Politische Aktivitäten
AvenirSocial verfasst Positionen an das eidgenössische Parlament, Stellungnahmen zu Vernehmlassungen, Abstimmungsempfehlungen sowie weiteren politischen Aktualitäten.
Kanton Glarus: Stellungnahme zum Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz, SeTeG)
AvenirSocial unterstützt im Rahmen der Konsultation zum Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz (SeTeG) in Kanton Glarus Massnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.
Der Verband setzt sich für eine stärkere Autonomie und Chancengleichheit ein. Dabei werden Anpassungen vorgeschlagen, wie z.B.
- klarere Zuständigkeiten der Gemeinden
- vereinfachte Verfahren für Anbieter bei gleichzeitiger Gewährleistung der Qualifikation des Personals
- die Ausweitung des Leistungsanspruchs auf alle Menschen mit Behinderungen
Ziel ist es, Teilhabe und Selbstbestimmung ohne unnötige Bürokratie zu ermöglichen.
Download Kanton Glarus: Stellungnahme zum Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz, SeTeG)Stellungnahme zum Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV)
AvenirSocial wehrt sich nicht grundsätzlich gegen die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor/Master». Wir möchten aber anmerken, dass es sich dabei um eine reine Marketingmassnahme handelt. In unseren Augen muss der Fokus jedoch viel mehr auf einer besseren Kommunikation über den Mehrwert der bestehenden Abschlüsse und was sie voneinander unterscheidet liegen und aufzeigen, was der Wert der einzelnen Abschlüsse ist.
Download Stellungnahme zum Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV)Kanton Bern: Stellungnahme zur Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes
AvenirSocial, der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz sieht sich bei der Vernehmlassung über die Revision des Berner Sozialhilfegesetzes mit der Herausforderung konfrontiert, Verbesserungsvorschläge zu einem Gesetz anzubringen, das wir als ungenügend erachten. Denn wir sind der Meinung, dass ein Sozialhilfegesetz in erster Linie zum Ziel haben muss, Menschen in Notlagen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird diesen Ansprüchen kaum gerecht und kann aus unserer Sicht nicht als modernes, zukunftsorientiertes, adressat*innen- und fachpersonengerechtes Gesetz betrachtet werden. Dennoch bringen wir uns mit der vorliegenden Stellungnahme kritisch in das Vernehmlassungsverfahren ein.
Dabei fokussieren wir auf folgende Punkte:
- Menschen stehen nicht im Zentrum
- manifeste soziale Problem werden nicht angegangen
- der Grundbedarf bleibt weiterhin zu tief angesetzt
- disziplinierende und sanktionierende Massnahmen widersprechen grundsätzlich dem Anspruch, Menschen zu fördern und zu befähigen, wieder ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
- für niederschwellige Rechtsberatung für Sozialhilfebezüger*innen werden weiterhin zu wenig Mittel zur Verfügung gestellt.
- das Selbstbehaltmodell bestraft Sozialdienste, die in die soziale Integration und die gesellschaftliche und politische Teilhabe bzw. Selbstbestimmung der Betroffenen investieren.
Empfehlungen Herbstsession 2024
Zum Auftakt der Herbstsession 2024 positionieren wir uns zu den traktandierten Geschäften, welche die Soziale Arbeit direkt betreffen. Diese umfassen die Themen Menschenrechte, Migrationspolitik, Fachkräftemangel, Gewalt und Armut.
Download Sessionsbrief an den Ständerat Download Sessionsbrief an den NationalratKanton Obwalden: Stellungnahme zur Anpassung der Bildungsgesetzgebung
AvenirSocial setzt sich für eine flächendeckende Verankerung der Schulsozialarbeit in allen Kantonen ein. Aus diesem Grund haben wir zur Anpassung des Bildungsgesetzes im Kanton Obwalden Stellung genommen.
Zusammengefasst empfehlen wir dem Kanton Obwalden, die einheitliche Bezeichnung «Schulsozialarbeit» zu verwenden. Es wird vorgeschlagen, die Schulsozialarbeit verpflichtend in allen Schulgemeinden einzuführen. Auch wird gefordert, den Begriff «ausreichend qualifizierte Fachpersonen» klar zu definieren, wobei Schulsozialarbeitende über spezifische Qualifikationen und Berufserfahrungen verfügen müssen, basierend auf den von AvenirSocial erstellten Referenzdokumenten.
Download Stellungnahme zur Anpassung der BildungsgesetzgebungKanton Graubünden: Stellungnahme zum Entwurf für den Erlass eines Gesetzes über die Organisation des Rettungswesens im Kanton Graubünden
AvenirSocial schlägt vor, auf den Artikel 51 zur fürsorgerischen Unterbringung zu streichen respektive auf die Fremdänderung verzichten. Eine fürsorgerische Unterbringung bedeutet zwangsläufig eine Einschränkung der Rechte der betroffenen Personen. Ärzt*innen ohne ausreichende psychiatrische Erfahrung können zu Fehleinschätzungen neigen. Statt die Entscheidungskompetenz auf alle Ärzt*innen auszuweiten, sollten Fachpersonen mit spezifischem psychiatrischem Wissen, wie Psychiatriepflegefachpersonen oder Psycholog*innen, einbezogen werden. Um die Notwendigkeit für solche Massnahmen zu reduzieren, fordert AvenirSocial präventive Massnahmen und den Ausbau ambulanter Angebote.
Download Stellungnahme von zum Entwurf für den Erlass eines Gesetzes über die Organisation des Rettungswesens im Kanton GraubündenKanton Zug: Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen
AvenirSocial begrüsst die Änderung der Kantonsverfassung im Kanton Zug ausdrücklich, die das Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkung ermöglicht. Die Reform kann eine Diskriminierung von Personen unter umfassender Beistandschaft beenden und fördert ihre Autonomie und Selbstbestimmung. Der Kanton Zug übernimmt eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die als Beispiel für andere Kantone und den Bund dient.
Download Stellungnahme zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit BeeinträchtigungenVernehmlassungsantwort zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Den Lebensabend in prekären finanziellen Verhältnissen zu verbringen, wünscht sich niemand. Ein Leben mit äusserst knappen Mitteln im Alter ist aber je länger je mehr eine Tatsache für viele Menschen. Gemäss Pro Senectute leben fast 300’000 Personen im Rentenalter an der Armutsgrenze. Die Betroffenheit ist ungleich verteilt: Frauen, Menschen ohne Schweizer Pass, Personen mit tiefem Bildungsstand und niedrigem Einkommen und somit weniger finanziellen Reserven weisen ein grösseres Risiko auf, nach der Pensionierung in Armut zu leben. Deshalb hat AvenirSocial die Initiative für eine 13. AHV-Rente bereits bei der Lancierung im Jahr 2020 befürwortet. Die Vorlage vergrössert den dringend nötigen finanziellen Spielraum von Rentner*innen und ermöglicht ein menschenwürdiges Leben im Alter.
Download Download Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-RenteStellungnahme zur Änderung des Zivildienstgesetzes
AvenirSocial lehnt die vorgeschlagenen Änderungen des Zivildienstgesetzes grundsätzlich ab. Die Aufgabe des zivilen Ersatzdienstes (Zivildienst) ist gemäss Artikel 2 des Zivildienstgesetzes, «Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu erbringen, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen».
In vielen Institutionen der Soziale Arbeit sind Zivildienstleistende als Unterstützung für Fachpersonen im Einsatz: beispielsweise in Heimen, Beratungsangeboten, in der Kinder- und Jugendanimation oder in Asylunterkünften. Zivildienstleistende sind eine wichtige Stütze für die Soziale Arbeit, auch wenn für uns klar ist, dass sie keinesfalls an Stelle von ausgebildeten Fachpersonen eingesetzt werden dürfen. Eine weitere Erhöhung der Hürden für den zivilen Ersatzdienst, wie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, kann Organisationen vor grosse Probleme stellen, genügend Personal zur Unterstützung von Fachpersonen zu finden.
Wir erachten es nicht als wirksam, den Aufbau von weiteren Hürden für die Zulassung zum Zivildienst als Lösung für allfällige Herausforderungen bei der sogenannten Alimentierung der Armee zu betrachten. Zivildienstleistende steuern mit ihrem, notabene deutlich längeren Einsatz, einen wichtigen Beitrag im Bereich der Sozialen Arbeit bei. AvenirSocial spricht sich deshalb gegen eine Schwächung des Zivildienstes aus.
Download Stellungnahme zur Änderung des ZivildienstgesetzesEmpfehlungen Sommersession 2024
Zum Auftakt der Sommersession 2024 positionieren wir uns zu den traktandierten Geschäften, welche die Soziale Arbeit direkt betreffen. Diese umfassen die Themen Diskriminierung/Gewalt, Armut/Schulden und Migrationspolitik. Auch in dieser Session wird eine Vielzahl migrationspolitischer Geschäfte behandelt werden. Wir zeigen deshalb die Grundsatzhaltung von AvenirSocial auf, um anschliessend die konkreten Geschäfte zur Ablehnung bzw. Annahme zu empfehlen.
Download Sessionsbrief an den Ständerat Download Sessionsbrief an den NationalratArchiv
Kanton St. Gallen: Stellungnahme zum Wirkungsbericht Behindertenpolitik
Als Berufsverband begrüsst AvenirSocial Massnahmen, welche die persönliche Situation von Menschen mit Behinderungen durch direkte und indirekte finanzielle Unterstützung verbessern, um ihnen gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen. Der Zugang zu grundlegenden öffentlichen Leistungen muss im Namen der Chancengerechtigkeit für alle gewährleistet sein und es müssen unverzüglich wirksame Massnahmen ergriffen werden, um Barrieren zu bekämpfen, die Menschen mit Behinderungen noch immer an der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern.
Der Wirkungsbericht Behindertenpolitik des Kantons St. Gallen zeigt positive Fortschritte im Bereich der Behindertenpolitik auf. Aufgrund der verkürzten Form des Berichts war es uns jedoch nicht möglich, viele Informationen über die konkrete Umsetzung der beschriebenen Massnahmen aus dem Bericht zu ziehen. Dennoch konnten wir einige Punkte herausfiltern, die uns relevant erschienen und die wir in der folgenden Stellungnahme zusammengefasst haben.
Download Stellungnahme zum Wirkungsbericht BehindertenpolitikKanton Luzern: Stellungnahme zur Änderung über das Übertretungsstrafgesetz (unerlaubtes Betteln)
Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst werden. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.
Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden.
AvenirSocial begrüsst diese Gesetzesänderung in seiner Stellungnahme.
