzungsleistungen für Familien werden darin als wirksam erwähnt. Dass der Kanton die Umsetzung aus finanzpolitischen Überlegungen ablehnt, stösst beim Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, auf grosses Unverständnis.
Schlussbericht von Ecoplan zeigt Wirksamkeit auf
Für die Erarbeitung der neuen Grundlagen der St. Galler Familienpolitik wurde eine externe Untersuchung einer möglichen Familien-Ergänzungsleistungen (EL) im Kanton St.Gallen erstellt. Darin wurde eindrücklich aufgezeigt, welchen positiven Nutzen die Einführung von Familien-EL hätte. «Für AvenirSocial ist es unverständlich, wie der Kanton trotz ausführlichen Untersuchungen und Varianten mit unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen auf die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien verzichten will», sagt Tobias Bockstaller, Verantwortlicher Fachliche Grundlagen von AvenirSocial.
Verringertes Armutsrisiko ohne Rückerstattungspflicht
Es ist erwiesen, dass Ergänzungsleistungen für Familien ermöglichen, dass Familien, die an der Armutsgrenze leben, ein menschenwürdiges Leben mit ausreichend finanziellen Mitteln führen können. Weiter kommt hinzu, dass Ergänzungsleistungen nicht der sogenannten Rückerstattungspflicht unterliegen. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Familien in noch prekäreren finanziellen Situationen leben. «Ergänzungsleistungen für Familien sind auch ein wirksames Mittel gegen den Nicht-Bezug von Sozialhilfe, weil sie weniger stigmatisierend wirken», ergänzt Susanne Wild, Mitglied der Regionalleitung Ostschweiz von AvenirSocial.
Gemeinsam für eine armutsverhindernde Familienpolitik einstehen
AvenirSocial fordert deshalb den St. Galler Kantonsrat auf, sich mit den Ergebnissen der Studie auseinanderzusetzen und die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien zu diskutieren. AvenirSocial mobilisiert seine Mitglieder, um gemeinsam für eine Familienpolitik einzustehen, die das Armutsrisiko effektiv verringert. Dazu stellt der Berufsverband den beratenden Kommissionen im Kantonsrat sein Fachwissen zur Verfügung und fordert seine Mitglieder auf, sich aktiv einzubringen.
Download Medienmitteilung: Ergänzungsleistungen für Familien im Kt. SG
Berufsverband setzt sich mit den Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit auseinander
Am Freitag, 12. Mai 2023 hat die Vollversammlung von AvenirSocial, dem Berufsverband der Sozialen Arbeit Schweiz, in Bern stattgefunden. Die anwesenden Mitglieder haben über die statutarischen Geschäfte befunden und das strategische Gremium um zwei Personen erweitert. Am Nachmittag fand die Nationale Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit statt, welche das letztjährige Thema «Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit» weiter vertiefte. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.
Die beiden Co-Präsident*innen von AvenirSocial, Simone Gremminger und Daniel Kappeler, eröffneten die Vollversammlung in der Heiteren Fahne in Bern. Die stimmberechtigten Mitglieder verabschiedeten daraufhin die statutarischen Geschäfte wie den Jahresbericht, die Jahresrechnung und das Budget. Inhaltlich lag der Fokus 2023 auf den Prozess der Überarbeitung des Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz, welcher aktuell im Gange ist. Verläuft das Vorhaben nach Plan, wird die Vollversammlung nächstes Jahr den überarbeiteten Berufskodex beschliessen und damit wird der Verband über aktualisierte ethische Richtlinien für das moralische berufliche Handeln in der Sozialen Arbeit verfügen.
Im Anschluss wählte die Vollversammlung zwei neue Mitglieder in das strategische Gremium des Verbandes. Neu amten Anna Bosshard sowie Alexandre Brodard im Vorstand von AvenirSocial. Weiter ernannten die anwesenden Mitglieder Christine Guinard Dumas zum Ehrenmitglied. Sie leitete während 20 Jahren die Geschicke der regionalen Geschäftsstelle von AvenirSocial in der Waadt. Zum Schluss verabschiedete die Vollversammlung Stéphane Beuchat, er verlässt den Verband per Ende Juni, in welchem er seit 2011 tätig ist und seit 2014 die Funktion der Co-Geschäftsleitung innehat.
Am Nachmittag fand die Nationale Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit statt. Diese vertiefte das letztjährige Thema «Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit». Als Gastreferent trat Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, auf. Im Anschluss an das Referat vertieften die Fachpersonen der Sozialen Arbeit die Inhalte in fünf Workshops zu den Themen Arbeitsrecht, Digitalisierung, Handlungsoptionen für Organisationen, Qualifikation von Fachpersonen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Anstellungspolitik, geleitet von Expert*innen aus dem Bereich Wissenschaft, Praxis und Interessenvertretung. Ziel ist, dass die inhaltliche Diskussion im Verband über den 12. Mai hinaus geführt wird und dass mittelfristig konkrete Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit formuliert werden können.
Berner Verwaltungsgericht pfeift Regierungsrat Schnegg zurück
Dank zahlreicher Beschwerden, die der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial koordiniert hat, darf die Sozialhilfe im Kanton Bern für vorläufig Aufgenommene, die bereits lange in der Schweiz leben, um höchstens 15 Prozent gekürzt werden. Dieser Entscheid hat Signalwirkung für andere Kantone, die Kürzungen bis zu 60 Prozent vorgesehen haben. Gegen das nun vorliegende schriftliche Urteil wurde von beiden Parteien kein Rekurs eingelegt und somit tritt die sogenannte richterliche Ersatzlösung für alle Betroffenen per sofort in Kraft.
