Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

Graubünden

Willkommen – Beinvegni – 16

Aktuell

14.11.2024

Einladung zum Austausch bei Pizza & Apéro

Unser reger besuchter Apéro-Anlass letztes Jahr im Herbst, geht in die zweite Runde.  Gerne laden wir auch dieses Jahr in Chur zum Austausch und Beisammensein für Mitglieder von AvenirSocial GR ein. Bei Pizza und weiteren leckeren Apéro Köstlichkeiten, lässt sich...

Unser reger besuchter Apéro-Anlass letztes Jahr im Herbst, geht in die zweite Runde.  Gerne laden wir auch dieses Jahr in Chur zum Austausch und Beisammensein für Mitglieder von AvenirSocial GR ein.

Bei Pizza und weiteren leckeren Apéro Köstlichkeiten, lässt sich wunderbar über aktuelle Themen austauschen und diskutieren.

Schön, wenn Du auch dabei bist.

Wann: Donnerstag, 14. November 2024, ab 18:00 bis 21:00 Uhr
Wo: Kulturpunkt GR an der Planaterrastrasse 11 in Chur

Anmeldung erwünscht bis 10. November 2024 per Mail an graubuenden@avenirsocial.ch

01.10.2024

Medienmitteilung: Revision des Sozialhilfegesetzes in der Sackgasse

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar...

Avenir Sozial, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz und die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht begrüssen die Bestrebungen des Regierungsrats für eine Teilrevision der Rückerstattungsregelungen des Sozialhilfegesetzes. Mit der überarbeiteten Gesetzesvorlage wird aber das erklärte Ziel einer Harmonisierung klar verfehlt. Dass nicht einmal der Zugriff der Gemeinden auf die gebundene Altersvorsorge untersagt wird, ist unverständlich und stossend.

Die Fachorganisationen bedauern, dass mit der überarbeiteten Vorlage die Chance für ein sozialeres und an die von der Konferenz der Sozialdirektoren verabschiedeten SKOS-Richtlinien angegliches Sozialhilferecht verpasst wird.

Armutsbetroffene Personen werden in einzelnen Bündner Gemeinden kurz vor dem Erreichen des Pensionsalters gezwungen, ihr Altersguthaben zur Rückzahlung von rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen zu verwenden. Diese stossende Praxis verletzt die verfassungsrechtliche Zweckbestimmung von Guthaben der beruflichen Vorsorge. Die fraglichen Gemeinden wollen weiterhin auf Altersguthaben zugreifen, weil dies offenbar eine willkommene Einnahmequelle ist. Allerdings sind Altersguthaben auch nach der Auszahlung durch eine beschränkte Pfändbarkeit geschützt. Was sich technisch anhört, hat für die betroffenen älteren Sozialhilfebeziehenden positive Auswirkungen: Wenn die verbindliche Pfändungsbeschränkung befolgt wird, führt dies dazu, dass regelmässig keine oder eine nur sehr bescheidene pfändbare Quote resultiert. Rückzahlungen sind so in den allermeisten Fällen gar nicht oder nur in geringem Ausmass möglich. Das Altersguthaben bleibt weitgehend für den Lebensunterhalt im Alter erhalten. Gemeinden, welche trotzdem grössere Rückerstattungsbeträge aus Altersguthaben verbuchen, müssen die zwingenden Gesetzesvorgaben daher schlicht übergehen, weil solche Einnahmen rechtmässig nicht möglich sind. Laut der Gesetzesvorlage wird dieser rechtswidrigen Praxis kein Riegel geschoben. Das Ziel einer rechtsgleichen und harmonisierten Sozialhilfepraxis wird sowohl zwischen den Gemeinden als auch gegenüber der grossen Mehrheit der Kantone klar verfehlt. Denn in den meisten Kantonen und Gemeinden ist die Rückerstattung mit Altersguthaben tabu.