Download Stellungnahme zur Änderung über das Übertretungsstrafgesetz (unerlaubtes Betteln)Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Erleichterung der selbstständigen Erwerbstätigkeit, Anwesenheitspflicht in der zugewiesenen Unterkunft und Zugriffe auf Informationssysteme
AvenirSocial begrüsst die geplante Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaber*innen einer Aufenthaltsbewilligung. Allerdings besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, den Stellenwechsel während einer bestimmten Dauer einzuschränken.
Den Vorschlag, dass abgewiesene aslysuchende Personen zur Anwesenheit in der Kollektivunterkunft verpflichtet werden können, um ihre Ausschaffung sicherzustellen, beurteilen wir sehr kritisch. Genauso auch die Anordnung von Administrativhaft bei Nichteinhalten dieser Anwesenheitspflicht. Diese weitere Zwangsmassnahme wäre ein einschneidender Grundrechtseingriff, der als Freiheitsbeschränkung oder gar Freiheitsentzug eingestuft werden kann. AvenirSocial lehnt die geplante Anwesenheitspflicht deshalb ab.
Die vorgeschlagene Erweiterung der Zugriffberechtigungen auf die Datenbanken ZEMIS und eRetour werten wir als heikel, insbesondere, wenn es um besonders schützenswerte Daten geht. Wir fordern deshalb, dass bei der Erweiterung der Zugriffsrechte auf verschiedene Behörden und Dritte der Datenschutz der Betroffenen sowie die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Insbesondere ist klar zu bezeichnen, wer auf welche Informationen und unter welchen Voraussetzungen Zugriff erhalten darf.
Download Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Erleichterung der selbstständigen Erwerbs- tätigkeit, Berücksichtigung des Lebensmittelpunkts und Zugriffe auf InformationssystemeStellungnahme zur Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV), Stärkung der Kinderrechte
Die Umsetzung des Kernanliegens der Motion Noser, sprich die Schaffung einer unabhängigen, nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte, bedingt ausreichend finanzielle Mittel und eine Verankerung auf Gesetzesstufe in Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien. In diesem Sinne unterstützt AvenirSocial das Modell, welches die eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ im Jahr 2020 veröffentlicht hat. Die EKKJ schlägt vor, eine nationale, unabhängige «Ombudsstelle für Kinderechte mit ihr direkt unterstellten sprachregionalen «Antennen» zu schaffen. Entsprechend plädieren wir für eine Überarbeitung des vorliegenden bundesrätlichen Vorschlages für die Stärkung der Kinderrechte.
Download Vernehmlassungsantwort zur Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV), Stärkung der KinderrechteKanton Thurgau: Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes über Kind, Jugend und Familie, Änderung des Gesetzes über die Volksschule und Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen
Als Berufsverband fördert AvenirSocial die Verankerung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Kantonen. Unsere Stellungnahme stützt sich auf die Rückmeldungen des Vereins Schulsozialarbeit Thurgau, des Schulsozialarbeitsverbands (SSAV), des Netzwerks für Offene Kinder- und Jugendarbeit Thurgau (NOKJAT) und des Dachverbandes Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ).
AvenirSocial begrüsst die flächendeckende Einführung der Schulsozialarbeit im Kanton Thurgau. Im Namen der Chancengleichheit sollen alle Schüler*innen unabhängig von Wohnort und Schule bei Bedarf Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen erhalten können. Um allen Schüler*innen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Schulsozialarbeit zu gewährleisten, ist es unerlässlich, klare Mindeststandards für den Ausbau der Schulsozialarbeit zu definieren. In dieser Hinsicht ist es wichtig, dass der Kanton die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen kann, die für die Entwicklung und Verankerung der Schulsozialarbeit notwendig sind. Es versteht sich von selbst, dass die in den Schulen angestellten Fachpersonen über eine tertiäre Ausbildung in Sozialer Arbeit verfügen müssen, die gegebenenfalls durch eine fachspezifische Weiterbildung ergänzt wird.
Wir sind überrascht über das völlige Fehlen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des neuen Gesetzes über Kinder, Jugendliche und Familien. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit schaffen Freiräume, in denen Kinder und Jugendliche nach ihren Bedürfnissen Eigeninitiative entwickeln können. Sie setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche sozial, kulturell und politisch in die Gemeinschaft integriert werden, sich wohlfühlen und die Fähigkeit erwerben, Verantwortung zu übernehmen. Mit unserer Stellungnahme fordern wir, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Thurgau flächendeckend eingeführt wird, genauso wie die Schulsozialarbeit. Darüber hinaus sollte der Kanton Thurgau auch die Unterstützung eines kantonalen Vereins zur Koordination der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in sein neues Gesetz aufnehmen.
Download Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes über Kind, Jugend und Familie, Änderung des Gesetzes über die Volksschule und Änderung des Gesetzes über das GesundheitswesenKanton Graubünden: Stellungnahme zur Rückerstattung von sozialhilferechtlichen Unterstützungsleistungen
AvenirSocial begrüsst es, dass der Kanton Graubünden ein aussagekräftiges Monitoring zu den divergierenden Sozialhilfepraktiken der Gemeinden durchgeführt hat und dass mit der Revision der Artikel über die Rückerstattung eine rechtsgleiche Praxis innerhalb des Kantons und eine Harmonisierung mit anderen Kantonen erzielt werden sollen. Damit die Harmonisierung erreicht werden kann, ist es am naheliegendsten, bei einer Revision der Rückerstattungsregelungen die SKOS-Richtlinien zu übernehmen oder mindestens bestehende Differenzen zu den Richtlinien markant zu verringern. Leider sind Sozialhilfebeziehende im Kanton Graubünden auch nach der vorgeschlagenen Revision gegenüber Armutsbetroffenen in Bezug auf die Rückerstattung wesentlich schlechter gestellt. Es braucht somit viele Änderungen um das Ziel der Harmonisierung nicht zu verfehlen.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Graubünden.
Kanton Fribourg: Stellungnahme zum Vorentwurf der Verordnung über die Finanzierung der Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (auf Französisch)
En tant qu’association professionnelle, AvenirSocial s’engage en faveur des droits à la formation, à la pratique d’une activité professionnelle ainsi qu’à la participation à la vie sociale, politique et culturelle de toutes les personnes. Pour cette raison, il est important de permettre aux personnes atteintes dans leur santé de participer avec les mêmes droits que les autres à la vie économique, sociale et culturelle.
L’avant-projet d’ordonnance soumis à consultation dans le canton de Fribourg permet l’engagement durant une année des employé·e·s de l’Etat atteint dans leur santé, dans le but de consolider leur état de santé et de leur ouvrir un droit auprès d’autres assurances sociales. Dans cet avant-projet d’ordonnance, AvenirSocial salue la flexibilisation du temps de travail pour les personnes dont le rendement diffère de leur taux d’engagement (ex. 60% réparti sur 4 jours). Dans notre brochure sur les conditions de travail (2023), nous argumentons en faveur de la flexibilisation du temps de travail qui améliore les conditions de travail des collaborateur·trice·s en général.
En revanche, AvenirSocial est préoccupée par le fait que le projet de réintégration des personnes atteintes dans leur santé ne garantisse pas les anciennes conditions salariales de l’employé·e. Notre brochure sur les salaires dans le travail social (2023) nous rappelle que les critères de formation, d’expérience professionnelle et extraprofessionnelle (travail du care et activité bénévole), d’âge et d’ancienneté sont aussi déterminants pour définir la classe salariale. L’égalité de traitement entre les collaborateur·trice·s doit rester une priorité absolue, l’atteinte à la santé ne devant en aucun cas justifier d’une réduction salariale.
Download Prise de position sur l’avant-projet d’ordonnance relative au financement de la réintégration de personnes atteintes dans leur santéGemeinsame Stellungnahme zum parlamentarischen Vorstoss «Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern»
Gemeinsame Stellungnahme von der Kirchlichen Gassenarbeit Bern, der Kirchlich getragenen Gassenarbeit Biel/Bienne und AvenirSocial zum parlamentarischen Vorstoss «Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern»
Sehr geehrte Grossrätinnen und Grossräte des Kantons Bern
Die Motion der SVP vom 13. Juni 2023 verlangt die Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern. Als juristische Begründung wird der Bundesgerichtsentscheid vom 13. März 2023 betreffend dem basel-städtischen Bettelverbot beigezogen. Dieser Entscheid lehnt ein generelles Bettelverbot ab, räumt jedoch ein, dass organisiertes, aggressives und aufdringliches Betteln gegebenenfalls gebüsst werden kann. Aufgrund der erhöhten Vulnerabilität und Bedürftigkeit dieser Menschen müssten jedoch zuvor mildere Massnahmen durch Durchsetzung eines Bettelverbotes ergriffen werden. Eine unmittelbare Busse oder Wegweisung ist nicht grundrechtskonform und es muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Strafe erfüllt werden.
Ein generelles Bettelverbot, wie es die Motionär*innen fordern, ist aus juristischer Perspektive nicht grundrechtskonform und würde den Bundesgerichtsentscheid infrage stellen. Auch betreffend bettelnden Menschen aus Osteuropa ist zu bedenken, dass alle Einreisenden ein dreimonatiges Bleiberecht haben. Bis heute gibt es keine wissenschaftlichen Studien, welche die Existenz von sogenannten organisierten Bettelbanden in der Stadt Bern oder Biel belegen. Es braucht zur Bekämpfung von Menschenhandel und kriminellen Organisationen keine neuen Verbote, dazu gibt es bereits genügend geeignete Gesetzesgrundlagen. Mit einem Bettelverbot würden alle Personen unter Generalverdacht gestellt, welche aufgrund einer Notlage keinen anderen Weg finden, ihrer Bedürftigkeit Abhilfe zu schaffen, als mitten auf der Strasse um Hilfe zu bitten. Diese extremste Form der Armut soll und darf nicht kriminalisiert und bestraft werden. Als reiche Schweiz müssen wir mit geeigneten Unterstützungsangeboten dafür sorgen, dass niemand mehr betteln muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es stellt sich also nicht die Frage, ob und wo man im Kanton Bern betteln darf oder nicht- sondern warum man betteln muss und es keine anderen Lösungen gibt.
Als Organisationen, welche tagtäglich mit von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffenen Personen Kontakt hat, erachten wir es als nicht zielführend, ein Bettelverbot auszusprechen. Viele unserer Klient*innen haben aufgrund einer Krise, einer Trennung oder einem Stellenverlust etwa, ihr Einkommen und oft auch ihr Obdach verloren. Manche melden sich beim Sozialdienst an, müssen jedoch aufgrund fehlender Dokumente oder langwierigen Abklärungen bei den Versicherungen oft Tage oder Wochen auf Unterstützung warten. Andere fürchten um einen Entzug ihrer Aufenthaltsbewilligung, wenn sie Sozialhilfe beantragen. Wieder andere schämen sich, staatliche Hilfe zu beantragen. Die Geschichten dieser Menschen sind so vielfältig wie das Leben und es braucht Hilfsorganisationen, welche hinschauen und die Leute bei der Reintegration begleiten und nicht noch mehr Steine im Sinne von Bussen oder Freiheitsentzug in den Weg legen. Wir empfehlen daher dringlichst, die Motion abzulehnen.