Download Medienmitteilung vom 22.9.2022 Download Urteil 100.2021.205U vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern vom 29. Juni 2022
Berufsverband setzt sich neue Ziele für die kommenden fünf Jahre
Am Freitag, 6. Mai 2022 hat die Vollversammlung von AvenirSocial, dem Berufsverband der Sozialen Arbeit Schweiz, in Bern stattgefunden. Die Mitglieder haben über die statutarischen Geschäfte befunden und die Verbandsziele für die kommenden fünf Jahre verabschiedet. Ausserdem hat der Verband Daniel Kappeler neu in das Co-Präsidium gewählt. Am Nachmittag fand die Nationale Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit mit dem Thema «Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit» statt. Gastreferent war Nicolas Galladé, Stadtrat von Winterthur.
Nein zur geplanten Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländer*innen aus Drittstaaten!
Die Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes beabsichtigt, Unterstützungsleistungen für Personen aus Drittstaaten zu kürzen – dies mit dem formulierten Ziel, sie besser in den Arbeitsmarkt einzugliedern und so die Sozialhilfeausgaben der Kantone und Gemeinden zu reduzieren. AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lehnen die diskriminierende Gesetzesvorlage entschieden ab und haben heute ihre Stellungnahmen eingereicht. Die Revision erreicht die angestrebten Ziele mitnichten, richtet aber erheblichen Schaden bei den betroffenen Personen und im ganzen Bereich der Sozialhilfe an. Es geht für die beiden Fachorganisationen darum, Armut zu bekämpfen und nicht die Armen.
Ukraine-Krieg: Solidarität für alle!
Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, AvenirSocial, und seine Fachkommission Berufsethik verurteilen den seit Wochen andauernden Angriffskrieg der russischen Armee in der Ukraine aufs Schärfste. Den in der Schweiz ankommenden Flüchtenden ist die bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu gewähren. Die Fachpersonen der Sozialen Arbeit leisten in ihrer täglichen Arbeit mit Geflüchteten einen immensen Beitrag zur Linderung der Situation und sind dabei unterschiedlichsten Spannungsfeldern ausgesetzt.
Sozialhilfegesetz Baselland: NEIN zu weiteren Bestrafungen!
Die Revision des Basellandschaftlichen Sozialhilfegesetzes fand heute in der Schlussabstimmung keine Mehrheit und es kommt zur Volksabstimmung. Aus Sicht der Fachorganisationen ist dies zu begrüssen: das Stimmvolk soll das letzte Wort haben über den Vorschlag, Menschen, die länger als 2 Jahre auf Unterstützung angewiesen sind, weiter abzustrafen.
Nichtbezug von Sozialhilfe: Vorstoss im Parlament eingereicht
In der Schweiz verzichtet ein Drittel der armutsbetroffenen Personen auf ihren rechtmässigen Anspruch, Hilfe in Notlagen zu erhalten. Der Grund: mögliche negative Folgen. Ein im eidgenössischen Parlament neu eingereichter Vorstoss will diesen Systemfehler angehen. AvenirSocial, Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS begrüssen dies.
Pressekonferenz der Allianz «Austausch Armut»
26 Betroffenenorganisationen und Organisationen aus dem Bereich der Armutsbekämpfung und -prävention sind über die Auswirkungen der Coronakrise äussert besorgt. Sie haben deshalb einen Katalog mit konkreten Forderungen zur Armutsbekämpfung an die politischen Verantwortungsträger*innen formuliert.
Download Medienmitteilung der Allianz «Austausch Armut» Download Positionspapier der Allianz «Austausch Armut» Download Ada Marra, Nationalrätin (PS/VD) (F) Download Avji Sirmoglu, Internetcafé Planet13 (D) Download Caroline Morel, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (D) Download Stéphane Beuchat, AvenirSocial (D) Download Alain Meylan, Aktivist ATD Vierte Welt (D)
Berner Regierungsrat muss Sozialhilfekürzungen bei vorläufig Aufgenommenen rückgängig machen
Dank dem Engagement von AvenirSocial wird der Berner Regierungsrat vom Regierungsstatthalteramt zurechtgewiesen und muss die verfügten Sozialhilfekürzungen bei vorläufig Aufgenommenen rückgängig machen.
Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat entschieden, dass die Verordnung des Berner Regierungsrates betreffend der Sozialhilfeansprüche von vorläufig Aufgenommenen Personen rechtlich unhaltbar ist. Der Regierungsrat, unter Federführung von Pierre-Alain Schnegg, kürzte den Grundbedarf einer fünfköpfigen Familie um 30 Prozent. Mit diesem Leitentscheid wird der Volkswillen der Abstimmung über das Sozialhilfegesetz von Mai 2019 sowie das verfassungsmässige Recht auf ein menschenwürdiges Leben bestätigt.
