AvenirSocial Zürich & Schaffhausen
Actuel
Eingereicht: Gemeinsam machen wir Vorschläge für gute Arbeitsbedingungen!
In Zusammenarbeit mit dem VPOD und der Kriso hat AvenirSocial ZH&SH sich mit den Arbeitsbedinungen von Sozialpädagog*innen in zürcher Kinder- und Jugendheimen befasst. Aus dieser Zusammenarbeit entstand eine Anfang 2024 eingereichte Petition mit über 4733 Unterschriften.
Diese zeigt Wirkung: Nach mehreren Gesprächen mit dem Kanton, konnte das Bündnis nun eine offizielle Eingabe mit Verbesserungsvorschlägen beim AJB einreichen.
Wir sind gespannt auf die Antwort des Kantons und werden das Thema weiterhin in Zusammenarbeit mit der Kriso und dem VPOD bearbeiten.
Unser erster Stammtisch in Schaffhausen
Am 24. Oktober findet um 18.00 Uhr unser erster Stammtisch in Schaffhausen statt. Wir treffen uns alle im Güterbahnhof, Freier Platz 10, 8200 Schaffhausen. Wir freuen uns wenn Du auch kommst.
Damit wir besser einschätzen können, wie viele Leute kommen, bitten wir Dich um eine Anmeldung unter a.moesch@avenirsocial.ch, Du kannst aber auch einfach spontan vorbei schauen!
Wir freuen uns auf Dich.
Einladung zur Versammlung: Gemeinsam machen wir Vorschläge für gute Arbeitsbedingungen!
Wie soll ein Bereitschaftsdienst im Idealfall aussehen? Wie können Pausen im Alltag der Kinder und Jugendheime in der Praxis umgesetzt werden? Diese und weitere Fragen gilt es nun gemeinsam zu beantworten.
Die Petition Gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen in den Kinder- und Jugendheimen wurde im März dieses Jahres mit 4733 Unterschriften eingereicht. Im September konnte nun ein erstes Gespräch mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) stattfinden. Das AJB hat (unter anderen) den VPOD darum gebeten, konkrete Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Kinder- und Jugendheimen zu unterbreiten.
Gerne möchten wir euch im Detail über den aktuellen Stand informieren und gemeinsam konkrete Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen in den Kinder- und Jugendheimen ausarbeiten.
Alle ehemaligen, zukünftigen und aktuellen Mitarbeitenden in Kinder- und Jugendheimen des Kantons Zürich sind zur nächsten Versammlung des VPOD Zürich eingeladen:
Wann: Dienstag, 22. Oktober 2024, 19.00 – 21.00 Uhr
Wo: Saal im 5. Stock, VPOD-Sekretariat, Birmensdorferstr. 67, Zürich
Jetzt mitmachen, statt abseits zu stehen!
Vernetzungstreffen für politische Mandatsträger*innen im Kanton Zürich oder Schaffhausen
AvenirSocial unterstützt alle Mitglieder, die für ein politisches Amt kandidieren bei ihren Kampagnen mit Flyern, Inseraten, Social Media-Auftritten und Aufrufen in unseren Newslettern.
Wir möchten unter den bereits gewählten Kantonal- und Stadtparlamentarier*innen in Zürich und Schaffhausen eine vermehrte Zusammenarbeit aufbauen und uns vernetzen. So können wir überlegen und austauschen, welche Vorstösse allenfalls auch in anderen Kantonen und Gemeinden eingebracht werden könnten, welche Themen wir aktiv(er) und kantonsübergreifend bearbeiten müssen.
Wir laden deshalb zu einem ersten Austausch ein am Donnerstag,
Wann: 19. September 2024 ab 18:30
Wo: im Volkshaus in Zürich
Anmeldung
Melde dich gerne per Mail an a.grob@avenirsocial.ch an
Archive
Agenda
Stammtisch Soziale Arbeit
Mehrere Male pro Jahr findet in Zürich oder Schaffhausen ein Stammtisch Soziale Arbeit statt. Wir bieten Dir Gelegenheit, Dich in gemütlicher Atmosphäre und in zentraler Lage mit anderen Fachpersonen auszutauschen und zu vernetzen. Wir treffen uns zu folgenden Daten:
Zürich (im Gleis)
- Mittwoch, 22. Januar 2025, 18:00 Uhr
- Mittwoch, 5. März 2025, 18:00 Uhr
- Mittwoch, 21. Mai 2025, 18:00 Uhr
Schaffhausen (im Güterbahnhof)
- Donnerstag, 20. Februar 2025, 18:00 Uhr
- Donnerstag, 24. April 2025, 18:00 Uhr
Eine Anmeldung unter l.bernetta@avenirsocial.ch ist erwünscht. Selbstverständlich kannst Du auch kurzfristig vorbeikommen. Es sind alle Mitglieder wie auch Interessierte herzlich willkommen. Wir freuen uns auf jedem Fall auf Dich und auf einen spannenden Austausch!