Download Stellungnahme zum parlamentarischen Vorstoss «Einführung eines generellen Bettelverbots im Kanton Bern»Empfehlungen Frühjahrssession 2024
Zum Auftakt der Frühjahrssession positionieren wir uns zu den politischen Geschäften, welche den Bereich der Sozialen Arbeit betreffen. Dazu gehören in dieser Session verschiedene Vorstösse zum Thema Armut und Schulden, eine Initiative zum Verbot von «Konversionstherapien» sowie eine ganze Reihe an migrationspolitischen Geschäften.
St. Gallen: Gemeinsame Stellungnahme zu den Ergänzungsleistungen für Familien
Die Caritas St.Gallen-Appenzell und AvenirSocial bitten und fordern die beratende Kommission dazu auf, zum Bericht 40.23.05 Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen, dem Kantonsrat einen Vorschlag zur Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen (Familien-EL) im Kanton St.Gallen vorzulegen.
Der Bericht zeigt klar auf, wie wirksam die Einführung von Familien-EL zur Verringerung der armutsbetroffenen Familien wäre
Familien-EL ermöglichen erwiesenermassen, dass Familien, die an der Armutsgrenze leben, ein menschenwürdiges Leben mit ausreichend finanziellen Mitteln führen können. Weiter kommt hinzu, dass Ergänzungsleistungen, im Gegensatz zur Sozialhilfe, nicht der sogenannten Rückerstattungspflicht unterliegen. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit beträchtlich, dass Familien nach wiedererlangen der wirtschaftlichen Unabhängigkeit, weiterhin in prekären finanziellen Situationen leben müssen. Ergänzungsleistungen für Familien sind zudem auch ein wirksames Mittel gegen den Nicht-Bezug von Unterstützungsleitungen, da sie deutlich weniger stigmatisierend wirken als beispielsweise die Sozialhilfe.
Die Regierung lehnt eine Einführung einzig und allein aufgrund finanzpolitischer Überlegungen ab. Die Fragen, die sich die beratende Kommission also stellen muss, sind: «Was sind uns Familien im Kanton St.Gallen wert? Wollen wir es uns leisten, dass weniger Familien an der Armutsgrenze leben müssen?»
Zur Stellungnahme (PDF)
Zur Region Ostschweiz
Empfehlungen Wintersession 2023
Zum Start der neuen Legislatur stellt sich der Berufsverband vor und zeigt auf, wie vielfältig die Soziale Arbeit, ihre Fachpersonen und ihre Adressat*innen, von den Entscheiden der nun anlaufenden 52. Legislatur betroffen sein können.
Als Berufsverband plädieren wir für eine umfassende Strategie, dass armutserfahrene Menschen selbstbestimmt aus ihrer prekären Situation herausfinden und vollumfänglich sozial, politisch und wirtschaftlich teilhaben können. Eine schweizweite, verbindlichen Grundlage für die Existenzsicherung wäre ein dringend nötiger Schritt in diese Richtung.
Weiter weisen wir auf den seit Jahren anhaltenden und sich verstärkenden Mangel an ausgebildeten Fachpersonen der Sozialen Arbeit hin und kommunizieren das Potenzial an Veränderungen. Konkret sehen wir beispielsweise Verbesserungspotenzial beim Arbeitsgesetz, welches festhält, dass Sozialpädagog*innen von den diesen gesetzlichen Regelungen ausgenommen sind – was in der Praxis zu prekären und unattraktiven Arbeitsbedingungen beispielsweise betreffend Nacht- und Pikettdiensten führt.
Wir apellieren an die Nationalrät*innen, sich den Mehrheitsanträgen zu folgen und die parlamentarische Initiative «Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren» anzunehmen.
Kanton Aargau: Stellungnahme zur Totalrevision des Schulgesetzes
Als Berufsverband fördert AvenirSocial die Verankerung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allen Schulen der Primarstufe, Sekundarstufe 1 und 2. Deshalb stellt die Totalrevision des Schulgesetzes im Kanton Aargau einen wichtigen Schritt, hin zu umfassenden Leistungen für alle Schüler*innen in verschiedenen Lebensbereichen dar.
Avenirsocial bedauert jedoch, dass die Schulsozialarbeit im neuen Mittelschulgesetz nicht erwähnt wird. Damit die Leistungen der Schulsozialarbeit allen Schüler*innen zur Verfügung stehen, braucht es eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachpersonen. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Kanton die notwendigen finanziellen Mittel für die Anstellung qualifizierter Fachpersonen der Sozialen Arbeit bereitstellt. Nur so kann die Chancengerechtigkeit gewährleistet und können die Ziele des neuen Schulgesetzes erreicht werden.
Zur Vernehmlassungsantwort (PDF).
Zur Region Nordwestschweiz.
Kanton Graubünden: Stellungnahme zur Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen
Wir sind erfreut, dass verschiedene Massnahmen und Verbesserungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche und deren Bedingungen zum Aufwachsen vorgeschlagen sind. Die Verbesserung des Anhörungsrechts von Kindern und Jugendlichen in der Schule befürworten wir, hier ist jedoch eine weiterführende Regelung zu wählen, welche auch die Kinderrechtskonvention berücksichtigt. Ausserdem fordern wir ein Obligatorium für die Schulsozialarbeit an Bündner Schulen. Die Schulsozialarbeit trägt durch Prävention zur Lösung von sozialen Konflikten/Problemen bei und entlastet so das System Schule durch die niederschwellige und lösungsorientierte Partizipation im Bereich von sozialen Herausforderungen nachhaltig.
Zur Stellungnahme.
Zur Region Graubünden.
Stellungnahme zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)
AvenirSocial begrüsst das Bestreben des Bundesrates, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch zu verankern. Insbesondere erachten wir die präventive Ausrichtung des Gesetzesentwurfs und die Stärkung erzieherischer Begleitmassnahmen als zentral. Der Berufsverband bedauert jedoch, dass die gewaltfreie Erziehung nicht als veritables Recht des Kindes definiert wird. Ausserdem besteht in den Augen von AvenirSocial die Gefahr, dass die aktuelle sehr allgemeine Formulierung des Gesetzestextes dazu beiträgt, bestimmte Formen von Gewalt in der Erziehung unsichtbar zu machen.
Zur Vernehmlassungsantwort (PDF, auf Französisch).
Kanton St.Gallen: Stellungnahme zum Bericht «Innerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger»
Wir begrüssen die Bestrebungen, die Grundlagen zur Fremdunterbringung Minderjähriger zu analysieren und anzupassen, damit die momentan bestehenden Fehlanreize der jeweiligen Unterbringungsart sowie deren Kosten beseitigt werden können. Wir hoffen, dass unsere Bemerkungen Anlass bieten, die vorliegenden Handlungsmöglichkeiten und Handlungsanreize eingehend zu prüfen und entsprechende gesetzgeberische Massnahmen daraus zu definieren.
Zudem möchten wir nochmals auf den im August veröffentlichte Bericht des Kantons St.Gallen zu Familien-Ergänzungsleistungen und den positiven Auswirkungen einer Einführung hinweisen. Familien-Ergänzungsleistungen sind in unseren Augen ein geeignetes und wirksames Instrument, um Familien im Nichtbezug von Sozialhilfe zu unterstützen.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Ostschweiz.
Kanton Zug: Stellungnahme zur Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen
Auf der Grundlage der Stellungnahme von Pro Infirmis, begrüssen wir die Verordnung. Die ambulanten Dienstleistungen sind zielführend formuliert und die wesentlichen Aspekte korrekt abgebildet. Wir möchten aber zu einzelnen Artikel Veränderungsvorschläge einbringen. So zum Beispiel, dass Personen mit Behinderungen in Tagesstrukturen nach Leistung entlohnt werden sollen. Wir empfehlen, die Formulierung so anzupassen, dass nicht die Leistung, sondern die Einstufung der Personen für den Lohn ausschlaggebend ist.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Zentralschweiz.
Kanton Schaffhausen: Stellungnahme zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung
Case Management ermöglicht es Fachpersonen gezielt und längerfristig mit einzelnen Jugendlichen zu arbeiten und erhöht somit die Chance der Jugendlichen eine Erstausbildung erfolgreich zu absolvieren. AvenirSocial begrüsst, dass für das CMBB im Kanton Schaffhausen rechtliche Grundlagen geschaffen werden und dieses für die Bildung junger Erwachsener wichtige Angebot somit langfristig gesichert wird. Wir regen diverse Anpassungen einzelner Artikel an, damit das Angebot allen Betroffenen zur Verfügung steht.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Zürich & Schaffhausen.
Kanton Basel-Stadt: Stellungnahme zum Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung
Unsere Fachkommission Internationales hat eine Stellungnahme zum Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung im Kanton Basel-Stadt eingereicht. Sie schätzt die «Kantonale Volksinitiative 1% gegen globale Armut» als angemessen und flexibel ein, zudem wird die finanzielle Entwicklung der Wirtschaft des Kantons Basel-Stadt berücksichtigt. Der Kanton Basel-Stadt trägt mit der in der Initiative vorgesehenen Erhöhung der finanziellen Mittel die Wirkung der Entwicklungszusammen-arbeit und fördert sie insgesamt. Die Vorlage trägt mit der in der Initiative vorgesehenen Erhöhung der finanziellen Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit bei und fördert sie insgesamt.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Fachkommission Internationales.
Herbstsession 2023: Empfehlungen zum Ende der Legislatur
Heute startet die letzte Session der laufenden Legislatur des eidgenössischen Parlaments. Die beiden Kammern behandeln verschiedene Geschäfte im Bereich der Armutsprävention und -bekämpfung. Wir unterstreichen in unseren Stellungnahmen, dass Unterstützungsleistungen allen Menschen und unabhängig ihres Aufenthaltstitels ein menschenwürdiges Leben ermöglichen müssen und darum zu stärken sind. Weiter braucht es dringend Instrumente, die der Vorbeugung von prekären Lebensverhältnissen dienen.
Kanton Uri: Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
Der vorliegende Gesetzesentwurf orientiert sich stark am aktuell gültigen Sozialhilfegesetz und enthält kaum neue Regelungen. Die im Bericht versprochene Modernisierung des Gesetzes bleibt, abgesehen von einigen wenigen positiv zu wertenden Punkten, aus und wichtige Anpassungen werden nicht vorgeschlagen. Wir erachten es als problematisch, dass die Ausführungsbestimmungen in einem Reglement anstatt in einer Verordnung festgelegt werden und wir regen an, auf Rückerstattungen aus dem Einkommen zu verzichten. Weiter plädieren wir dafür, die Professionalität der Sozialdienste im Gesetz zu verankern.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Zentralschweiz.