Beitrag auf SRF Regionaljournal Bern, Freiburg, Wallis
Download Zur Medienmitteilung Download Entscheid Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Berufsverband ist alarmiert - Risiko für emotionale Erschöpfung in der Sozialen Arbeit steigt während Corona weiter
Das Risiko zur emotionalen Erschöpfung bei den Fachpersonen der Sozialen Arbeit ist seit 2020 signifikant gestiegen. Die besorgniserregenden Ergebnisse der Studie der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW zu den Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit während der Corona-Pandemie zeigen dies deutlich auf. AvenirSocial fordert Bund und Kantone auf, endlich mehr Ressourcen für die Ausübung der Sozialen Arbeit zur Verfügung zu stellen.
Sozialhilfegesetz im Kanton Freiburg: Nein zu einer sanktionierenden Sozialhilfe, zu Observationen und zur allgemeinen Rückerstattungspflicht!
AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, und die FEDE, die Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg, fordern in ihrer Stellungnahme ein zukunftsorientiertes, adressat*innen- und fachpersonengerechtes Gesetz. Das offizielle Ziel des Staatsrates einer Verbesserung des aktuellen Gesetzes wird mit der Vernehmlassungsvorlage leider verfehlt.
Download Vernehmlassungsantwort Sozialhilfegesetz Kanton Freiburg Download Medienmitteilung Vernehmlassung Sozialhilfegesetz Kanton Freiburg
Studie des Bundes zeigt grosse Mängel beim Rechtsschutz von Sozialhilfebeziehenden
Die Erkenntnisse der am Dienstag publizierten Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) decken sich mit den Praxiserfahrungen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und des Berufsverbands Soziale Arbeit, AvenirSocial. Die beiden Organisationen nehmen die Kantone und die Justiz in die Pflicht.
Umfrage zu den Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit während der Corona-Pandemie
Ein besorgniserregender Anstieg der Sozialhilfe-Fallzahlen wird prognostiziert, Menschen stehen in Genf und Zürich für Lebensmittel Schlange, unzureichende Infrastruktur für Homeoffice und erhöhte Arbeitsbelastung – die Folgen der Corona-Pandemie in der Sozialen Arbeit zeichnen sich immer deutlicher ab. Um ein genaueres Bild der Lage zu erhalten, lancieren wir gemeinsam mit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW am internationalen Tag der Menschenrechte, 10. Dezember 2020, eine schweizweite Umfrage bei den Fachpersonen der Sozialen Arbeit.
Corona – Nach der Krise ist vor der Krise! Die Sicht der Sozialen Arbeit
Nach der Beendigung der ausserordentlichen Lage fordern wir konkrete politische Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen. Denn die Krise hat Ungleichheiten und Lücken im Netz der Sozialen Sicherheit in der Schweiz offengelegt. Diese waren zwar bereits vor der Corona-Pandemie bekannt, es fehlte aber an der Bereitschaft und dem politischen Willen, eine Lösung dafür zu finden. Umso erfreulicher waren die Initiativen und Engagements, die während der Zeit der tiefgreifenden Massnahmen unterstützt wurden oder entstanden sind. Trotzdem bleibt die Frage, wie mit diesen Herausforderungen in Zukunft umgegangen wird.
Sozialhilfegesetz Kanton Zürich: Organisationen nehmen Verzicht auf Totalrevision erfreut zur Kenntnis
Hilfswerke, Beratungsstellen und die Region Zürich und Schaffhausen von AvenirSocial machten die Öffentlichkeit im Dezember 2018 auf die schwerwiegenden negativen Folgen der vom Regierungsrat geplanten Totalrevision des Zürcher Sozialhilfegesetzes (SHG) aufmerksam. Diese hätte für die Armutsbetroffenen viele Verschärfungen zur Folge gehabt – und kaum Verbesserungen gebracht. Deshalb nehmen die Organisationen nun erfreut zur Kenntnis, dass die Zürcher Regierung auf die Totalrevision verzichtet. Damit werden die vorgesehenen Verschlechterungen nicht umgesetzt. Gleichzeitig wird verlangt, dass die Verschärfungen nun nicht einfach etappenweise eingeführt werden.
Die Krise trifft armutsbetroffene Menschen doppelt: Jetzt und langfristig gemeinsam handeln!
28 Betroffenenorganisationen und Organisationen aus dem Bereich der Armutsbekämpfung und -prävention haben auf Initiative von ATD Vierte Welt und AvenirSocial eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Sie sind besorgt über die momentane Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den daraus folgenden Konsequenzen für armutsbetroffene Menschen. Neben der Formulierung von konkreten kurzfristigen Massnahmen, rufen die Organisationen dazu auf, langfristig und unter Miteinbezug des Wissens armutserfahrener Menschen zu denken und zu handeln.
Corona – alles anders und alle solidarisch? Die Sicht der Sozialen Arbeit
AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, fordert im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie spezifische Massnahmen im Sozialbereich. Denn die Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft, zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund, Armutsbetroffene oder Alleinerziehende, gingen in den bisherigen Massnahmenpaketen vergessen. Und es wird auch ausgeblendet, was die Fachpersonen der Sozialen Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in diesen Tagen, Wochen und Jahren, die folgen, alles leisten und leisten werden.
Sozialhilfe in BL: Fachorganisationen warnen: Regierung überschreitet eine rote Linie
Der basellandschaftliche Regierungsrat plant, das kantonale Sozialhilfegesetz zu revidieren. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, die Caritas, die Winterhilfe, die Heilsarmee, das Schweizer Arbeiterhilfswerk SAH und der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial weisen den Entwurf an der heutigen Pressekonferenz dezidiert zurück. Die Vorlage beinhaltet massive Verschlechterungen für Armutsbetroffene. Diese stehen in keinem Verhältnis zum administrativen Aufwand und weisen keinen Nutzen auf. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die politischen Akteurinnen und Akteure deshalb auf, die Vorlage abzulehnen.