Sozialpolitik
Wir wollen Mandatsträger*innen besser vernetzen.
Hast Du ein politisches Amt oder sonst ein Mandat, beispielsweise in einer Sozialbehörde oder in einem Gemeinderat?
Wir wollen die Vernetzung unter Mandatsträger*innen fördern, um uns effektiver für die Anliegen der Fachpersonen und Andressat*innen der Sozialen Arbeit einsetzen zu können.
Bist du Mandatsträger*in und interessiert an dieser Vernetzung? Dann freuen wir uns, von dir zu hören.
Dein Angaben
Am 19. September 2024 organisieren wir ab 18:30 im Volkshaus Zürich ein Vernetzungstreffen für politische Mandatsträger*innen im Kanton Zürich oder Schaffhausen. Wir möchten unter den bereits gewählten Kantonal- und Stadtparlamentarier*innen in Zürich und Schaffhausen eine vermehrte Zusammenarbeit aufbauen und uns vernetzen. So können wir überlegen und austauschen, welche Vorstösse allenfalls auch in anderen Kantonen und Gemeinden eingebracht werden könnten, welche Themen wir aktiv(er) und kantonsübergreifend bearbeiten müssen.
Oktober 2022: Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Die Region Zürich & Schaffhausen nimmt Stellung zu den fünf Teilprojekten der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Dabei bringen wir klar zum Ausdruck, dass der Einsitz der Profession Soziale Arbeit im Spruchkörper der KESB aus unserer Sicht weiterhin zwingend ist. Auch ist aus fachlicher Sicht die Vereinfachung und vor allem eine Verkürzung der Verfahrensdauern dringend anzustreben. Wir sprechen uns für kostenfreie Verfahren aus und bei Beschwerden bevorzugen wir einen einstufigen Rechtsmittelzug. Ebenso befürworten wir grundsätzlich eine elektronische Aktenführung. In den abschliessenden Bemerkungen erläutern wir unsere Antworten und bringen die kritischen Punkte zur Diskussion.
Juli 2021: Vernehmlassungsantwort zur Revision des Opferhilfegesetztes
Unsere Vernehmlassungsantwort zur Revision des Opferhilfegesetztes fällt sehr kritisch aus. Der Entwurf des neuen Gesetzes ist unvollständig, weil zu wenig mit anderen rechtlichen Regelungen verknüpft und zu wenig auf die internationalen Vorgaben abgestützt. Deshalb können so wichtige rechtliche Regelungen – zum Nachteil der Opfer – übersehen werden. Das hilft Opfern eben nicht.
Die komplette Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial findest Du hier.
Februar 2021: Vernehmlassungsantwort zur Verordnung zum neuen Kinder- und Jugendheimgesetz
Grundsätzlich begrüsst AvenirSocial Region Zürich & Schaffhausen den Entwurf der Verordnung zum Kinder- und Jugendheimgesetz, auch wenn erforderliche Präzisierungen fehlen.
Die Anliegen des Berufsverbands Soziale Arbeit, Region Zürich & Schaffhausen sind vor allem die Stärkung der Professionalität im Sozialbereich und die Schaffung von Bedingungen, die es ermöglichen, eine optimale Qualität zu Gunsten der Leistungsbeziehenden zu erreichen. Weiter ist dem Berufsverband wichtig, dass die Vorgaben der Kinderrechte in der Verordnung erkennbar sind und dass sie bei der Umsetzung der Kinder-und Jugendhilfemassnahmen beachtet werden.
Mit dem neuen Gesetz findet ein Paradigmenwechsel statt – von der Bedarfsorientierung zur Auftrags- bzw. Vertragsgestaltung. Die Verordnung ist nach Auffassung von AvenirSocial Region Zürich & Schaffhausen in dieser Hinsicht zu wenig differenziert. Diese mangelhafte Differenzierung verschlechtert die Arbeitsbedingungen und die Qualität sowohl für die Leistungsbeziehenden als auch für die Professionellen der Sozialen Arbeit.
Hier geht es zum Begleitschreiben an die Regierungspräsidentin Dr. Silvia Steiner.
Die komplette Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial zu den einzelnen Paragraphen findest Du hier.