Kanton Basel-Stadt: Stellungnahme zu den Massnahmen für die Verbesserung der integrativen Volksschule
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verwendung der Bezeichnung „Sozialpädagog*innen“ in den Massnahmen nicht ausreicht, um zu garantieren, dass dann auch ausgebildetes Fachpersonal angestellt wird. Wir fordern daher, dass in den Massnahmen festgehalten wird, dass es sich bei den Sozialpädagog*innen um Fachpersonen mit tertiärem Abschluss handeln muss. Nur so kann gesichert werden, dass nur Fachpersonen mit den notwendigen Grundkenntnissen für die Arbeit auf den neuen Lerninseln angestellt werden.
Zur Stellungnahme.
Zur Region Nordwestschweiz.
Kanton Luzern: Stellungnahme zur Änderung der Kantonalen Asylverordnung
Die vorgeschlagenen Ansätze für den Grundbedarf sind aufgrund von Kostenverlagerungen zu Lasten der Betroffenen teilweise ein Rückschritt im Vergleich zur bisherigen Regelung und generell im schweizweiten Vergleich viel zu tief. Zur Förderung der Selbständigkeit sowie einer minimalen Teilhabe der betroffenen Personen müssen diese zwingend auf mindestens 85% der SKOS-Richtlinien erhöht werden. Wir stützen uns dabei auf das Urteil 100.2021.205U des Berner Verwaltungsgerichtes vom 29. Juni 2022. Die Ansätze für den Grundbedarf sollen automatisch der Teuerung angepasst werden und bei der Festlegung der Ansätze soll auf die Unterscheidung des Aufenthaltsstatus (N, F, S) verzichtet werden.
Sollte der Kanton trotz dieser Forderung den Grundbedarf nicht auf mindestens 85% der SKOS-Richtlinien anheben, werden wir uns vorbehalten, analog zum Vorgehen im Kanton Bern betroffene Fälle zu sammeln und gemeinsam mit den Betroffenen Klage gegen den Kanton Luzern zu erheben.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Zentralschweiz.
Stellungnahme zur Verordnung über die Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden
AvenirSocial hatte 2020 gemeinsam mit Solidarité sans frontières und den Demokratischen Jurist*innen Schweiz die Auswertung von elektronischen Datenträgern von Asylsuchenden im Rahmen der Vernehmlassung auf Gesetzesstufe sowie während den Debatten im Parlament bereits klar abgelehnt. Die Auswertung stellt aus Sicht von AvenirSocial einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar.
AvenirSocial steht auch dem Vorentwurf zu den Änderungen auf Verordnungsstufe ablehnend gegenüber. Die Bestimmungen in der vorliegenden Fassung reichen aus Sicht von AvenirSocial nicht aus für eine grundrechts- und datenschutzkonforme Umsetzung. Nach wie vor fehlen ausreichende Abklärungen und Erläuterungen sowie eine hinreichende Risiko- und Folgenabschätzung, wie den verschiedenen Problemen und Fragen hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit, Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre, Verhältnismässigkeit und Datenschutz von Geflüchteten tatsächlich Rechnung getragen werden soll. Aus Sicht von AvenirSocial sind daher aufgrund der gravierenden Lücken substanzielle Verbesserungen am Vorentwurf erforderlich.
Download Download Ganze Stellungnahme zur Verordnung über die Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden (PDF)Kanton St.Gallen: Stellungnahme zur Prämienverbilligung für Sozialhilfebeziehende
Mit dem Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung soll die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für Sozialhilfebeziehende neu geregelt werden. Der Anpassungsbedarf, dessen Notwendigkeit AvenirSocial nicht nachvollziehen kann, wird damit begründet, dass Sozialhilfebeziehende aktuell keinen Anreiz hätten, in ein möglichst günstiges Versicherungsmodell zu wechseln. Nehmen sie keinen Wechsel in ein günstiges Versicherungsmodell vor, müssen sie selbst für den Differenzbetrag aufkommen. AvenirSocial zeigte bereits 2014 mit seinem Positionspapier zu Sanktionen in der Sozialhilfe auf, dass Anreizsysteme, die mit negativen Anreizen arbeiten, so wie es in diesem Vorschlag angedacht ist, in Notlagen nicht zielführend und nicht menschenrechtskonform sind.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Ostschweiz.
Empfehlungen Sommersession 2023
Zum Auftakt der Sommersession des eidgenössischen Parlaments positionieren uns zu Geschäften, welche die Soziale Arbeit direkt betreffen.
Wir befürworten die parlamentarische Initiative zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Die Motion «Keine reduzierte Sozialhilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine und vorläufig Aufgenommene» empfehlen wir ebenfalls zur Annahme. Zudem sind wir für die Ablösung des Status «Vorläufig Aufgenommen». Die traktandierten Geschäfte der «Ausserordentliche Session: Migration» lehnen wir allesamt ab.
Zusammen mit der Unabhängigen Fachstelle für Soziahilferecht fordern wir den Ständerat auf, die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» anzunehmen.
Download Sessionsbrief an den Nationalrat (PDF) Download Sessionsbrief an den Ständerat (PDF)Kanton Uri: Vernehmlassungsantwort zu den Weisungen zur Schulsozialarbeit
AvenirSocial freut sich über die gesetzlich verankerte Einführung der Schulsozialarbeit an allen Schulen im Kanton Uri per 1.8.2023. Wir begrüssen grundsätzlich auch den Erlass der Weisungen zur Schulsozialarbeit, insbesondere freut uns der Hinweis auf die Lohnempfehlungen von AvenirSocial. Diese wurde vor kurzem überarbeitet und liegen in aktueller Ausgabe vor.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der empfohlene Betreuungsschlüssel zu niedrig ist und dass die Schulsozialarbeit aus fachlicher Sicht an einen Sozialdienst angegliedert werden sollte. Diese Massnahmen ermöglichen, dass die Schlusozialarbeitsstellen den fachlichen Anforderungen genügen können.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Zentralschweiz.
Update 27.06.2023
Aufgrund diverser Rückmeldungen, unter anderem von AvenirSocial, nimmt der Erziehungsrat des Kantons Uri diverse Anpassungen an den Weisungen zur Schulsozialarbeit vor. Unter anderem wird der Betreuungsschlüssel anstatt 800 Schüler*innen pro 100% auf maximal 600 Schüler*innen pro 100% angepasst. Zudem wir verankert, dass die Schulsozialarbeit einem Sozialdienst angeschlossen sein soll und dass Fachpersonen mit tertiärer Ausbildung angestellt werden sollen.
Zum Auswertungsbericht der Vernehmlassung.
Zu den neu gültigen Weisungen.
Stellungnahme zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz)
Fachpersonen der Sozialen Arbeit sind oft involviert im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich. Dabei kommt den Fachpersonen der Sozialen Arbeit in den Spruchkörpern und den Berufsbeiständ*innen eine zentrale Aufgabe zu.
AvenirSocial ist mit dem Vorentwurf weitgehend einverstanden. Wir begrüssen sehr, dass der Fokus der Änderungen auf der Stärkung der Selbstbestimmung und der Solidarität des nahen Umfelds liegt. Vereinzelt werden kleinere Anpassungen vorgeschlagen. Den wichtigsten Vorbehalt haben wir bezüglich der Statistik: mittel-/langfristig scheint eine schweizweite und nationale koordinierte Statistik (Bundesstatistik) angemessen.
Weiter weisen wir darauf hin, dass der Berufsverband Anfang Jahr eine Publikation zum Thema «Datenschutz in der Sozialen Arbeit» veröffentlicht hat, welche unsere grundsätzliche Positionierung bezüglich Umgang mit sensiblen Personendaten darlegt.
Download Ganze Stellungnahme zur Änderung des ZGB (PDF)Stellungnahme zur Änderung des Status vorläufige Aufnahme
AvenirSocial fordert grundsätzlich, dass die vorläufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus ersetzen wird. Vorläufig aufgenommene Personen bleiben erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz und haben einen vergleichbaren Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge. Eine rasche und nachhaltige soziale und wirtschaftliche Integration ist daher sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Schweizer Gesellschaft.
Als Voraussetzung dafür brauchen alle Schutzberechtigten einen gleichberechtigten Zugang zu den grundlegenden Rechten wie beispielsweise Arbeitsmarktintegration, Kantonswechsel, Reisefreiheit, Familiennachzug und Sozialhilfe. Dieser Zugang ist heute sehr restriktiv geregelt.
Vor diesem Hintergrund werden die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Erleichterungen begrüsst. Allerdings gehen sie aus Sicht von AvenirSocial deutlich zu wenig weit, um die Situation von vorläufig aufgenommenen Personen nachhaltig und effektiv zu verbessern.
Download Ganze Stellungnahme zur Änderung des Status vorläufige Aufnahme (PDF)Kanton Basel-Landschaft: Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Sozialhilfegesetzes und -verordnung: Neuregelung der Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen eingereicht
AvenirSocial begrüsst die Neuregelungen im Grundsatz, weil sie zu einer rechtsgleicheren Behandlung von Rückerstattungsfällen im Kanton führt, einzelne Problemkonstellationen abschwächt oder beseitigt und zudem den administrativen Aufwand ebenso wie den Aufwand in Rechtsmittelverfahren erheblich verringert.
Vor dem Hintergrund, dass die Rückerstattungspflicht grundsätzlich umstritten ist, einige Kantone auf sie verzichten und wir diese als Berufsverband grundsätzlich in Frage stellen müssen, ist mindestens der Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei der Verpflichtung zur Rückerstattung unbedingt zu beachten. Dies kommt im vorliegenden Entwurf nicht zum Ausdruck.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Nordwestschweiz.
Stellungnahme zur Änderung des Asylgesetzes: «Sicherheit und Betrieb in den Bundesasylzentren»
Der Bund möchte den Betrieb und die «Gewährleistung der Sicherheit» in den Bundesasylzentren gesetzlich regeln. Ausgangspunkt für diese Gesetzesänderung sind Berichte von Medien und Nichtregierungsorganisationen, die Gewaltanwendung gegenüber asylsuchenden Personen in den Bundesasylzentren durch Mitarbeitende der Sicherheitsdienste ans Tageslicht brachten.
AvenirSocial lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab. Aus unserer Sicht verhindert die vorgeschlagene Gesetzesänderung keineswegs Gewaltvorfälle in Bundeszentren.