Gemeinsame Medienmitteilung UFS und AvenirSocial: Weitere unmenschliche Verschärfung in Baselland
Ab heute arbeiten Frauen gratis
Die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern beträgt nach wie vor fast 20 Prozent. Umgerechnet bedeutet das: Frauen arbeiten vom 21. Oktober bis Ende Jahr gratis – ein unhaltbarer Zustand. AvenirSocial, Berufsverband Soziale Arbeit, appelliert deshalb an Bund, Kantone und Arbeitgebende, endlich konkrete Massnahmen zur Realisierung der Gleichstellung der Geschlechter zu ergreifen.
Download Medienmitteilung vom 21. Oktober 2019: Ab heute arbeiten Frauen gratis
Gründung Verkehrt BL – Bündnis gegen Sozialhilfekürzungen
Rund 20 Organisationen des Kantons Baselland und der Region haben sich zu einem Bündnis gegen Kürzungen der Sozialhilfe zusammengeschlossen. Nach dem gescheiterten Versuch im Kanton Bern, die Sozialhilfe zu schwächen, geht es nun darum, dies auch im Kanton Baselland zu verhindern.
Es ist verkehrt, wenn in einem der reichsten Länder der Welt bei den finanziell Schwächsten gespart wird. Die reichsten 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung besitzen 85 Prozent des Gesamtvermögens. Im Kanton Baselland wird bereits die dritte Kürzung innerhalb der letzten fünf Jahre geprüft. Dagegen wendet sich das Bündnis und setzt sich für die Stärkung der Sozialhilfe ein. Das Bündnis ist ab dem 31. August 2019 mit Ständen in den Gemeinden des Kantons unterwegs und veranstaltet eine erste öffentliche Podiumsdiskussion mit Filmvorführung am Freitag 27. September in Liestal.
Information über die Sozialhilfe
Freitag 27. September 19.30 Uhr
Rheinstrasse 20b, 4410 Liestal
Kurzfilm zum Thema: Krank sein macht arm Podiumsgespräch mit
Christoph Eymann, Präsident der SKOS
Caroline Mall, Kandidierende für den Nationalrat SVP
Balz Stückelberger, Kandidierender für den Nationalrat, FDP
Miriam Locher, Präsidentin SP Baselland
Download Medienmitteilung Verkehrt BL – Bündnis gegen Sozialhilfekürzungen
Soziale Arbeit ist kein feministisches Paradies!
In zwei Tagen findet in der Schweiz der landesweite Frauenstreik statt. AvenirSocial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit, nimmt den Streik zum Anlass, die Arbeitsrealitäten von Frauen in der Sozialen Arbeit zu analysieren und Forderungen zu formulieren.
Frauenwahljahr auch beim Berufsverband der Sozialen Arbeit: Zwei Frauen folgen auf Beat Schmocker und Sandro Villiger
Am Freitag 24. Mai 2019 hat in Bern die Vollversammlung von AvenirSocial, dem Berufsverband der Sozialen Arbeit, stattgefunden. Die Mitglieder haben Christine Zeller Ramseyer und Almira Mehmedovic als Nachfolgerinnen von Beat Schmocker und Sandro Villiger einstimmig in den Verbandsvorstand gewählt. Am Nachmittag sprach Roger de Weck an der zweiten nationalen Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit in der Schweiz zum Thema «Kommunikation und Soziale Arbeit».
Download Frauenwahljahr auch beim Berufsverband der Sozialen Arbeit
Abgelehntes Sozialhilfegesetz in Bern: ein starkes Zeichen!
AvenirSocial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit Schweiz, ist erfreut über die Ablehnung des grossrätlichen Kürzungsvorhabens bei der Sozialhilfe im Kanton Bern. Das Nein zum Kürzungsbeschluss ist ein starkes Zeichen für gesellschaftliche Solidarität und ein Bekenntnis zu den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Kanton Bern: Medienkonferenz Komitee "Wirksame Sozialhilfe
Heute hat das Komitee Wirksame Sozialhilfe seine Argumente für die Abstimmung über den Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» und das Sozialhilfegesetz präsentiert. Für das Komitee ist klar: Nur mit dem Volksvorschlag werden Direktbetroffene nachhaltig unterstützt. Mittel- und langfristig entlastet der Volksvorschlag den Staatshaushalt sogar stärker als die Kürzungen im Sozialhilfegesetz, da mehr Menschen wieder im Arbeitsmarkt integriert werden können.
Im Gegensatz zur reinen Kürzungsvorlage von Regierungsrat Schnegg, sieht der Volksvorschlag Massnahmen vor, um Sozialhilfebeziehende zu begleiten statt abzustempeln. Der Volksvorschlag besteht aus drei Hauptelementen: Unterstützungsleistungen gemäss SKOS, gezielte Weiterbildung von Stellensuchenden und der respektvolle Umgang mit über 55-jährigen Arbeitslosen.
AvenirSocial fordert: Sozialhilfe umgehend erhöhen!