März 2021: Wir sagen NEIN zur Änderung des Sozialhilfegesetzes am 7. März 2021
AvenirSocial Region Zürich & Schaffhausen engagiert sich zusammen mit den Grünen, der Alternativen Liste, den jungen Grünen und den Demokratischen Juristen Zürich beim Referendum „Nein zu Sozialdetektiven“ gegen die Änderung vom 15. Juni 2020 der Sozialhilfegesetzt (SHG), die am 7. März 2021 zur Abstimmung kommt.
Mit der Änderung soll eine Grundlage zur Beschattung von Sozialhilfeempfänger*innen geschaffen werden. AvenirSocial Region Zürich & Schaffhausen stellt sich klar gegen das Gesetz, welches nicht nur unverhältnismässig und unnötig ist, sondern auch gegen die Grundrechte verstösst.
Mehr dazu findest Du in unserem Positionspapier und im Kurzargumentarium
Willst Du mitmachen? Hier kannst Du dem Komitee beitreten.
November 2020: Vernehmlassungsantwort zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch zum Electronic Monitoring zum Schutz gewaltbetroffener Personen
Die Fachkommission Sozial- und Berufspolitik (FaKo) der Region Zürich & Schaffhausen hat Stellung genommen zur Vernehmlassung des Kantons Zürich zum “Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB), Änderungen; Electronic Monitoring zum Schutz gewaltbetroffener Personen (VNL1001318).
Das ZGB regelt u.a. das Scheidungsrecht, das ist Bundesgesetz und diese Änderung hat es schon vollzogen, weshalb es jetzt in das kantonale EG-ZGB, übernommen werden muss, damit dieses Recht auch hier gilt und angewandt werden kann.
Die Stellungnahme der FaKo ging von dem Anliegen aus, dass Frauen die von Gewalt betroffen sind, gebührenden Schutz geniessen müssen. Fraglich ist, wie sie diesen Schutz, auch wirksam bekommen. Das gilt auch für Menschen die sich trennen, bzw. die Scheidung wollen.
Die FaKo hat die Bedenken des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte, SKMR, die es bei der Änderung des ZGB geltend gemacht hatte aufgenommen und darauf hingewiesen. Denn was national bedenklich ist, bleibt es auch kantonal.
Nun hat der Kanton Zürich ein eigenes Gewaltschutzgesetz (GSG) und damit seit einigen Jahren Erfahrung: in der Anwendung/Umsetzung durch Polizei und in der Praxis der Behörde, die diese Massnahme, in jedem Einzelfall (in ihrem Vollzug, ihrer Angemessenheit und Zweckmässigkeit) regelmässig prüft oder feststellt, -sowie Anpassungen (Verschärfung oder Lockerung) macht. Weil die Massnahme mit entsprechender Fussfessel durchgeführt werden kann, spricht man hier von Electronic Monitoring (EM).
Gemäss der FaKo geht der Gesetzgeber zu weit, wenn er die Schutzmassnahmen aus dem Strafrechtsbereich im kantonalen Gewaltschutzgesetz (GSG) auch noch in das Zivilprozessrecht überführen will. Der Schutz gewaltbetroffener Personen ist im GSG ausreichend geregelt. Dadurch, dass dieses auch noch in der Zivilprozessordung verankert würde, würde das zu einer Schwächung des GSG führen.
Que faisons-nous
Regionalleitungsmitglieder
Samuel Nussbaum
s.nussbaum@avenirsocial.ch
Mandy Abou Shoak
m.aboushoak@avenirsocial.ch
Lucrezia Bernetta
l.bernetta@avenirsocial.ch
Anna-Béatrice Schmaltz
a.schmaltz@avenirsocial.ch
Laura Thomi
l.thomi@avenirsocial.ch
Stella Mathis
s.mathis@avenirsocial.ch
Tobias Roosen
t.roosen@avenirsocial.ch
Kontakt
AvenirSocial Region Zürich & Schaffhausen
c/o Geschäftsstelle Schweiz
Schwarztorstrasse 11, Postfach
3001 Bern
Tel. 031 380 83 00
Anregungen, Fragen und Veranstaltungshinweise nimmt die Regionalleitung gerne per Mail entgegen: zuerich@avenirsocial.ch
Besuchen Sie uns auch auf unserer Facebook-Seite.
Aktivitäten und Leistungen der Region
- Wir informieren Interessierte regelmässig über unsere Aktivitäten unter Veranstaltungen auf unserer Webseite
- Wir nehmen pointiert Stellung zu regionalen und kantonalen Themen
- Wir erarbeiten Wahl- und Abstimmungsempfehlungen
- Wir präsentieren uns in Ausbildungsstätten und Institutionen
- Wir vernetzen uns mit anderen regionalen Organisationen und nutzen Synergien
- Wir nehmen in verschiedenen Kommissionen und Fachgruppen Einsitz