Damit Bundeszentren keine Orte der Gewalt mehr sind, braucht es eine grundlegend neue Überlegung des Unterbringungskonzepts sowie des Verfahrensablaufs und der Organisation im Asylbereich. Im Fokus aller Überlegungen müssen eine professionelle Betreuung durch ausgebildete Fachpersonen, sinnvolle Beschäftigung, niederschwelliger Zugang zu Gesundheitsversorgung und ein würdiger Alltag ohne Einschränkung der Grund- und Menschenrechte stehen.
Kanton Luzern: Vernehmlassungsantwort zur Änderung der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen
Wir sehen keinen direkten positiven oder negativen Einfluss auf die Adressat*innen aufgrund der Änderungen in der Verordnung. Allerdings sehen wir zwei weitere Punkte, die in den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung nicht aufgenommen wurden, aber für die Praxis von entscheidender Bedeutung sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch Personen, die selbst betroffen sind oder Vertretungen von Betroffenenorganisationen Teil der Kommission für soziale Einrichtungen sein sollten. Die Formulierung muss in der ganzen Verordnung zwingend auch junge Erwachsene bis zum abgeschlossenen 25. Altersjahr berücksichtigen.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Zentralschweiz.
Empfehlungen Frühjahrssession 2023
Die erste Session des eidgenössischen Parlaments im Wahljahr 2023 startet heute und verschiedene Vorstösse sind aus Sicht der Sozialen Arbeit besonders zu beachten. So stehen verschiedene Vorstösse zu Krisenzentren für Betroffene von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt auf der Traktandenliste. Zudem werden die Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie eine parlamentarische Initiative, welche die Einbürgerung der dritten Generation endlich erleichtern will, diskutiert.
Hier geht es zum Sessionsbrief an den Nationalratund hier zum Schreiben an den Ständerat.
Vernehmlassungsantwort "Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren"
AvenirSocial engagiert sich, dass die Schweiz die von ihr ratifizierte Istanbulkonvention (Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) umsetzt. Denn statt die von häuslicher Gewalt Betroffenen zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und deren Umsetzung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Betroffenen gegenüber Täter*innen führt dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert sind und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssen. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern.
Kanton Tessin: Vernehmlassungsantwort zur Aktualisierung des Jugendgesetzes eingereicht
Wir sind mit der Überarbeitung des Jugendgesetz im Kanton Tessin nicht einverstanden. Gemeinsam mit dem DOJ (Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit) fordern wir, dass eine zusätzlicher Absatz zur Förderung der Beteiligung von Jugendlichen ins Gesetz aufgenommen werden muss. Zudem sollte das Gesetz neu auch die Vernetzung eines kantonalen Dachverbands mit Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung regeln. Damit garantiert der Kanton die Existenz eines Dachverbandes, der Praxisorganisationen unterstützt Synergien zu nutzen.
Zur Vernehmlassungsantwort (Italienisch).
Wintersession 2022: unsere Empfehlungen an's Parlament
Zum Auftakt der Wintersession des eidgenössischen Parlaments haben wir heute unsere Empfehlungen an die Politiker*innen verschickt. Wir haben uns zu Geschäften positioniert, welche die Soziale Arbeit direkt betreffen, dieses Mal auf der Traktandenliste: Nichtbezug in der Sozialhilfe, 13. AHV-Rente, Einbürgerung der dritten Generation, Präventionskampagnen gegen Gewalt sowie Prämienverbilligungen.
Kanton Zürich: Vernehmlassungsantwort zu den Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
Im Grundsatz begrüssen wir die im Vorentwurf vorgesehene Stärkung der Massnahmen im Bereich der Frühen Förderung sehr. Einige Kritikpunkte bleiben, die wir in der Vernehmlassungsantwort in sechs Punkten erläutern. So scheint uns, dass es der Verwaltung und der Politik noch immer an der nötigen Aufmerksamkeit mangelt, richtig festzustellen, welchen Stellenwert die Betreuung in den ersten Kinderjahren für die zukünftige gute Entwicklung eines Kindes und dessen Wohlbefinden hat. Wir gewinnen den Eindruck, dass sich Krippenangebote weder an den Bedürfnissen der Kinder noch an Qualitätskriterien ausrichten, sondern vielmehr finanzielle Überlegungen im Vordergrund stehen. Unverständlich ist für uns beispielsweise auch, dass für Tageseltern eine Gleichbehandlung (noch) nicht vorgesehen ist, obwohl ihnen die gleichen Kinder anvertraut werden und sie die gleichen Leistungen erfolgreich zu erbringen haben.
Kanton Zug: Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes
Wir haben eine Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts vom 3. September 1992 (Bürgerrechtsgesetz; BGS 121.3) eingereicht.
Wir lehnen die vorgesehene Verlängerung der bundesrechtlichen Mindestvorschrift von drei Jahren ohne Sozialhilfebezug auf fünf Jahre zur Einreichung eines Gesuchs auf Einbürgerung entschieden ab und bemängeln die fehlende Ausnahmebestimmung für junge Erwachsene.
Kanton Zürich: Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Die Region Zürich & Schaffhausen nimmt Stellung zu den fünf Teilprojekten der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Dabei bringen wir klar zum Ausdruck, dass der Einsitz der Profession Soziale Arbeit im Spruchkörper der KESB aus unserer Sicht weiterhin zwingend ist. Auch ist aus fachlicher Sicht die Vereinfachung und vor allem eine Verkürzung der Verfahrensdauern dringend anzustreben. Wir sprechen uns für kostenfreie Verfahren aus und bei Beschwerden bevorzugen wir einen einstufigen Rechtsmittelzug. Ebenso befürworten wir grundsätzlich eine elektronische Aktenführung. In den abschliessenden Bemerkungen erläutern wir unsere Antworten und bringen die kritischen Punkte zur Diskussion.
Vernehmlassungsantwort zu den Änderungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs
AvenirSocial würdigt, dass der Bundesrat mit der Gesetzesrevision anerkennt, dass ein Leben in prekären wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen negative Auswirkungen auf die mentale und physische Gesundheit der Betroffenen und ihrem Umfeld hat. Der Revisionsvorschlag bedarf jedoch verschiedener Änderungen, welche AvenirSocial in seiner Stellungnahme konkretisiert. Wir fordern unter anderem den Einbezug von sozialhilferechtlichen Rückerstattungsforderungen in ein Sanierungsverfahren, die Herabsetzung der Sperrfrist sowie die Senkung der Dauer des Sanierungsverfahrens. Zudem appellieren wir an den Bundesrat, einen zusätzlichen Artikel betreffend sozialarbeiterischer Begleitung und Beratung zu schaffen.
Stellungnahme zur parl. Initiative «Armut ist kein Verbrechen»
AvenirSocial appelliert gemeinsam mit der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) aus fachlicher Sicht an den Nationalrat, die parlamentarische Initiative „Armut ist kein Verbrechen“ anzunehmen und somit das verfassungsmässige Recht auf Hilfe in Notlagen auch für Menschen ohne Schweizer Pass sicherzustellen. In der Bundesverfassung in Artikel 12 ist festgehalten, dass Menschen in der Schweiz, die sich in einer Notlage befinden, ein Recht auf staatliche Unterstützung haben.
Herbstsession 2022: unsere Empfehlungen an den Ständerat
Ab heute tagt der Ständerat anlässlich der Herbstsesssion. In unserem Sessionsschreiben übermitteln wir dem Ständerat unsere Haltung zu verschiedenen Geschäften im Bereich der Einbürgerung, der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sowie zu individuellen Prämienverbilligungen.
Kanton St.Gallen: Vernehmlassungsantwort zur Finanzierung der Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (Nachtrag zum Sozialhilfegesetz)
Wir begrüssen die Bestrebung, die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinden und Kanton zu klären. Die Gemeinden sollten in der Auswahl ihrer Integrationsprogramme eine gewisse Freiheit haben, um sie an lokalen Bedingungen ausrichten zu können. Die Qualität der Erfüllung des Integrationsauftrages der Gemeinden ist zentral. Die vorgeschlagene Hauptzuständigkeit der Gemeinden und ihre Entscheide im Einzelfall ohne Vorgaben des Amts für Soziales (AfSo), dürfen nicht zu einer Qualitätsminderung der Integrationsprogramme führen.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Ostschweiz.
Kanton Thurgau: Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
Wir begrüssen die Bestrebungen des Kantons Thurgau, die Budgetberatung, Schuldenberatung und Schuldensanierung im Sozialhilfegesetz zu verankern. Wir bezweifeln allerdings, ob die vom Regierungsrat geforderte «klare gesetzliche Grundlage», mit der vorliegenden Formulierung effektiv geschaffen wird. Vorausschauend auf die Umsetzung der Änderung, möchten wir anmerken, dass für die Ausarbeitung der entsprechenden Leistungsvereinbarungen zwingend Fachpersonen der Sozialen Arbeit als Expert*innen einbezogen werden müssen.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Ostschweiz.
Sommersession: unsere Empfehlungen an das Parlament
Die Sommersession des eidgenössischen Parlaments beginnt heute und dauert bis am 17. Juni 2022. Wir haben dem Nationalrat Empfehlungen zu den Geschäften, welche die Soziale Arbeit spezifisch betreffen, übermittelt.
Vernehmlassungsantwort AIG: Nein zu Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländer*innen aus Drittstaaten
Heute haben wir unsere gemeinsame Vernehmlassungsantwort mit der UFS zur Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes eingereicht.
Unter dem Deckmantel von nicht erwiesenen finanziellen Entlastungen wurde eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, welche die Ungleichbehandlung von einer besonders schutzbedürftigen Kategorie von Ausländer*innen weiter vorantreibt und menschenunwürdig ist. Wir sind der Ansicht, dass die heute geltenden Ansätze von öffentlichen Unterstützungsleistungen bereits zu tief angesetzt sind, damit Sozialhilfebeziehende ein Leben in Würde bestreiten können. Die Revision würde die Betroffenen in prekärere Lebenssituationen zwingen. Dies ist umso weniger hinnehmbar, als häufig auch Kinder von den Kürzungen betroffen wären.
Wir lehnen die Änderungen dezidiert in allen Punkten ab.
Zur Vernehmlassungsantwort zu den Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes
VERKEHRT Baselland: Kampagne für ein NEIN zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
Das Bündnis VERKEHRT lehnt die aktuelle Teilrevision des Sozialhilfegesetzes im Kanton Basel-Landschaft klar ab und hat deshalb ein NEIN-Komitee gegründet.
Die Revision des Sozialhilfegesetzes macht vieles komplizierter statt einfacher. Für die Betroffenen bringt es ungerechtfertigte Beitragssenkungen mit sich und die Sozialhilfe liegt unter dem Existenzminimum. Für die Ämter bedeuten die neuen Beitragsregelungen und das Assessmentcenter deutlich mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Der Nutzen dagegen steht in den Sternen und die Kosten sind völlig unklar.
