Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

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15.12.2025

Communiqué de presse du comité « Touche pas à mes services publics »

Dans le cadre des attaques gouvernementales contre nos services publics et les coupes des prestations à la population, en soutien également aux salariéexs des secteurs impactés par cette politique (santé, social, enseignement, petite enfance, etc.), nous lançons la création d’un...

Dans le cadre des attaques gouvernementales contre nos services publics et les coupes des prestations à la population, en soutien également aux salariéexs des secteurs impactés par cette politique (santé, social, enseignement, petite enfance, etc.), nous lançons la création d’un comité unitaire vaudois « Touche pas à mes services publics ». Notre objectif est de rassembler largement la population, les associations et les organisations politiques et syndicales du canton autour de la défense du secteur public.

Nous avons d’ores et déjà commencé à agir en solidarité avec les grévistes, en lançant une caisse de grève.

Le comité, composé actuellement d’Acidus, la Nouvelle Association des Chômeurs de Lausanne, Avenir Social, l’Association pour la Formation des Enseignant·es et un Enseignement Décolonial et Antiraciste (AFEEDA) et solidaritéS Vaud, et soutenu par l’intersyndicale (SSP, SUD et FSF). Ce comité a pour vocation de s’élargir et de perdurer dans le temps.

Nous vous invitons mardi 16 décembre à 11h, à l’Action silencieuse organisée par le Collectif syndical DSAS « Cortège funèbre du budget 2026 », (Bureau administratif de la Pontaise, Avenue des Casernes 2, 1014 Lausanne), afin de vous présenter notre démarche.

Veuillez agréer nos meilleures salutations.
Le comité « Touche pas à mes services publics »

12.11.2025

2595 Unterschriften für gute Arbeitsbedingungen in Heimen: Petition fordert Umsetzung des Arbeitsgesetzes für alle

Gemeinsame Medienmitteilung mit dem vpod Region Basel Die Arbeitsbedingungen in pädagogischen Heimen sind prekär. So kann es nicht weitergehen. Das zeigen die 2595 Unterschriften, die der vpod region basel, Avenir Social und KIRSO heute dem Grossen Rat Basel-Stadt übergeben haben....

Gemeinsame Medienmitteilung mit dem vpod Region Basel

Die Arbeitsbedingungen in pädagogischen Heimen sind prekär. So kann es nicht weitergehen. Das zeigen die 2595 Unterschriften, die der vpod region basel, Avenir Social und KIRSO heute dem Grossen Rat Basel-Stadt übergeben haben. Am Nachmittag wird die Petition: «Für gute Arbeitsbedingungen im Heim» auch dem Landrat Baselland in Liestal überreicht. Die Petition fordert eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Heimen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Sozialpädagog*innen und weitere Fachpersonen sind derzeit vom Arbeitsgesetz weitgehend ausgenommen – mit gravierenden Folgen: überlange Schichten, unbezahlte Nachtpräsenz, kaum Pausen und ständige Dienstverschiebungen. Viele verlassen den Beruf ausgebrannt und der Fachkräftemangel verschärft sich.

«Wer Verantwortung für verletzliche Menschen trägt, braucht selbst Schutz durch das Arbeitsgesetz», sagt Nadia Bisang Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial. «Gute Arbeitsbedingungen sind eine Frage der Professionalität – nicht des Goodwills.»

Die Petition verlangt:

  • die vollständige Anwendung aller arbeitsgesetzlicher Bestimmungen auf das Personal,
  • verbindliche Vorgaben gemäss Arbeitsgesetz zur Einhaltung von Pausenregelungen, Ruhezeiten und maximalen Dienstlängen,
  • die Anrechnung des Bereitschaftsdienstes vor Ort als Arbeitszeit,
  • Entschädigung für kurzfristiges Einspringen
  • sowie einen Betreuungsschlüssel von mindestens 1:3.

«Gute pädagogische Betreuung braucht gute Arbeitsbedingungen», betont Andrea Schnyder, Gewerkschaftssekretär*in vpod region basel. «Wenn das Personal überlastet ist, leidet auch die Qualität der Betreuung und damit die Kinder, die Jugendlichen und die Erwachsenen in den Heimen.»