Wie viel Geld brauchen Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind? Eine heute publizierte Studie bestätigt Bekanntes: Die Sozialhilfeansätze sind zu tief. Eine alleinstehende Person braucht gemäss Studie mindestens 1082 Franken im Monat, also 100 Franken mehr als der heutige Ansatz. AvenirSocial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit Schweiz, fordert umgehend Erhöhungen.
Kanton Zürich: Revisionsentwurf des Sozialhilfegesetzes ist unausgewogen
Der Zürcher Regierungsrat will das kantonale Sozialhilfegesetz revidieren. Hilfswerke und Beratungsstellen, darunter auch die Sektion von AvenirSocial Zürich & Schaffhausen, üben in ihrer heute verschickten Medienmitteilung Kritik am Vernehmlassungsentwurf. Dieser beinhaltet viele und weitreichende Verschlechterungen für Armutsbetroffene.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden den Druck auf Armutsbetroffene erhöhen und der Zugang zum Recht erheblich erschweren. Der Datenschutz würde zudem für Armutsbetroffene weitgehend ausgehöhlt. Und anstelle von persönlicher Hilfe und sozialer Integration stehen mit der Revision Sparmassnahmen und Arbeitsdruck im Vordergrund. Die Unterstützung von armutsbetroffenen Kindern und Erwachsenen gerät in Anbetracht dieser Verschärfungen weiter in den Hintergrund.
AvenirSocial organisiert eine nationale Plattform zum Verhältnis zwischen Sozialer Arbeit und Politik
AvenirSocial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz, hat am Freitag die erste nationale Plattform der Fachpersonen der Sozialen Arbeit durchgeführt. Über 150 Fachpersonen aus der ganzen Schweiz haben sich in Bern getroffen, um über die Thematik „Soziale Arbeit und Politik“ zu diskutieren.
92 Organisationen und mehr als 2000 Personen fordern eine Verbesserung der Ausbildungssituation in der Sozialen Arbeit
Am heutigen 20. März 2018, dem internationalen Tag der Sozialen Arbeit, hat AvenirSocial einen Appell an den Bundesrat sowie an kantonale und kommunale Behörden gerichtet, in welchem gefordert wird, dass alle in einer Funktion der Sozialen Arbeit tätigen Personen über ein Diplom in Sozialer Arbeit verfügen sollen. Die Forderungen von AvenirSocial stossen auf ein grosses Echo, wie die 92 Organisationen des Sozialwesens und die mehr als 2000 Personen zeigen, welche den Appell von AvenirSocial zur Ausbildungskampagne unterzeichnet haben. Die unterzeichnenden Organisationen und Personen verlangen von der Politik, dass sie das Thema aufgreift und wirkungsvolle Massnahmen für eine Verbesserung der Situation findet.
Auch in der Sozialen Arbeit soll gelten, was anderswo längst normal ist: AvenirSocial lanciert eine nationale Kampagne zur Ausbildung in Sozialer Arbeit
In der Schweiz verfügt nur die Hälfte der Personen, die in der Sozialen Arbeit tätig sind, über eine entsprechende Ausbildung. Jede Person kann als Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin bezeichnet werden, ohne jemals eine entsprechende Ausbildung absolviert zu haben. AvenirSocial, der nationale Verband der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, lanciert heute eine nationale Kampagne, um auf diese Situation aufmerksam zu machen und sie zu verbessern.
Sie soll die Verantwortlichen im sozialen Bereich (politische Verantwortliche, Arbeitgeber, Ausbildungseinrichtungen usw.) auf die Folgen dieser Situation sensibilisieren und Verbesserungen vorschlagen. Die Zahl der Diplomierten in Sozialer Arbeit erhöhen, die berufsbegleitende Ausbildung und Passerellen fördern, ausgebildetes Personal anstellen und Vorschriften in Bezug auf die Ausbildungsanforderungen entwickeln: Diese Massnahmen gilt es ab sofort umzusetzen.
Dazu veröffentlicht AvenirSocial ein Grundlagendokument. Es analysiert die aktuelle Lage in diesem wichtigen Wirtschaftssektor und liefert sämtliche Informationen im Zusammenhang mit der Problematik. Zum Start der Kampagne lanciert AvenirSocial einen Appell, der von rund zwanzig Persönlichkeiten und Organisationen von ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen, BerufsbildnerInnen und KlientInnen der Sozialen Arbeit unterstützt wird. Dieser Appell kann ab heute online auf www.sozial-ausgebildet.ch unterzeichnet werden.
Aktivierende Sozialpolitik – Notwendiger Unsinn?!
Anlässlich der Mitgliederversammlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) konnte AvenirSocial seine Position zum aktivierenden Sozialstaat äussern. Der Co-Geschäftsleiter Stéphane Beuchat hat in seinem Referat „Aktivierende Sozialpolitik – Notwendiger Unsinn?!“ klar Stellung bezogen. AvenirSocial spricht sich gegen eine im Grundsatz disziplinierende und sanktionierende Sozialhilfe aus. Verhältnismässige Kontrollen sind bei bedarfsabhängigen Leistungen legitim, sollen aber nicht zu Generalverdacht und stigmatisierenden Verwaltungsszenarien führen. Sozialhilfe soll fördernd und integrierend wirken und die Integrationsmassnahmen müssen von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sein. Für den sozialen Zusammenhalt sowie die individuelle Brückenfunktion der Sozialhilfe ist diese Haltung unabdingbar.
Download Referat Aktivierende Sozialpolitik – Notwendiger Unsinn?!