Zur Kampagnenwebseite.
Bestelle jetzt dein Kampagnenmaterial und hilf mit den geplanten Sozialabbau im Kanton Basel-Landschaft zu verhindern!
Kanton Basel-Land: Vernehmlassungsantwort zum Gesetz und zur Verordnung über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
AvenirSocial begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Totalrevision, wir sind aber davon überzeugt, dass die Änderungen im Mietzinsbeitragsgesetz und in der dazugehörigen neuen Verordnung nicht ausreichen, um armutsbetroffene Familien zu unterstützen. Wir erachten, so wie es auch die Regierung tut, eine Gesamtbetrachtung des Umfelds und der Möglichkeiten einer wirksamen Unterstützung von armutsbetroffenen Familien als absolut notwendig. Ergänzungsleistungen stellen dafür erwiesenermassen ein effektiveres Instrument zur Bekämpfung von Armutsursachen dar. Aus fachlicher Sicht wären Ergänzungsleistungen (EL) somit zentral für die Armutsbekämpfung.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Nordwestschweiz.
Vernehmlassungsantwort AIG: Nein zu Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländer*innen aus Drittstaaten
Heute haben wir unsere gemeinsame Vernehmlassungsantwort mit der UFS zur Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes eingereicht.
Unter dem Deckmantel von nicht erwiesenen finanziellen Entlastungen wurde eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, welche die Ungleichbehandlung von einer besonders schutzbedürftigen Kategorie von Ausländer*innen weiter vorantreibt und menschenunwürdig ist. Wir sind der Ansicht, dass die heute geltenden Ansätze von öffentlichen Unterstützungsleistungen bereits zu tief angesetzt sind, damit Sozialhilfebeziehende ein Leben in Würde bestreiten können. Die Revision würde die Betroffenen in prekärere Lebenssituationen zwingen. Dies ist umso weniger hinnehmbar, als häufig auch Kinder von den Kürzungen betroffen wären.
AvenirSocial und die UFS lehnen die Änderungen dezidiert in allen Punkten ab.
Zur Vernehmlassungsantwort zu den Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes
Frühjahrssession: unsere Empfehlungen an das Parlament
Kanton Zug: Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG)
Wir möchten festhalten, dass AvenirSocial die Observation von Personen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, grundsätzlich ablehnt. Diese Personen haben die gleichen Rechte, wie alle anderen Personen und der unrechtmässige Bezug von Leistungen muss entsprechend dem Strafgesetz geahndet werden. Die Observation von Leistungsbeziehenden widerspricht den Grundsätzen der SKOS-Richtlinien. Statt Observationen hätte eine weitere Professionalisierung einen positiven Effekt auf die Anzahl unrechtmässiger Bezüge.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Zentralschweiz.
Kanton Zug: Vernehmlassung zur Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen
AvenirSocial begrüsst, dass der Kanton Zug ambulante Angebote für Menschen mit Behinderung stärkt. Der Bedarf an ambulanten Angeboten steigt, bei gleichzeitiger Dominanz von stationären Angeboten. Für Menschen mit einer Behinderung, die sich im Kontext eines stationären Angebotes befinden, ist die persönliche Entwicklung der Betroffenen aus diesem Kontext hinaus vielfach erschwert und sie verbleiben oft dort, wo sie sich befinden. Die Entwicklung der stationären Angebote orientiert sich oft an organisationalen Konzepten und nicht wie wichtig und richtig an Themen wie Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Wahlmöglichkeiten.
Das Gesetz müsste präzisieren, welche Angebote als ambulant und welche als stationär gelten. Betreutes Wohnen, das von stationären Einrichtungen begleitet wird, darf nicht als ambulantes Angebot gelten. Denn ambulante Wohnangebote setzen voraus, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen vollständig gewährleistet wird.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Zentralschweiz.
Kanton Aargau: Vernehmlassungsantwort zu den Änderungen im Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention eingereicht
Durch eine stetige Professionalisierung der Sozialdienste kann präventiv gegen unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfe vorgegangen werden. Fachpersonen der Sozialen Arbeit verfügen über die Fachkompetenzen, den Fokus auf nachhaltige Beratung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu legen, so, dass auf die in den Gesetzesänderungen vorgeschlagenenen, zusätzlichen Observationen und Sanktionen verzichtet werden kann.
Die erweiterte Möglichkeit der Observation von Sozialhilfebeziehenden würde die bereits steigende Nichtbezugsrate der Sozialhilfe weiter erhöhen. Stattdessen sollte auf die Entstigmatisierung des Sozialhilfebezugs hingearbeitet werden.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Nordwestschweiz.
Wintersession: unsere Empfehlungen an das Parlament
Heute startet die dreiwöchige Wintersession. Wir haben den Parlamentarier*innen unsere Haltung zu verschiedenen traktandierten Geschäften zukommen lassen.
Vernehmlassung zur Zertifizierung der Berufsbezeichnung «Berufsbeistandsperson SVBB-ASCP»
Mit dem zur Vernehmlassung vorgeschlagenen Konzept einer Zertifizierung der Berufsbezeichnung «Berufsbeistandsperson SVBB-ASCP» findet aus unserer Sicht weder eine Professionalisierung bzw. eine Stärkung des Berufsstandes statt, noch lässt sich eine Qualitätssteigerung erreichen. Im Gegenteil: Durch das vorliegende Konzept und der zu weiten Zulassungsmöglichkeiten für eine Zertifizierung, wird einer Deprofessionalisierung und einer Verschlechterung der Qualität Vorschub geleistet.
Download VernehmlassungsantwortKanton Graubünden: Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung eingereicht
Wir begrüssen, dass mit dieser Vorlage das finanzielle Risiko von den KITAs zur öffentlichen Hand übergeht. Wir möchten aber vehement darauf hinweisen, dass dies mit einem Anspruch an Kostenneutralität kaum möglich und auf keinen Fall erstrebenswert ist. Um dem Zweck der Investition der öffentlichen Hand in die familienergänzende Kinderbetreuung gerecht zu werden, braucht es zusätzliche Mittel von Seiten des Kantons. In der dem Gesetz folgenden Verordnung, muss bei den Qualitätskriterien der KITAs zwingend auf die aktuell unhaltbaren Zustände der Arbeitsbedingungen von Praktikant*innen und Fachpersonen eingegangen werden. Es braucht Vorgaben zur Begleitung von Praktikant*innen und Mindestlöhne für Fachpersonen Betreuung.
Zur Vernehmlassungsantwort.
Zur Region Graubünden.
Kanton Thurgau: Vernehmlassungsantwort zum Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung von Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung eingereicht
Wir begrüssen grundsätzlich das Ziel des neuen Gesetzes, die Finanzierung von Angeboten für erwachsene Menschen mit Behinderungen zu vereinfachen und mehr Transparenz herzustellen. Das vorliegende Gesetz macht aber den Eindruck, mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung vor allem einer betriebswirtschaftlichen Logik gerecht werden zu wollen, anstatt die vollständige Umsetzung der UN-BRK anzustreben.
Im Gesetzesentwurf ist in vielen wesentlichen Artikeln der Regierungsrat als Entscheidungsträger vorgesehen. Verfahrensfragen, wie diese Entscheide getroffen werden sind dabei aber nicht transparent festgehalten. Für uns ist es dabei entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen und Fachpersonen der Sozialen Arbeit bei diesen Entscheiden angehört und einbezogen werden.
Kanton Luzern: Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes bezüglich der Umsetzung Inkassohilfeverordnung eingereicht
AvenirSocial Region Zentralschweiz hat eine Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes bezüglich der Umsetzung Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern verfasst. Die Änderungen werden allesamt begrüsst.
Kanton Zug: Vernehmlassungsantwort zu den Gesetzesänderungen «Projekt Anstellungsbedingungen» eingereicht
AvenirSocial Region Zentralschweiz hat eine Vernehmlassungsantwort zu den Gesetzesänderungen «Projekt Anstellungsbedingungen» im Kanton Zug verfasst. Im Grundsatz werden die Änderungen befürwortet, jedoch haben wir zu einzelnen Themen eine differenzierte Rückmeldung abgegeben.
Herbstsession: unsere Empfehlungen an das Parlament
Die Herbstsession startet heute und dauert bis am 1. Oktober 2021. Unsere Stellungnahme zu Geschäften, welche für die Soziale Arbeit relevant sind, haben wir den Parlamentarier*innen zukommen lassen. Erfahre mehr:
Kanton Basel-Stadt: Vernehmlassungsantwort zum neuen Partizipationsgesetz eingereicht
Gemeinsam mit dem Netzwerk Soziokultur Basel haben wir eine Vernehmlassungsantwort zum neuen Partizipationsgesetz eingereicht.
Grundsätzlich ist es zu begrüssen, dass das neue Gesetz die Rollen und Aufgaben bei informellen Mitwirkungsprozessen zu klären versucht. Der Gesetzentwurf verpasst es jedoch eine klare Abgrenzung zur formellen Mitwirkung, wie zum Beispiel Vernehmlassungen, herzustellen.
Informelle Mitwirkung soll komplementär zu den formellen Entscheidungsprozessen funktionieren mit dem Ziel, das Ergebnis durch den Einbezug von lokalem Wissen und von formellen Entscheidungsprozessen ausgeschlossenen Gruppierungen (z.B. Kinder, Jugendliche, Einwohner*innen ohne Stimmrecht) zu verbessern.
Ja zur "Ehe für alle"
Am 26.9.2021 kommt die “Ehe für alle” zur Abstimmung. Dies weil ein Komitee das Referendum gegen die Vorlage, welche vom Parlament am 18.12.2020 verabschiedet wurde, ergriffen hatte.
Der Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz (Art. 14) von AvenirSocial hält fest, dass Fachpersonen der Sozialen Arbeit mit ihren staatsbürgerlichen Mitteln für Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Menschen und gegen Diskriminierung einstehen. Somit ist es unerlässlich, als Fachperson der Sozialen Arbeit die «Ehe für alle» zu befürworten.
AvenirSocial ruft alle stimmberechtigten Fachpersonen der Sozialen Arbeit auf, am 26.09.2021 abstimmen zu gehen und ein JA zur Ehe für Alle in die Urne zu legen.
