Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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03.09.2025

Région Vaud d’AvenirSocial : la fin des subventions cantonales n’entame pas la détermination

À compter du 1er janvier 2026, la Région Vaud d’AvenirSocial connaîtra une évolution structurelle. Le Secrétariat vaudois tel qu’il existe actuellement sera remplacé par une Coordination régionale, en cohérence avec le modèle organisationnel appliqué dans les autres régions d’AvenirSocial Suisse....

À compter du 1er janvier 2026, la Région Vaud d’AvenirSocial connaîtra une évolution structurelle. Le Secrétariat vaudois tel qu’il existe actuellement sera remplacé par une Coordination régionale, en cohérence avec le modèle organisationnel appliqué dans les autres régions d’AvenirSocial Suisse.

Cette réorganisation intervient suite à la suppression des subventions cantonales par le Canton de Vaud en décembre passé, qui finançaient jusqu’ici une partie essentielle du fonctionnement régional. Cette décision impose une adaptation structurelle, mais ne remet en aucun cas en cause la volonté de la Région Vaud d’AvenirSocial de rester pleinement active et engagée aux côtés des professionnel·le·s du travail social.

Malgré ce contexte contraint, la Région Vaud poursuivra donc une grande partie de ses activités grâce à la mise en place de cette nouvelle Coordination régionale, qui s’appuiera administrativement sur le Secrétariat général d’AvenirSocial Suisse. Ce changement permettra de maintenir une présence forte dans le canton et de continuer à défendre les intérêts des membres de manière cohérente au niveau national.

La Coordination régionale pourra s’appuyer sur des acteurs et actrices engagé·e·s de longue date dans le travail social et dans AvenirSocial, garantissant ainsi la continuité des actions et le maintien d’un ancrage local solide. Leur détermination et leur attachement à la profession sont au cœur de cette transformation.

AvenirSocial – Région Vaud entend, plus que jamais, faire entendre la voix du travail social tant au niveau cantonal que fédéral et continuer à offrir un espace d’échange, de représentation et de mobilisation à ses membres, une détermination renforcée par les tensions actuelles autour des finances publiques dans le Canton de Vaud.

26.08.2025

AvenirSocial lehnt mehrere Elemente der Totalrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe des Kantons Bern entschieden ab

Für eine Sozialpolitik mit Fokus auf den Menschen, nicht auf Verdacht Die Revision verfolgt unter dem Vorwand der Modernisierung eine Logik von Kontrolle, Sanktion Diese und Verwaltungsführung – auf Kosten des zentralen Auftrags der Sozialen Arbeit: Menschen in schwierigen Lebenslagen...

Für eine Sozialpolitik mit Fokus auf den Menschen, nicht auf Verdacht

Die Revision verfolgt unter dem Vorwand der Modernisierung eine Logik von Kontrolle, Sanktion Diese und Verwaltungsführung – auf Kosten des zentralen Auftrags der Sozialen Arbeit: Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Eine besorgniserregende Verwaltungslogik

Das neue Gesetz bringt kaum inhaltliche Verbesserungen, erhöht aber die administrativen Aufgaben massiv. Es reduziert die Soziale Arbeit auf eine Kontrollfunktion und verkennt die zentrale Rolle der Fachpersonen: eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, soziale und berufliche Integration zu fördern und Menschen nachhaltig in ihrem Lebensweg zu begleiten. Diese Überlastung schwächt die Beziehungen zu den Adressat*innen und droht den Fachkräftemangel im Sozialwesen weiter zu verschärfen.

Ein unausgewogenes und stigmatisierendes Vorgehen

Das Gesetzesprojekt basiert auf einem generellen Misstrauen gegenüber den Leistungsbeziehenden, das durch übermässige Sanktionsmechanismen verstärkt wird. Es schafft problematische Unterscheidungen zwischen «guten» und «schlechten» Armutsbetroffenen, fördert Stigmatisierung und schreckt Anspruchsberechtigte davon ab, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. AvenirSocial weist diese bestrafende Logik, die den Prinzipien von Gerechtigkeit und Würde widerspricht, entschieden zurück.

In Qualität investieren, nicht in Kontrolle

Eine wirksame Sozialhilfe setzt auf Prävention, Nähe und eine professionelle, bedarfsgerechte Begleitung. Doch die Revision berücksichtigt diese zentralen Dimensionen zu wenig. Auch besonders verletzliche Gruppen wie Kinder werden vernachlässigt, und Massnahmen gegen den Mangel an qualifiziertem Fachpersonal fehlen völlig. AvenirSocial fordert, dass das Gesetz die Professionalisierung der Sozialdienste stärkt und die notwendigen Ressourcen für eine menschliche und nachhaltige Betreuung sicherstellt.