AvenirSocial verurteilt die inakzeptablen Sozialhilfekürzungen des Regierungsrates des Kantons Bern scharf
AvenirSocial ist über die Ankündigung des Regierungsrates des Kantons Bern zur generellen Reduzierung des Grundbedarfs der Sozialhilfe um 10% irritiert und besorgt. Aus sozialarbeiterischer Sicht sind weitere Sozialhilfekürzungen unhaltbar. AvenirSocial wird diesen Leistungsabbau bekämpfen.
AvenirSocial geht es um die Bekämpfung der Armut, nicht um den Kampf gegen die Armutsbetroffenen. Die Menschen sollen durch die Sozialhilfe gestärkt werden und sie haben ein Recht, auch in schwierigen Situationen in Würde zu leben und als vollwertige Bürgerinnen und Bürger akzeptiert zu werden. Aus diesem Grund fordern wir vom Regierungsrat des Kantons Bern, dass er sich einsetzt, damit das soziale Existenzminimum gemäss SKOS-Richtlinien garantiert wird.
Welttag der Sozialen Arbeit am 15. März: die Sozialarbeiter stellen sich der Flüchtlingskrise
Die Soziale Arbeit spielt eine zentrale Rolle bei der Betreuung von vertriebenen Personen – in der Schweiz und auf der Welt. Anlässlich des Welttages der Sozialen Arbeit vom 15. März 2016 appelliert AvenirSocial – der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz – an die Respektierung der Grundrechte für alle auf der Flucht sich befindenden Personen.
Sozialcharta: Bundesrat setzt ein starkes Zeichen für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte
AvenirSocial begrüsst den Entscheid des Bundesrates, der die Motion de Courten (15.3804) zur Ablehnung empfiehlt. Die Motion des SVP-Nationalrates fordert den Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta und öffnet damit Tür und Tor zur Verabschiedung der Schweiz von den Menschenrechten.
Inakzeptable Kürzungen in der Sozialhilfe
AvenirSocial, der Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit in der Schweiz, bedauert den Entscheid, der gestern von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hinsichtlich der Revision der Sozialhilferichtlinien bekannt gegeben wurde. Die verschiedenen vorgelegten Beschränkungen sind nicht die Lösung für das Armutsproblem in der Schweiz und bergen das Risiko einer Verschlechterung der Lebensbedingungen mehrerer Zielgruppen, insbesondere der Kinder.
AvenirSocial ruft die SKOS und die SODK dazu auf, die Entwicklungen der Sozialhilfe auf klare und fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen, statt sich an der Jagd auf Menschen in prekären Verhältnissen zu beteiligen.
AvenirSocial wird die Umsetzung dieser Richtlinien genau verfolgen und sich dabei auf das Fachwissen seiner Mitglieder stützen. Der Verband fordert, dass eine wissenschaftliche Beurteilung zur Auswirkung dieser Revision durchgeführt wird. Der Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit setzt sich für mehr soziale Gerechtigkeit ein. AvenirSocial plädiert für eine Politik, die gegen die Armut kämpft und nicht gegen die Armen.
Download Medienmitteilung Download Ausführliche Stellungnahme
Sozialhilfe: AvenirSocial fordert fachliche Diskussionen
AvenirSocial, der Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit, ist über das heute publizierte SVP-Positionspapier zur Sozialhilfe schockiert. Die von Armut betroffenen Personen und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden pauschal diffamiert und angegriffen. Wer sparen will, sollte die Ursachen von Armut bekämpfen, anstatt Sozialabbau zu fordern.
Soziale Arbeit setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein
Der 17. März ist der Welttag der Sozialen Arbeit. Es ist die Gelegenheit, die Rolle der Professionellen der Sozialen Arbeit zu beleuchten, die derzeit von allen Seiten angegriffen wird. AvenirSocial – Soziale Arbeit Schweiz – setzt sich für eine sachliche Diskussion und eine qualitativ hochwertige Soziale Arbeit ein.
Die Soziale Arbeit durchlebt schwierige Zeiten. Unter Druck gesetzt und für sämtliche Missstände verantwortlich gemacht, ist sie einem regelrechten Angriff durch gewisse politische Kreise ausgesetzt und ihre Legitimität wird ständig in Frage gestellt. Die zahlreichen Budgetkürzungen in den Kantonen – eine logische Folge der Steuersenkungspolitik – wirken sich direkt auf die Klientinnen und Klienten der Sozialen Arbeit aus, ob es sich dabei um Kinder und Jugendliche, von Armut betroffene Personen oder Menschen mit Behinderungen handelt.
AvenirSocial setzt sich tagtäglich für die Interessen der Professionellen der Sozialen Arbeit und die Förderung einer hochwertigen und menschenwürdigen Sozialen Arbeit ein. Am Welttag der Sozialen Arbeit vom 17. März nimmt sie an diversen Aktivitäten in Zürich und in Genf teil.
Verzicht auf brisante Verfassungsbestimmung möglich
Die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) hat es am 23.01.15 verpasst, die Grundrechte der Bundesverfassung zu bekräftigen. Die im Kanton Bern am 24. November 2013 angenommene Einbürgerungsinitiative ist grundrechtlich problematisch. Ein Verzicht auf die Teilbestimmung zur vollumfänglichen Rückzahlung von Sozialhilfe ist möglich und wichtig. AvenirSocial appelliert an die SPK des Nationalrats, die Brisanz dieser Verfassungsbestimmung ernst zu nehmen.