Download Argumentarium "Ehe für alle"Istanbul Konvention – Alternativberichte zeigen grossen Handlungsbedarf
Die Istanbul Konvention will Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verhüten und bekämpfen. Wie gross der Handlungsbedarf dazu in Schweiz noch ist, zeigt der neue Bericht des «Netzwerks Istanbul Konvention». Mitgewirkt haben rund 100 Organisationen, darunter auch die verbandsübergreifende Arbeitsgruppe Prävention (VüAG)
Das Netzwerk Istanbul-Konvention übergibt heute, am 5. Juli 2021, den Alternativbericht an GREVIO und das EBG und markiert damit den bis dato wichtigsten Meilenstein seit seiner Gründung. AvenirSocial ist Mitglied der verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe Prävention, die ergänzend einen Vertiefungsbericht mit Fokus Behinderung erarbeitet hat.
Download Vertiefungsbericht mit Fokus Behinderung Download Alternativbericht Netzwerk Istanbul-KonventionKanton Bern: Vernehmlassungsantwort zur Verordnung über die Leistungsangebote der Kinder-, Familien- und Jugendförderung eingereicht
AvenirSocial begrüsst diese fortschrittliche Verordnung grundsätzlich. Es freut uns, dass der Kanton Bern als erster grosser, deutschsprachiger Kanton verordnet, dass nur noch qualifiziertes Personal an den Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten angerechnet werden darf. Leider genügen aber die Artikel zu Familien von Kindern mit Behinderungen Art. 8 der Bundesverfassung, der Kinderrechtskonvention und der UNO- Behindertenrechtskonvention nicht. Sie müssen unbedingt angepasst werden.
Kanton Graubünden: Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Personalgesetzes
AvenirSocial begrüsst die diversen Verbesserungen für Mitarbeitende durch die Revision des Personalgesetzes. Insbesondere im Bereich Ferien und Vereinbarkeit von Familie und Beruf freuen uns die angestrebten Veränderungen. Einige andere wichtige Bereiche werden allerdings im Gesetz nicht genauer definiert und der Regelung via Personalverordnung überlassen.
Wir möchten vor allem auch darauf hinweisen, dass neben Ferien- und Arbeitszeitregelungen auch die Reallöhne nach wie vor ein Hauptfaktor für die Attraktivität einer Arbeitsstelle sind. Wir legen daher nahe, in gewissen Berufsfelder die Entlohnung zu überprüfen und allenfalls dem aktuellen Lohnniveau anzupassen.
Kanton Freiburg: Vernehmlassungsantwort zum Vorentwurf des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen für Familien
Ergänzungsleistungen (EL) sind zentral für die Armutsbekämpfung. Sie erlauben, dass Menschen, die zu tiefe Renten oder Sozialhilfeleistungen erhalten, trotzdem über ein menschenwürdiges Einkommen verfügen. Wir begrüssen deshalb die Einführung von Familienergänzungsleistungen im Kanton Freiburg. Die Abkehr von rückzahlungspflichtigen, an starke Auflagen gebundene und somit stigmatisierende Sozialhilfeleistungen hin zu bedingungsloseren und lebenslagengerechteren Ergänzungsleistungen ist eine wichtige Richtungsänderung. Obwohl wir grundsätzlich der Ansicht sind, dass keine Kategorisierungen gemacht werden sollen, sondern der Bedarf für die Leistungshöhe ausschlaggebend ist, begrüssen wir es sehr, dass Familien Ergänzungsleistungen beziehen können, sind sie doch im Vergleich zu Menschen in anderen Lebenssituationen besonders armutsgefährdet.
Musterbeschwerde Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV)
Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat Mitte Mai entschieden, dass die Verordnung des Berner Regierungsrates betreffend der Sozialhilfeansprüche von vorläufig Aufgenommenen Personen rechtlich unhaltbar sei. AvenirSocial hatte sich nach Einführung der Sozialhilfeverordnung im Juli 2020 dafür engagiert, dass bei einer fünfköpfigen Familie im Rahmen einer sogenannten konkreten Normenkontrolle eine Beschwerde eingereicht wird. Der Regierungsrat, unter Federführung von Pierre-Alain Schnegg, kürzte den Grundbedarf der Familie um 30 Prozent.
Aus dem Urteil wird auch deutlich, dass die Ungleichbehandlung von vorläufig Aufgenommenen Personen übergeordnetem Recht widerspricht und die Verordnung somit rückgängig zu machen sei (Medienmitteilung von AvenirSocial vom 22. Mai 2021). Nun berichtete am Dienstag die Bernerzeitung, dass der Regierungsrat diesen Entscheid als Einzelfall taxiert und dass der entsprechende Artikel in der Verordnung weiterhin anzuwenden sei.
Wie im Zeitungsartikel erwähnt, empfehlen wir bis auf Weiteres bei ähnlichen Fällen Beschwerde bei den Regierungstatthalterämtern einzureichen. AvenirSocial stellt deshalb eine Musterbeschwerde SAFV zum Download zur Verfügung. Die französischsprachige Fassung ist hier abrufbar.
Kanton Luzern: Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Familienzulagengesetzes
Die Regionalleitung Zentralschweiz begrüsst die Erhöhung der Kinderzulagen von Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahre. So kann den finanziellen Herausforderungen von Einelternfamilien, Grossfamilien sowie Familien mit geringem Einkommen besser Rechnung getragen werden. So steht der Kanton Luzern nicht hinter anderen Kantonen zurück und bleibt für Familien weiterhin ein attraktiver Wohnort.
Sommersession: unsere Empfehlungen an das Parlament
Heute startet die Sommersession des eidgenössischen Parlaments. Wir haben Empfehlungen zu Geschäften, die für die Soziale Arbeit von besonderer Bedeutung sind, an die beiden Räte verschickt – wieder zu Themen wie Migrationspolitik und Soziale Gerechtigkeit.
Kanton Bern: Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz
AvenirSocial hat auf der Grundlage der Stellungnahme der Demokratischen Jurist*innen Bern (DJB) eine Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG) eingereicht. Wir stellen die Verfassungsmässigkeit der Anwesenheits- und Übernachtungspflicht in den Rückkehrzentren grundsätzlich in Frage. Aus diesem Grund erachten wir die Möglichkeit der Privatunterbringung als notwendiges Korrektiv, um die drastischen Folgen, welche die (Langzeit-)nothilfe und die Unterbringung in den sogenannten Rückkehrzentren für die Betroffenen hat, zumindest etwas abzumildern.
Kanton Bern: Vernehmlassungsantwort zur Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf
AvenirSocial hat auf der Grundlage der Arbeitsgruppe DAF eine Stellungnahme zur Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSV) eingereicht. Wir möchten festhalten, dass wir mit den weitreichenden Änderungen in der Familienpflege aus fachlicher Sicht eine Verschlechterung der Betreuung und Begleitung der Pflegefamilien und der dort wohnenden Pflegekinder befürchten. Die vorgesehenen Änderungen wurden nicht mittels Pilotprojekts auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Auch wurden den Auswirkungen auf die Pflegekinder, die Pflegeeltern und die Dienstleistungserbringer in der Familienpfleger DAF’s zu wenig Beachtung geschenkt. Verschiedene Einwände und Befürchtungen von Seiten der DAF blieben über Jahre durchs KJA unberücksichtigt. Der Bereich der stabilen Begleitung von Langzeitpflege und die Gewinnung von Pflegefamilien sind sicherlich die kritischsten Punkte. Die Umsetzung der Verordnung sollte stetig evaluiert werden, so dass negative Auswirkungen zu Lasten der Pflegekinder rasch korrigiert werden können.
Kanton Freiburg: Vernehmlassungsantwort zum Vorentwurf des Sozialhilfegesetzes (SHG)
Kanton Appenzell Ausserrhoden: Vernehmlassungsantwort zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung
Grundsätzlich begrüssen wir die Bestrebungen des Regierungsrats, eine gesetzliche Grundlage für staatliche Beiträge zur familienergänzenden Kinderbetreuung zu schaffen. Damit macht er einen wichtigen Schritt in Richtung chancengerechtere Gesellschaft. In der Folge möchten wir jedoch einige Punkte anmerken, die in unseren Augen in der neuen Gesetzgebung (noch) zu wenig Eingang gefunden haben. Unter anderem fokussiert die vom Regierungsrat formulierte Begründung, warum es staatliche Beiträge zur externen Kinderbetreuung braucht, zu stark und zu ausschliesslich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beziehungsweise die Ermöglichung von Erwerbsarbeit. AvenirSocial regt deshalb an, frühkindliche Bildung als Bildungsinstitution, die Kinder umfassend in ihrer Entwicklung fördert und in diesem Sinne vor allem auch der Chancengerechtigkeit dient, zu verstehen und auch zu präsentieren.
Kanton Luzern: Vernehmlassungsantwort zum Bericht über die psychiatrische Versorgung
AvenirSocial ist mit den Inhalten des Berichts grössenteils einverstanden. Aktuell kann aber aufgrund der langen Wartezeiten der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht mehr gewährleistet werden. Dies wirkt sich insofern aus, dass Hilfsangebote später in Anspruch genommen werden und sich die Krankheitsbilder somit verschlimmern. Insbesondere auch die Sozialhilfe bekommt dies zu spüren. Es fehlt weiterhin eine Entlöhnung für Fachpersonen durch die KVG Pauschale, dadurch bleiben wichtige Ressourcen für das Case Management auf der Strecke. Anstatt die Suchtberatung an die Psychiatrie Luzern zu vergeben, sollen die bestehenden Beratungsangebote der Sozialen Arbeit genutzt werden. Diese können die notwendige Niederschwelligkeit gewährleisten.
Frühjahrssession 2021: unsere Empfehlungen an das Parlament
Die Frühjahrssession des eidgenössischen Parlaments startet heute und dauert bis am 19. März 2021. Wir haben deshalb Empfehlungen zu Geschäften, die für die Soziale Arbeit von besonderer Bedeutung sind, an die beiden Räte verschickt – dieses Mal zu den Themen Migrationspolitik, Soziale Gerechtigkeit und Datenerfassung.
Vernehmlassungsantwort zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
AvenirSocial begrüsst die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) 2030 des Bundesrats im Grundsatz, möchte aber auf wichtige Verbesserungen hinweisen. Die Ziele und Herausforderungen im Bereich Chancengleichheit decken sich mit den im Berufskodex festgehaltenen Grundwerten der Fachpersonen Sozialer Arbeit.
Es ist erfreulich, dass der Bundesrat in Kapitel 3 der SNE zu den Leitlinien der Bundespolitik von grundlegenden Anpassungen spricht. Sie werden notwendig sein, um die Ziele der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zu erreichen. Leider findet sich dieser Wille zu grundlegenden Anpassungen danach in der Gesamtstrategie kaum wieder.