Heimmitarbeitende und solidarische Personen begleiteten die heutige Übergabe mit einer sichtbaren Aktion vor dem Rathaus Basel. Mit Transparenten und Statements machen sie sichtbar, was im Heim Alltag ist: das Engagement und die Belastung derjenigen, die tagtäglich Verantwortung übernehmen.

Wir fordern mehr Schutz und gute Arbeitsbedingungen im Heim – jetzt!

Download 2595 Unterschriften für gute Arbeitsbedingungen in Heimen: Petition fordert Umsetzung des Arbeitsgesetzes für alle

21.10.2025

Nein zur überflüssigen, teuren, kontraproduktiven und juristisch unhaltbaren Initiative «Arbeit muss sich lohnen»

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat heute leider mehrheitlich die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» befürwortet und empfiehlt, sie an der Urne anzunehmen. Der Grosse Rat stellt sich damit gegen die Empfehlung des Aargauer Regierungsrates, der die Initiative deutlich...

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat heute leider mehrheitlich die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» befürwortet und empfiehlt, sie an der Urne anzunehmen. Der Grosse Rat stellt sich damit gegen die Empfehlung des Aargauer Regierungsrates, der die Initiative deutlich ablehnt. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, das Netzwerk Sozialer Aargau und AvenirSocial teilen die Meinung des Regierungsrates, denn die Initiative ist überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch unhaltbar. Der Fehlentscheid des Grossen Rates muss an der Urne korrigiert werden.

«Mit der Initiative werden die Kosten der Sozialhilfe sowie die Anzahl Bezüger gesenkt und die Finanzen der Gemeinden im Kanton Aargau entlastet. Die Wirtschaft profitiert von zusätzlichen Arbeitskräften.» Mit diesen Worten begründet das Initiativkomitee, bestehend aus Mitgliedern der Jungen SVP, der FDP sowie der SVP, ihre Initiative «Arbeit muss sich lohnen». Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, das Netzwerk Sozialer Aargau und AvenirSocial teilen die sehr fundierte und praxisbezogene Analyse des Regierungsrates, dass keines dieser Ziele mit der Initiative erreicht wird. Im Gegenteil: Die Forderungen der Initianten und Initiantinnen sind überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch unhaltbar.

Überflüssig

Die Initiative ist überflüssig, weil die von ihr verfolgten Ziele, längst im Gesetz verankert sind. § 5a des Aargauer Sozial- und Präventionsgesetzes hält fest, dass die Sozialhilfeleistungen um bis zu 30% gekürzt oder gar vollständig gestrichen werden können, wenn Sozialhilfebeziehende nicht intensiv eine Arbeit suchen. Aus unserer Erfahrung werden solche Sanktionierungsmöglichkeiten standardmässig genutzt. Die Initiative verlangt also etwas, was im Kanton Aargau bereits praktiziert wird und ist deshalb überflüssig.

Teuer

Durch die Initiative wird kein Geld gespart. Im Gegenteil würde die Sozialhilfe erheblich verteuert werden. Laut Erhebung des Regierungsrates wären, basierend auf den Sozialhilfezahlen von 2023, rund 530 von 11’873 Sozialhilfebeziehenden potentiell betroffen.1 Der Aufwand diese Personen zusätzlich zu sanktionieren, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag. Gemäss dem Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste (VAGS) stehen Einsparungen von CHF 127’200 Kosten für die Gemeinden von CHF 448’140 als Initialaufwand und CHF 224’070 für die jährliche Überprüfung der Dossiers gegenüber.2

Kontraproduktiv

Bei den rund 530 Menschen, die von der Initiative betroffen wären, handelt es sich in der Regel um solche, die auf einen IV-Entscheid warten und/oder ausgesteuert wurden, nachdem sie bereits seit Jahren vergeblich eine Arbeit gesucht haben. Die Meinung der Initianten, dass es für alle sozialhilfebeziehenden Menschen möglich ist, innerhalb von zwei Jahren eine geeignete Arbeit zu finden, ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Langzeitbezüger benötigen entsprechend mehr und nicht weniger Ressourcen und Unterstützung, damit sie wieder Fuss fassen können. Die Erfahrung der UFS zeigt, dass eine Kürzung der Sozialhilfe in der Regel zu einer zunehmenden Destabilisierung der betroffenen Personen führt und damit die Chance auf eine berufliche (Re-)Integration erschwert, anstatt zu befördern.