AvenirSocial Sektion Bern und AvenirSocial Schweiz plädieren, auf die Gewährleistung der Bestimmung zur vollumfänglichen Rückzahlung von Sozialhilfe zu verzichten, weil Ausnahmen nur gewährt werden können, wenn Einbürgerungsgesuche gestellt werden. Es ist aber zu befürchten, dass bestens integrierte Familien und Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen auf ein Einbürgerungsgesuch verzichten, weil sie nie in der Lage sein werden, erhaltene Sozialhilfe zurückzuzahlen.
Medienkonferenz gegen die Angriffe auf die Sozialhilfe
AvenirSocial Schweiz hat heute an einer Medienkonferenz gegen die Angriffe auf die Sozialhilfe teilgenommen. Diese wurde von verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft organisiert. Wir sind über den aktuellen Diskurs zur Sozialhilfe, deren Empfängern und die Desavouierungen der institutionellen Errungenschaften im Bereich der sozialen Sicherheit besorgt und schockiert. Rund zwanzig Organisationen – wobei AvenirSocial federführend die Koalition initiiert und koordiniert hat – haben sich zusammengeschlossen und koordinieren diesbezüglich ihr Vorgehen.
AvenirSocial ist seit einigen Jahren im Bereich der Sozialhilfe aktiv. Der Verband hat zur Thematik verschiedene Positionierungen publiziert. AvenirSocial hatte auch gegen das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern im Jahr 2013 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingereicht. Die Sektionen engagieren sich überall dort, wo auf kantonaler Ebene die Sozialhilfe angegriffen wird und realisieren eine wichtige Sensibilisierungsarbeit der politischen Akteure sowie der Gesellschaft.
Download Medienmitteilung Download Text anlässlich der Medienkonferenz Download Erklärung: Für ein soziales Existenzminimum: Die Armut bekämpfen, nicht die Armutsbetroffenen
Sozialcharta - Lösung auf dem Silbertablett
Die Schweiz betont gerne und häufig, wie sehr ihr die Menschenrechte ein Anliegen sind. Und doch, die Europäische Sozialcharta hat die Schweiz bis heute nicht ratifiziert. Seit dem Bericht des Bundesrates liegt aber eine kompromissfähige Ratifizierungsvariante vor.
Stellungnahme zur medialen Kampagne gegen die «Sozialindustrie»
Mitte September überschlugen sich die Schlagzeilen: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, die Betreiber von Sozialfirmen und die Soziale Arbeit als Ganzes standen wegen des «Falls Hagenbuch» unter medialem Beschuss. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wurden zum Teil pauschal als Profiteure einer boomenden «Sozialindustrie» denunziert. AvenirSocial – Soziale Arbeit Schweiz – spricht sich vehement gegen solche Diffamierungen aus und setzt sich für eine sachliche Diskussion ein. Wer sparen will, sollte die Ursachen von Armut bekämpfen, anstatt Sozialabbau zu fordern.
In der Schweiz leben neben 330’000 Millionärinnen und Millionären auch 250’000 Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger. Die Nettoausgaben in der Sozialhilfe betragen weniger als 2 Prozent der Gesamtkosten im Bereich der Sozialen Sicherheit. Insgesamt 80% der Ausgaben sind an Risiken von Alter, Krankheit und Invalidität gebunden.
Auch wenn der Anteil der Sozialhilfe an den Sozialkosten in der Schweiz also sehr überschaubar ist, so wird doch mit unschöner Regelmässigkeit immer wieder mit scharfem Geschütz auf sie geschossen – letztmals Mitte September anlässlich der Diskussionen um den «Fall Hagenbuch». Die Rede war zudem von einer «boomenden Sozialindustrie» und von einer Sozialen Arbeit, die davon profitiere. AvenirSocial – Soziale Arbeit Schweiz – weist die Diffamierungen vehement zurück und will mit Fachinformationen dazu beitragen, dass die Diskussion wieder auf die sachliche Ebene zurückgeführt wird.
Sozialcharta: Weg endlich frei für Ratifizierung
Der am 02.07.14 veröffentlichte Bericht des Bunderates zur Ratifizierbarkeit der Sozialcharta sieht für den Beitritt zur Charta keine juristischen Hindernisse mehr. Die Schweiz erfüllt gemäss einer Vorprüfung des Europarates erstmals sechs der minimal geforderten Kernartikel dieses zentralen Menschenrechtsabkommens.
Einreichung der Petition für ein soziales Existenzminimum im Kanton Bern
9‘308 Unterschriften überreichten Komiteemitglieder und Vertretungen unterstützender Organisationen an die Grossratspräsidentin Beatrice Struchen.
In nur drei Monaten wurde die stattliche Anzahl Unterschriften gesammelt. Die Unterzeichnenden der Petition bitten den Grossen Rat, auf die Kürzung der Sozialhilfe um 10 Prozent zu verzichten und ein soziales Existenzminimum zu garantieren.
Die Petition wurde von der Sektion Bern von AvenirSocial initiiert und koordiniert.