Die Verpflichtung zur Rückerstattung staatlicher Sozialhilfe ist grundsätzlich umstritten, ist in keinem Nachbarland bekannt und wird auch nicht von allen Kantonen zugelassen. Die OECD hat die Schweiz wegen der Rückerstattungspflicht explizit kritisiert. Diesem Umstand tragen verschiedene Kantone Rechnung, indem eine Rückerstattung wenigstens nur noch bei grösserem Vermögensanfall vorgesehen ist. Damit kann grosser Verwaltungsaufwand bei aufwändigen und oft weitgehend erfolglosen Rückerstattungsverfahren eingespart werden.

Die Fachorganisationen appellieren an das Bündner Parlament, mit einer auf Vermögensanfall konzentrierten Rückerstattung den Empfehlungen der SKOS zu folgen und so zu einer nachhaltigen Überwindung der Armut beizutragen.

Medienmitteilung als PDF

24.09.2024

Abendworkshop

Die Entwicklung der Sozialen Arbeit ist uns als Berufsverband ein grosses Anliegen. In diesem Jahr auch national mit dem Thema Partizipation; hier wollen wir ansetzen und brauchen Dich als Fachperson zur Weiterentwicklung. Beteilige Dich an une Workshop und bringe Deine...

Die Entwicklung der Sozialen Arbeit ist uns als Berufsverband ein grosses Anliegen. In diesem Jahr auch national mit dem Thema Partizipation; hier wollen wir ansetzen und brauchen Dich als Fachperson zur Weiterentwicklung.

Beteilige Dich an une Workshop und bringe Deine Anliegen/Bedürfnisse ein.

Was bewegt Dich…

  • im Berufsalltag?
  • als Fachperson in der Sozialen Arbeit?
  • zur eigenen persönlichen Weiterentwicklung?
  • sozialpolitisch in unserer Region?
  • wo ist Partizipation gewünscht und wird als Bereicherung wahrgenommen?

Romana Ganzoni wird uns als Bündner Literaturpreisträgerin mit gewählten Worten und entstehenden Bildern, auf den Weg zu unserer eigenen Zukunftsgestaltung einstimmen.

Wann: Dienstag, 24. September 2024, 18:00 bis 20:30 Uhr
Wo: El Correro, Gürtelstrasse 24, 7000 Chur
(gleich beim Postautodeck, Eingang Gürtelstrasse)

Anmeldung: bis spätestens 20. September 2024 per Mail an graubuenden@avenirsocial.ch
Begleitpersonen aus der Sozialen Arbeit sind ebenfalls herzlich eingeladen.
Es wird ein Apéro offeriert.

29.08.2024

Organisieren wir uns gegen die Sparmassnahmen in Chur!

Der Churer Stadtrat legt dem Gemeinderat ein massives und unnötiges Abbauprogramm städtischer Leistungen vor – es ist ein radikaler Kahlschlag. Gespart werden soll beispielsweise bei armutsbetroffenen Menschen in prekären Lebenssituation und bei der Mitfinanzierung von essenziellen Angeboten (so soll unter...

Der Churer Stadtrat legt dem Gemeinderat ein massives und unnötiges Abbauprogramm städtischer Leistungen vor – es ist ein radikaler Kahlschlag. Gespart werden soll beispielsweise bei armutsbetroffenen Menschen in prekären Lebenssituation und bei der Mitfinanzierung von essenziellen Angeboten (so soll unter anderem der Beitrag ans Frauenhaus komplett gestrichen werden). Einseitig und ohne gesicherte Übernahme beschliesst die Stadt Chur, einzelne Aufgaben an den Kanton abzudelegieren, so zum Beispiel den Gemeindebetrag für die Sozialberatung. Mit dieser Risikostrategie gefährdet die Stadt die längerfristige Zukunft diverser wichtiger Angebote.

Doch der Widerstand formiert sich. Ein überparteiliches Komitee zu dem auch AvenirSocial gehört – hat eine Petition lanciert, die in nur einem Tage bereits von fast 1000 Personen unterzeichnet wurde. Falls Du sie noch nicht unterzeichnet hast, zögere nicht länger.