Damit die Sozialhilfe ihre Rolle als Sicherheitsnetz und Integrationsinstrument voll wahrnehmen kann, muss sie auf Vertrauen, Respekt gegenüber den Menschen und die Kompetenz der Fachpersonen setzen – nicht auf ineffektive Kontrollmechanismen. AvenirSocial fordert eine grundlegende Überarbeitung dieses Gesetzesentwurfs. Ein entsprechender Appell von Organisationen der Zivilgesellschaft und Fachleuten aus der Praxis wurde den Mitgliedern des Grossen Rates vorgelegt.

Download Totalrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe des Kantons Bern

18.03.2025

Equipa von Crescenda mit dem Prix Social 2025 ausgezeichnet

Am 18. März 2025, dem internationalen Social Work Day, wurden das Projekt Equipa – die faire Reinigungskooperative von Crescenda mit dem Prix Social beider Basel 2025 ausgezeichnet. Der Berufsverband AvenirSocial beider Basel würdigt seit 2012 alle zwei Jahre einen besonderen...

Am 18. März 2025, dem internationalen Social Work Day, wurden das Projekt Equipa – die faire Reinigungskooperative von Crescenda mit dem Prix Social beider Basel 2025 ausgezeichnet.

Der Berufsverband AvenirSocial beider Basel würdigt seit 2012 alle zwei Jahre einen besonderen Beitrag zur professionellen Sozialen Arbeit mit dem Prix Social.

Mit dem Prix Social werden Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen prämiert, die einen besonderen Beitrag im Bereich der professionellen Sozialen Arbeit leisten. Die Jury, bestehend aus Aysen Karaman (Peer), Zsolt Temesvary (Wissenschaft), Mariam Cissé (Praxis) und Billy Ostertag (Politik), würdigt mit ihrer Entscheidung das Projekt Equipa von Crescenda für die bedeutende Arbeit in der Sozialen Arbeit in der Region.

Equipa von Crescenda

Das Projekt Equipa von Crescenda unterstützt Frauen mit Migrationserfahrungen auf verschiedenen Ebenen und berücksichtigt dabei auch soziale, wirtschaftliche und politische Faktoren. Equipa agiert als Reinigungsgesellschaft, die in Form eines sozialen Unternehmens betrieben wird. Die teilnehmenden Frauen profitieren nicht nur von einer sicheren Anstellung, sondern erhalten auch einen fairen Lohn für ihre Arbeit. Dies ist besonders bedeutend in der Reinigungsbranche, die häufig von niedrigen Löhnen und ungünstigen Arbeitsbedingungen geprägt ist. Im Gegensatz dazu fördert Equipa Chancengleichheit und eine umfassende Arbeitsintegration. Die Frauen organisieren ihre Arbeitszeit und Tätigkeiten in selbstgesteuerten Gruppen, was ihnen mehr Autonomie und Mitbestimmung ermöglicht.

Das Modell der Reinigungsgenossenschaft als sozialunternehmerisches Projekt birgt erhebliches Erweiterungspotenzial, sodass zukünftig noch mehr Frauen an verschiedenen Standorten eingebunden werden können. Das Projekt trägt zugleich zur Förderung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit, des persönlichen Wachstums und der sozialen Teilhabe der teilnehmenden Frauen bei. Ein bedeutender Vorteil von Equipa ist, dass die Frauen nicht zwingend in der Reinigungsbranche verbleiben müssen. Durch personalisierte Beratung und Weiterbildungen haben sie die Möglichkeit, zusätzliche Fähigkeiten zu entwickeln und sich später in anderen Arbeitsfeldern zu erproben. Dies steigert das Potenzial der Selbstbestimmung erheblich und stärkt die Frauen gemäss dem Empowerment-Prinzip der Sozialen Arbeit nicht nur beruflich, sondern auch in anderen Lebensbereichen. So vereint Equipa auf herausragende Weise Elemente der sozialen Einzelarbeit und der Gemeinwesenarbeit und schafft damit eine ganzheitliche Unterstützung für Frauen mit Migrationserfahrungen.

Die Preisverleihung

Die Preisverleihung fand am Dienstag, 18. März 2025 im Humbug (Klybeck-Areal) in Basel mit knapp 100 begeisterten Gästen statt. Das Programm wurde bereichert durch Nadia Bisang (Co-Geschäftsleitung Avenir Social, Franziska Roth-Bräm (Grossrätin in Basel-Stadt SP und dem Tres Vencejos Band, Flamenco Oriental. Abschliessend wurde die Preisverleihung mit einem Apéro von „Migranten helfen Migranten“ beendet.