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil des Bundesgerichts betreffend das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern
Mit Urteil vom 4. September 2012 wies das Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Sozialhilfegesetz des Kantons Berns mit einem Stimmenverhältnis von 3:2 knapp ab. Die obsiegenden Richterinnen und Richter befanden, dass das Gesetz von den Sozialhilfebehörden verfassungskonform ausgelegt werden könne, indem man es nicht streng nach dem Wortlaut anwende. Diese Argumentation ist rechtsstaatlich nicht haltbar. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde nun gegen dieses Urteil eine Individualbeschwerde eingereicht.
Download Medienmitteilung Download Beschwerde beim EGMR Download Entscheid EGMR zur Beschwerde
Missbrauchsfall im Kanton Bern: AvenirSocial nimmt Stellung
AvenirSocial – Soziale Arbeit Schweiz – ist zutiefst bestürzt über den am 12. März publik gewordenen Fall von sexuellem Missbrauch durch einen Schulsozialarbeiter. Der Verband engagiert sich für eine hohe Professionalität der Sozialen Arbeit und setzt sich für die Einführung eines auf Bundesebene geregelten Berufsregisters ein. Die Schulgemeinden sind aufgefordert, ihre Präventionsmassnahmen weiter zu verstärken. AvenirSocial hat die 2011 veröffentlichte Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen miterarbeitet.
Armutsbetroffene ergreifen das Wort: Sprecht mit uns, nicht über uns!
Für die Armutsbetroffenen hat die Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut bis jetzt nichts verändert oder verbessert, im Gegenteil: Das Wohnungsproblem wird durch steigende Marktmieten, welche von der Sozialhilfe und den Ergänzungsleistungen nicht entsprechend angepasst werden, immer erdrückender. Weil kein Geld für den Einkauf vorhanden ist, kann kaum noch gesunde Nahrung gekauft werden und der Kühlschrank bleibt oftmals leer.
Bundesgericht schränkt Berner Generalvollmachten massiv ein
Gemäss Urteil vom 4. September 2012 muss die betroffene Person über die spätere Einholung einer Information gestützt auf die Generalvollmacht im Einzelfall informiert werden. Dies unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Vollmacht von Betroffenen jederzeit widerrufen werden kann. Ein Widerruf kann höchstens eine Kürzung von Leistungen, hingegen nicht eine vollständige Einstellung von Leistungen zur Folge haben.
Kritik an den Verschärfungen des Asylgesetzes
Die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen des Asylgesetztes sind scharf zu kritisieren. Wir sehen in den vom Erstrat beschlossenen Verschärfungen eine populistische Antwort auf anstehende Probleme im Asylwesen. Aus unserer Sicht werden die Herausforderungen im Asylwesen nicht mit repressiven Mitteln erreicht.
Beschwerde beim Bundesgericht gegen teilrevidiertes Sozialhilfegesetz des Kantons Bern
AvenirSocial (Soziale Arbeit Schweiz), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA), die Partei der Arbeit des Kantons Bern (PdA) sowie die Grüne Partei Bern (GPB-DA) legen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG) ein.
Die beschwerdeführenden Parteien werden die neuen Gesetzesbestimmungen zu den Generalvollmachten und den Auskunftspflichten von Privatpersonen auf ihre Verfassungsmässigkeit durch das Bundesgericht überprüfen lassen. Alle Menschen haben Anspruch auf den gleichen Datenschutz!
Download Medienmitteilung und Stellungnahme an der Medienkonferenz Download Anonymisierte Beschwerde
Erfolgreiche Kundgebung zur Ratifizierung der Sozialcharta
Die von der Kampagne „Pro Sozialcharta“ organisierte Kundgebung vom 18. Oktober 2011 auf dem Waisenhauplatz in Bern war ein voller Erfolg. Anlässlich des 50 jährigen Jubiläums der Sozialcharta wurde vor Ort eine 26 Meter lange Menschenrechtsschutzmauer mit dem Schriftzug „Pro Sozialcharta“ bzw. „Pro Charte sociale“ aufgebaut. Ständerätin Anne Seydoux-Christe, Ständerat Eugen David, Nationalrat Andreas Gross, Bruno Riesen von Amnesty International und Kampagnenleiter Bruno Keel forderten in ihren Reden die Ratifizierung der revidierten Sozialcharta durch die Schweiz.
Beschwerde beim Bundesgericht gegen teilrevidiertes Sozialhilfegesetz des Kantons Bern
AvenirSocial (Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (kabba) sowie weitere Organisationen legen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG) ein. Die beschwerdeführenden Parteien lassen gewisse Bestimmungen im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle auf ihre Verfassungskonformität überprüfen.
AvenirSocial ist bestürzt und äussert sich zum Missbrauch von Behinderten
Die von der Berner Kantonspolizei publik gemachten Missbrauchsfälle vom 01. Februar 2011 bestürzen AvenirSocial, den Berufsverband der Professionellen Sozialer Arbeit in der Schweiz. Es ist unbeschreiblich und macht uns sprachlos. Ein Fall dieses Ausmasses ist einmalig. Er zeigt uns auf, dass es notwendig ist in Zukunft die Rahmenbedingungen neu zu gestalten. Die Kantone, die Organisationen und die Professionellen der Sozialen Arbeit sind dazu aufgefordert die Präventionsmassnahmen in stationären Einrichtungen zu verstärken. Damit Übergriffe auf die InstitutionsbewohnerInnen nicht möglich sind.
Medienkontakt
Annina Grob, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial
+41 (0)31 380 83 08
a.grob@avenirsocial.ch
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