Petition unterzeichnen

Alle können unterzeichnen, unabhängig von Alter und Aufenthaltsstatus. Je mehr Unterschriften, desto stärker das Signal.

Jetzt Petition unterzeichnen

Und dann auf zu Demo!

Am 5. September versammeln wir uns ab 12:15 vor dem Rathaus in Chur (Poststrasse 33, 7000 Chur). Vor der Sitzung des Gemeinderats wollen wir ein lautes und deutliches Zeichen setzen. Bist Du auch dabei? Je mehr wir sind, desto wirkungsvoller wehren wir uns.

Über uns

Regionalleitung

Samuel Gilgen
Florence Cadonau
Giovanna Ardüser
Selina Schmidt
Carlo Schneiter

Jahresplanung 2024

Gerne begrüssen wir Dich zum geselligen Beisammensein, beim Mitdenken und Mitgestalten unserer Zukunft, in einer Regionalleitungssitzung zu einem persönlichen Anliegen oder bei einem nationalen Netzwerktreffen.

 

REGIONALE ANLÄSSE / REGIONALABENDE

25. Mai 2024: Forum Soziale Arbeit und Diakonie in Chur

Für unseren Stand suchen wir noch Unterstützung. Eine gute Möglichkeit sich mit über 40 Fachstellen und Organisationen der Region zu vernetzen.

https://www.gr.kath.ch/veranstaltung/forum-soziale-arbeit-und-diakonie-zukunft-gestalten-trotzdem/

Bei Interesse gerne per Mail melden.

 

20. Juni 2024: Regionalversammlung

(Wahlen Regionalleitung und Weiteres) und Brätelabend in der Spitzegg in Chur mit kleiner Wanderung ab Stadt.
Donnerstag von 18.00 – 22.00 Uhr

 

Höflibeiz 2024: AvenirSocial Graubünden macht dieses Jahr eine Pause beim Höflibeizanlass.

 

24. September 2024: Workshop mit inspirierendem Einstieg durch Romana Ganzoni / Dienstag von 18:00 – 20:30 Uhr

Fokus auf:

– Sozialpolitik Graubünden

– Vernetzung und Austausch

– Weiterbildung und Entwicklung

 

14. November 2024: Regionalabend

Gemütliches Zusammensein und Austausch.

 

NATIONALE ANLÄSSE AvenirSocial

3. Mai 2024: Vollversammlung in der Heiteren Fahne in Bern

 

REGIONALLEITUNGSSITZUNGEN 2024

19. März 16.00 – 20.00 Uhr

27. Mai 16.00 – 20.00 Uhr

20. August 16.00 – 20.00 Uhr

Bei persönlichen Anliegen gerne per Mail melden.

 

 

Kontakt

Samuel Gilgen
AvenirSocial Graubünden
Segantinistrasse 28
7000 Chur

076 576 70 14

Anregungen, Fragen und Veranstaltungshinweise nimmt die Regionalleitung gerne per Mail entgegen: graubuenden@avenirsocial.ch

Sich engagieren

Regionalleitung

Die ehrenamtliche Regionalleitung der Region Graubünden ist stets auf die Unterstützung engagierter Mitglieder angewiesen. Wer motiviert ist, in irgendeiner Form mitzuwirken, ist jederzeit herzlich willkommen. Bei Fragen und/oder Interesse freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme unter graubuenden@avenirsocial.ch.

Sitzungen der Regionalleitung

Die Sitzungen der Regionalleitung sind öffentlich und finden im 2024 wie folgt statt:

Dienstag, 19. März 16.00 – 20.00 Uhr

Montag, 27. Mai 16.00 – 20.00 Uhr

Dienstag 20. August 16.00 – 20.00 Uhr

Bei Interesse, bei Samuel Gilgen melden.