Die Fachjury und das Organisationsteam freuten sich über zahlreiche, sehr gute und vielseitigen Projekteinreichungen. Die Auswahl der Preisträger*innen aus den 17 Einreichungen blieb bis zum Schluss spannend. Fünf Einreichungen kamen in die engere Auswahl. Ermöglicht wurde der 7. Prix Social beider Basel durch die finanzielle Unterstützung von AvenirSocial, der Basler Kantonalbank, der IWB und einer anonymen Stiftung sowie die ehrenamtliche Organisation durch Arlinda Velii, Bruno Schwer Röthlisberger, Chiara Nauer, Eric Ryhiner, Natalie Sigg und Noemie Vontobel.

Download Medienmitteilung: Prix Social beider Basel 2025

01.10.2024

Graubünden: Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar...

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar verfehlt. Dass nicht einmal der Zugriff der Gemeinden auf die gebundene Altersvorsorge untersagt wird, ist unverständlich und stossend.

Die Fachorganisationen bedauern, dass mit der überarbeiteten Vorlage die Chance für ein sozialeres und an die von der Konferenz der Sozialdirektoren verabschiedeten SKOS-Richtlinien angegliches Sozialhilferecht verpasst wird.

Armutsbetroffene Personen werden in einzelnen Bündner Gemeinden kurz vor dem Erreichen des Pensionsalters gezwungen, ihr Altersguthaben zur Rückzahlung von rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen zu verwenden. Diese stossende Praxis verletzt die verfassungsrechtliche Zweckbestimmung von Guthaben der beruflichen Vorsorge. Die fraglichen Gemeinden wollen weiterhin auf Altersguthaben zugreifen, weil dies offenbar eine willkommene Einnahmequelle ist. Allerdings sind Altersguthaben auch nach der Auszahlung durch eine beschränkte Pfändbarkeit geschützt. Was sich technisch anhört, hat für die betroffenen älteren Sozialhilfebeziehenden positive Auswirkungen: Wenn die verbindliche Pfändungsbeschränkung befolgt wird, führt dies dazu, dass regelmässig keine oder eine nur sehr bescheidene pfändbare Quote resultiert. Rückzahlungen sind so in den allermeisten Fällen gar nicht oder nur in geringem Ausmass möglich. Das Altersguthaben bleibt weitgehend für den Lebensunterhalt im Alter erhalten. Gemeinden, welche trotzdem grössere Rückerstattungsbeträge aus Altersguthaben verbuchen, müssen die zwingenden Gesetzesvorgaben daher schlicht übergehen, weil solche Einnahmen rechtmässig nicht möglich sind. Laut der Gesetzesvorlage wird dieser rechtswidrigen Praxis kein Riegel geschoben. Das Ziel einer rechtsgleichen und harmonisierten Sozialhilfepraxis wird sowohl zwischen den Gemeinden als auch gegenüber der grossen Mehrheit der Kantone klar verfehlt. Denn in den meisten Kantonen und Gemeinden ist die Rückerstattung mit Altersguthaben tabu.

Die Verpflichtung zur Rückerstattung staatlicher Sozialhilfe ist grundsätzlich umstritten, ist in keinem Nachbarland bekannt und wird auch nicht von allen Kantonen zugelassen. Die OECD hat die Schweiz wegen der Rückerstattungspflicht explizit kritisiert. Diesem Umstand tragen verschiedene Kantone Rechnung, indem eine Rückerstattung wenigstens nur noch bei grösserem Vermögensanfall vorgesehen ist. Damit kann grosser Verwaltungsaufwand bei aufwändigen und oft weitgehend erfolglosen Rückerstattungsverfahren eingespart werden.

Die Fachorganisationen appellieren an das Bündner Parlament, mit einer auf Vermögensanfall konzentrierten Rückerstattung den Empfehlungen der SKOS zu folgen und so zu einer nachhaltigen Überwindung der Armut beizutragen.

Download Stellungnahme zur Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse im Kanton Graubünden

30.09.2024

Totalrevision Sozialhilfegesetz im Kanton Bern: Chance verpasst, die Menschen effektiv ins Zentrum zu stellen!

Gemeinsame Medienmitteilung von AvenirSocial, Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura, Unabhängige Fachstelle Sozialhilferecht UFS Eine breite Allianz aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen wehrt sich mit Vehemenz gegen die in die Vernehmlassung...

Gemeinsame Medienmitteilung von AvenirSocial, Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura, Unabhängige Fachstelle Sozialhilferecht UFS

Eine breite Allianz aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen wehrt sich mit Vehemenz gegen die in die Vernehmlassung geschickte Totalrevision des Sozialhilfegesetzes im Kanton Bern. Bereits im Mai 2019 hat das Berner Stimmvolk ein klares Verdikt für die Bekämpfung der Armut und nicht der Armen gefällt. Dass nun die Berner Regierung einen Vorschlag erarbeitet, welcher Bürokratie und Kontrolle und nicht die Menschen ins Zentrum stellt, ist höchst erstaunlich.