Juristisch unhaltbar

Die Initiative hebelt fundamentale Pfeiler unseres Rechtsstaates aus. Sie ist willkürlich und verletzt die Prinzipien der Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit. Eine Bezugsdauer von zwei Jahren ist ein rein willkürlich gewählter, sachlich nicht haltbarer Faktor, um Sozialhilfeleistungen zu kürzen. Generelle Abstrafungen widersprechen dem Recht und führen nicht zum Ziel. Es ist deshalb absehbar, dass die Umsetzung der Initiative zu vermehrten Rechtsmittelverfahren führen wird.

Fazit

Der Grosse Rat des Kantons Aargau unterstützt wider besseres Wissen einen Gesetzesartikel, der nachweislich überflüssig und zudem teuer, kontraproduktiv und juristisch unhaltbar ist. Die Aargauer Stimmbevölkerung tut gut daran, der Argumentation des Regierungsrates zu folgen und die Initiative dereinst an der Urne deutlich zu verwerfen.


Das Netzwerk Sozialer Aargau ist ein Zusammenschluss von 14 Organisationen, die in der Sozialen Arbeit tätig sind

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS berät seit 13 Jahren Sozialhilfebeziehende kostenlos bei Fragen zu Sozialhilfe.

AvenirSocial ist der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und verfügt über mehr als 3900 Mitglieder

Für Rückfragen und Auskünfte: Andreas Hediger, Geschäftsleiter UFS, andreas.hediger@sozialhilfeberatung.ch, 043 540 50 41


(1) https://www.ag.ch/grossrat/grweb/de/195/Detail%20Gesch%C3%A4ft?ProzId=6601658
(2) https://vags.gemeinden-ag.ch/public/upload/assets/21959/Positionspapier%20VAGS%20Volksinitiative%20Arbeit%20muss%20sich%20lohnen.pdf?fp=1758630194836

Download Nein zur überflüssigen, teuren, kontraproduktiven und juristisch unhaltbaren Initiative «Arbeit muss sich lohnen»

03.09.2025

Région Vaud d’AvenirSocial : la fin des subventions cantonales n’entame pas la détermination

À compter du 1er janvier 2026, la Région Vaud d’AvenirSocial connaîtra une évolution structurelle. Le Secrétariat vaudois tel qu’il existe actuellement sera remplacé par une Coordination régionale, en cohérence avec le modèle organisationnel appliqué dans les autres régions d’AvenirSocial Suisse....

À compter du 1er janvier 2026, la Région Vaud d’AvenirSocial connaîtra une évolution structurelle. Le Secrétariat vaudois tel qu’il existe actuellement sera remplacé par une Coordination régionale, en cohérence avec le modèle organisationnel appliqué dans les autres régions d’AvenirSocial Suisse.

Cette réorganisation intervient suite à la suppression des subventions cantonales par le Canton de Vaud en décembre passé, qui finançaient jusqu’ici une partie essentielle du fonctionnement régional. Cette décision impose une adaptation structurelle, mais ne remet en aucun cas en cause la volonté de la Région Vaud d’AvenirSocial de rester pleinement active et engagée aux côtés des professionnel·le·s du travail social.

Malgré ce contexte contraint, la Région Vaud poursuivra donc une grande partie de ses activités grâce à la mise en place de cette nouvelle Coordination régionale, qui s’appuiera administrativement sur le Secrétariat général d’AvenirSocial Suisse. Ce changement permettra de maintenir une présence forte dans le canton et de continuer à défendre les intérêts des membres de manière cohérente au niveau national.