Ein Sozialhilfegesetz muss als oberstes Ziel haben, Menschen in einer finanziellen Notlage ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die kurz vor der Sommerpause vorgeschlagenen Änderungen des Sozialhilfegesetzes laufen diesen Ansprüchen zuwider. «Die Forderung nach der Sicherung eines menschenwürdigen Lebens ist keine diffuse Erfindung unsererseits, sondern ist in der Bundesverfassung verankert!», sagt Tobias Bockstaller von AvenirSocial, Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz. Weiter kritisieren die unterzeichnenden Organisationen, dass weder direkt Betroffene noch ihre politischen und fachlichen Vertreter*innen in die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage einbezogen wurden. Als einzigen Punkt positiv hervorzuheben sind die Lockerungen bei der Rückerstattung von Lohneinkünften.

Deshalb verorten die Organisationen AvenirSocial, Actio Bern – Fachstelle für Sozialhilferecht Kanton Bern, ATD Vierte Welt, Kriso Bern, Procap Bern, Qualifutura und die Unabhängige Fachstelle Sozialhilferecht UFS dringenden Handlungsbedarf beim Entwurf des Gesetzes. Mit der Einführung des Verzichtseinkommens würde der Kanton Bern das Bedarfsdeckungsprinzip, wonach ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen unabhängig von den Gründen der Notlage besteht, aufgeben und damit einen Paradigmenwechsel vollziehen. Anders als bei den Ergänzungsleistungen, wo immerhin noch eine AHV- oder IV-Rente ausbezahlt wird, führt ein Verzichtseinkommen in der Sozialhilfe dazu, dass Betroffene und ihre Kinder trotz ausgewiesener Bedürftigkeit nur noch Anspruch auf Nothilfe gemäss Art. 12 BV hätten.

Ebenso verheerend wären die Auswirkungen der neuen Möglichkeit Leistungen bei irgendeiner Verletzung der Mitwirkungspflicht bis auf Nothilfe zu kürzen. Beide Regeln würden zu verfassungswidrigen Hilfeverweigerungen führen. Als in höchstem Masse diskriminierend werden die möglichen Kürzungen bei unzureichendem Sprachniveau sowie die neu geschaffene Möglichkeit, Sozialhilfe mittels Bezahlkarten auszurichten, erachtet. Das führt zu einer Zweiklassengesellschaft, welche keine Unterscheidung vornimmt, aus welchen Gründen Sozialhilfe bezogen wird (Armutsgefahr während des Ausbildungsweges, Eingliederungsschwierigkeiten infolge Umlagerung von IV zu Sozialhilfe, etc.).

Fachlich vermissen die Organisationen überdies, dass keinerlei Änderungsvorschläge gemacht werden, um manifesten sozialen Problemen wie zum Beispiel im Bereich Bildung, Verschuldung und Gesundheit zu begegnen. Überdies wird die Rechtssicherheit von Betroffenen nicht gewährleistet, es besteht nach wie vor keine Finanzierung einer unabhängigen Beratungsstelle, welche auf Sozialhilferecht im Kanton Bern spezialisiert ist. Und auch betreffend Datenschutz birgt der Vorschlag des Regierungsrats die Gefahr, die Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Schlussendlich ist es stossend, dass viele Regelungen an die Verordnungsstufe delegiert werden. «Der Regierungsrat verfügt neu über noch mehr Möglichkeiten, zentrale Aspekte des Sozialhilfewesens mittels Verordnung, und somit am Parlament vorbei, zu beschliessen. Das höhlt die Demokratie aus.», sagt Marco Tschanz von der Kriso Bern.

Die Vernehmlassungsfrist zur Totalrevision des Berner Sozialhilfegesetzes endet am 18. Oktober 2024. Bis dahin werden die verschiedenen Organisationen ihre detaillierten Stellungnahmen einreichen. Die am 26. September eingereichte Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial kann dabei als Vorlage dienen. Weiter werden die kommenden Monate genutzt, um die fachlichen Anliegen bei den politischen Entscheidungsträger*innen anzubringen, damit die Sozialhilfe in Bern zu dem wird, was ihr eigentlicher Zweck ist: eine menschenwürdige Unterstützung für finanzielle Notlagen.

Download Medienmitteilung: Totalrevision Sozialhilfegesetz: Chance verpasst, die Menschen effektiv ins Zentrum zu stellen!

Medienkontakt

Nadia Bisang, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial
+41 (0)31 380 83 04
n.bisang@avenirsocial.ch

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