La Coordination régionale pourra s’appuyer sur des acteurs et actrices engagé·e·s de longue date dans le travail social et dans AvenirSocial, garantissant ainsi la continuité des actions et le maintien d’un ancrage local solide. Leur détermination et leur attachement à la profession sont au cœur de cette transformation.

AvenirSocial – Région Vaud entend, plus que jamais, faire entendre la voix du travail social tant au niveau cantonal que fédéral et continuer à offrir un espace d’échange, de représentation et de mobilisation à ses membres, une détermination renforcée par les tensions actuelles autour des finances publiques dans le Canton de Vaud.

26.08.2025

AvenirSocial lehnt mehrere Elemente der Totalrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe des Kantons Bern entschieden ab

Für eine Sozialpolitik mit Fokus auf den Menschen, nicht auf Verdacht Die Revision verfolgt unter dem Vorwand der Modernisierung eine Logik von Kontrolle, Sanktion Diese und Verwaltungsführung – auf Kosten des zentralen Auftrags der Sozialen Arbeit: Menschen in schwierigen Lebenslagen...

Für eine Sozialpolitik mit Fokus auf den Menschen, nicht auf Verdacht

Die Revision verfolgt unter dem Vorwand der Modernisierung eine Logik von Kontrolle, Sanktion Diese und Verwaltungsführung – auf Kosten des zentralen Auftrags der Sozialen Arbeit: Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Eine besorgniserregende Verwaltungslogik

Das neue Gesetz bringt kaum inhaltliche Verbesserungen, erhöht aber die administrativen Aufgaben massiv. Es reduziert die Soziale Arbeit auf eine Kontrollfunktion und verkennt die zentrale Rolle der Fachpersonen: eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, soziale und berufliche Integration zu fördern und Menschen nachhaltig in ihrem Lebensweg zu begleiten. Diese Überlastung schwächt die Beziehungen zu den Adressat*innen und droht den Fachkräftemangel im Sozialwesen weiter zu verschärfen.

Ein unausgewogenes und stigmatisierendes Vorgehen

Das Gesetzesprojekt basiert auf einem generellen Misstrauen gegenüber den Leistungsbeziehenden, das durch übermässige Sanktionsmechanismen verstärkt wird. Es schafft problematische Unterscheidungen zwischen «guten» und «schlechten» Armutsbetroffenen, fördert Stigmatisierung und schreckt Anspruchsberechtigte davon ab, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. AvenirSocial weist diese bestrafende Logik, die den Prinzipien von Gerechtigkeit und Würde widerspricht, entschieden zurück.

In Qualität investieren, nicht in Kontrolle

Eine wirksame Sozialhilfe setzt auf Prävention, Nähe und eine professionelle, bedarfsgerechte Begleitung. Doch die Revision berücksichtigt diese zentralen Dimensionen zu wenig. Auch besonders verletzliche Gruppen wie Kinder werden vernachlässigt, und Massnahmen gegen den Mangel an qualifiziertem Fachpersonal fehlen völlig. AvenirSocial fordert, dass das Gesetz die Professionalisierung der Sozialdienste stärkt und die notwendigen Ressourcen für eine menschliche und nachhaltige Betreuung sicherstellt.

Damit die Sozialhilfe ihre Rolle als Sicherheitsnetz und Integrationsinstrument voll wahrnehmen kann, muss sie auf Vertrauen, Respekt gegenüber den Menschen und die Kompetenz der Fachpersonen setzen – nicht auf ineffektive Kontrollmechanismen. AvenirSocial fordert eine grundlegende Überarbeitung dieses Gesetzesentwurfs. Ein entsprechender Appell von Organisationen der Zivilgesellschaft und Fachleuten aus der Praxis wurde den Mitgliedern des Grossen Rates vorgelegt.

Download Totalrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe des Kantons Bern

Medienkontakt

Nadia Bisang, Co-Geschäftsleiterin von AvenirSocial
+41 (0)31 380 83 04
n.bisang@avenirsocial.ch

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