Es fällt auf, dass die Wettbewerbsorientierung der Schweiz in der SNE sehr viel Gewicht erhält. Wir beabsichtigen mit dieser Feststellung nicht, Wettbewerbsorientierung per se als nicht zielführend zu bezeichnen. Die gesamte Strategie erweckt aber rein durch die Anzahl Nennungen den Eindruck, marktwirtschaftlichen Grundsätzen mehr Gewicht zu geben als anderen. Dies muss aus der Sicht von AvenirSocial hinterfragt werden.
Kanton Solothurn: Vernehmlassungsantwort zur Bedarfsanalyse und Angebotsplanung 2024 über die stationären Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderung
AvenirSocial begrüsst auf der Grundlage der Rückmeldungen von Pro Infirmis Aargau-Solothurn den Inhalt und die klare Ausrichtung der Vorlage voll und ganz. Wir begrüssen, dass die Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen und mitbedacht werden. Es ist uns wichtig festzuhalten, dass die Strategie der ergänzenden Angebote und damit auch die Strategie der Verlagerung von stationär zu ambulant unabdingbar und zukunftsweisend ist, sofern genügend qualitativ hochstehende Betreuungsleistungen durch ausgebildete Fachpersonen der Sozialen Arbeit garantiert sind. AvenirSocial befürwortet zudem die Schaffung einer Stelle für Behindertengleichstellung im Kanton Solothurn.
Armut ist kein Verbrechen: Allianz und Petition
Dass Ausländer*innen in der Schweiz einen schweren Stand haben, ist längst bekannt. Das Einbürgerungsverfahren ist aufwendig bis erniedrigend und die politischen Rechte bleiben verwehrt. Neu kann nach jahrzehntelangem Aufenthalt in der Schweiz der Anspruch auf Sozialhilfe dazu führen, dass Ausländer*innen ihren C-Ausweis verlieren und schliesslich das Land verlassen müssen.
AvenirSocial setzt sich gemeinsam mit 65 Organisationen – von den Migrationsvereinen über die Gewerkschaften bis zu Rechtsvertretungen – mit einem offenen Brief an den Nationalrat gegen diese Verschärfungen ein.
Armut kann uns alle treffen. Sei es wegen einem Arbeitsplatzverlust, einem Unfall, einer Wirtschaftskrise, Krankheit, Scheidung oder einer anderen persönlichen Notlage. Gerade die Coronakrise hat das eindrücklich gezeigt. Unser Sozialsystem ist deshalb dazu da, uns allen in solchen Situationen ein menschenwürdiges Leben zu garantieren.
Doch dies gilt nicht für alle. Über 2 Millionen Menschen ohne Schweizer Pass wohnen und arbeiten in der Schweiz und zahlen hier Steuern, viele von ihnen sind hier geboren oder als Kinder in die Schweiz gekommen. Nach den letzten Verschärfungen des Ausländer:innen- und Integrationsgesetzes (AIG) können Menschen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die sogar seit mehr als 15 Jahre in der Schweiz leben, diesen Ausweis wieder verlieren. Das ist inakzeptabel!
Können wir auf deine Unterstützung zählen? Unterschreibe hier den offenen Brief an den Nationalrat.
Kanton Thurgau: Vernehmlassungsantwort zum selektiven Obligatorium vorschulische Sprachförderung
AvenirSocial Region Ostschweiz begrüsst die angestrebte Einführung des selektiven Obligatoriums zur vorschulischen Sprachförderung grundsätzlich. Wir möchten aber insbesondere kritisch auf den (wirtschaftlichen) Nutzen von Investitionen im Bereich der frühen Förderung und auf die Erhöhung der Chancengerechtigkeit durch frühe Förderung hinweisen. Dieses sehr wirtschaftlich geprägte Vokabular des Gesetzes widerspiegelt aus unserer Sicht mitnichten die Vorteile frühkindlicher Bildung für die Kinder. Wir anerkennen, dass in unserer Gesellschaft offenbar solche Argumente einen hohen Stellwert haben, möchten aber festhalten, dass diese «Investitionen» vor allem einen grossen Gewinn für die Entwicklung der Kinder und somit der Gesellschaft sind.
Publikation: Sozialarbeitende in der Politik
Soziale Arbeit und Politik sind eng miteinander verwoben. Oft wird jedoch nur die einseitige Abhängigkeit der Sozialen Arbeit von der Politik wahrgenommen. Tatsächlich bieten sich für Fachpersonen der Sozialen Arbeit vielfältige Möglichkeiten der politischen Einflussnahme.
Die Publikation unserer beiden Mitglieder Kathrin Amann und Tobias Kindler Sozialarbeitende in der Politik. Biografien, Projekte und Strategien parteipolitisch engagierter Fachpersonen der Sozialen Arbeit bündelt erstmals die Erlebnisse und Erfahrungen von Sozialarbeitenden in der Politik. In persönlichen Beiträgen geben 32 parteipolitisch aktive Fachpersonen aus der Schweiz Einblicke in ihre Biografie. Sie stellen Strategien politischen Handelns sowie konkrete sozialpolitische Projekte vor und regen eine Diskussion zur politischen Dimension der Sozialen Arbeit an. Im Ergebnis zeigt sich, dass ihre fachliche Expertise durchaus in der Politik gefragt ist.
Zur Publikation: Kathrin Amann und Tobias Kindler (Hg.) (2021): Sozialarbeitende in der Politik. Biografien, Projekte und Strategien parteipolitisch engagierter Fachpersonen der Sozialen Arbeit.
Wintersession 2020: unsere Empfehlungen an das Parlament
Auch in der Wintersession des eidgenössischen Parlaments werden Geschäfte behandelt, die für die Soziale Arbeit wichtig sind.
Wir haben der Legislative heute unsere Empfehlungen übermittelt. Die Wintersession findet vom 30. November bis 18. Dezember 2020 statt.
Kanton Aargau: Grossratswahlen
Am 18. Oktober finden im Kanton Aargau die Erneuerungswahlen des Grossen Rates statt. AvenirSocial unterstützt als Verband seine kandidierenden Mitglieder, die im Wahlflyer ersichtlich sind.
Kanton Basel-Stadt: Grossratswahlen
Am 25. Oktober finden im Kanton Basel-Stadt die Erneuerungswahlen des Grossen Rates statt. AvenirSocial unterstützt als Verband seine kandidierenden Mitglieder, die im Wahlflyer ersichtlich sind.
Herbstsession 2020: unsere Empfehlungen an das Parlament
Auch in der Herbstsession des eidgenössischen Parlaments werden Geschäfte behandelt, die für die Soziale Arbeit wichtig sind: Bildung, Corona, Gleichstellung und Menschenrechte.
Wir haben der Legislative heute unsere Empfehlungen übermittelt. Die Herbstsession findet vom 7. bis 25. September 2020 statt.
Download Empfehlungen Nationalrat Download Empfehlungen StänderatHarmonisierung der Sozialhilfe - Treffen mit Parlamentarier*innen
Während der Sommersession hat AvenirSocial gemeinsam mit der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) und der Caritas Schweiz ein Treffen mit Parlamentarier*innen zum Thema Sozialhilfe initiiert und veranstaltet. Aus einer intensiven Diskussion resultierten verschiedene Ideen zu politischen Vorstössen. Darunter auch die Folgenden:
Katharina Prelicz-Huber hat im Nationalrat in der vergangenen Sommersession die Motion Rahmengesetz zur Existenzsicherung eingereicht. Die Motion verlangt vom Bundesrat den Entwurf eines Rahmengesetzes, das unter anderem ein soziales Existenzminimum definiert, damit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auch für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, möglich ist. Aktuell ist der Grundbedarf der Sozialhilfe auch aus Sicht von AvenirSocial zu tief angesetzt. Weiter wird eine Harmonisierung der kantonalen Leistungen angestrebt. Die Motion wurde von uns begleitet und setzt sich für eine menschenwürdige Ausgestaltung der Sozialhilfe ein.
Yvonne Feri hat in der Sommersession die Motion bedarfsabhängige Kinderzulagen eingereicht. Die Motion verlangt vom Bundesrat ein Gesetz zur Ergänzung der heute bereits existierenden Kinderzulagen für einkommensschwache Familien. Am Grundsatz „ein Kind, eine Zulage“ soll festgehalten werden. Die heutigen Kinderzulagen sollen erhalten bleiben und darüber hinaus bedarfsabhängige Ergänzungen ausbezahlt werden. Kinder stellen insbesondere in Familien mit alleinerziehenden Elternteilen oder kinderreichen Familien ein erhöhtes Armutsrisiko dar. Durch eine gezielte Armutsprävention mittels bedarfsabhängigen Kinderzulagen könnte die Belastung der Sozialhilfe gesenkt werden, indem zumindest teilweise vorgebeugt wird, dass Familien überhaupt auf die Sozialhilfe angewiesen sind.
Vernehmlassungsantwort zur Mitwirkungspflicht im Asylverfahren und der Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen von asylsuchenden Personen
AvenirSocial lehnt gemeinsam mit Solidarité sans frontières und den Demokratischen Jurist*innen Schweiz die Überführung dieser Vorschläge in die einschlägigen Gesetze ab und ersucht die eidgenössischen Räte, auf diese parlamentarische Initiative nicht einzutreten bzw. sie abzulehnen.
Die geplanten Erweiterungen der asylrechtlichen und ausländerrechtlichen Mitwirkungspflicht greifen massiv in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von asylsuchenden Personen ein. Zwar wird durch die Vorlage die für einen Eingriff in ein Grundrecht erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen. Ein solcher Eingriff muss allerdings einen legitimen Zweck verfolgen oder anders gesagt ein gewichtiges öffentliches Interesse verfolgen und zweitens verhältnismässig sein, somit sinnvoll, geeignet und erforderlich.
Der tiefe Eingriff in die Grundrechte ist aus unserer Sicht unverhältnismässig und hat deshalb zu unterbleiben.
Download Stellungnahme AvenirSocial zur Mitwirkungspflicht im AsylverfahrenSommersession 2020: unsere Empfehlungen an das Parlament
Auch in der Sommersession des eidgenössischen Parlaments werden Geschäfte behandelt, die für die Soziale Arbeit wichtig sind: Armut, Sozialversicherungen, Integration und Menschenrechte.
Wir haben der Legislative heute unsere Empfehlungen übermittelt. Die Sommersession findet vom 2. bis 19. Juni 2020 statt.
Download Empfehlungen an den Nationalrat Download Empfehlungen an den StänderatWann, wenn nicht jetzt? Frauen* zählen! Appell an den Bundesrat und das Parlament
Die Corona-Krise stellt uns alle vor ungeahnte Herausforderungen: Gesellschaftlich, wirtschaftlich, sozial. Auch wenn die schlimmsten Befürchtungen nicht eingetroffen sind, wird uns das Virus noch lange beschäftigen. Wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir die akuten Folgen der Krise bewältigen können. Wir müssen uns aber auch mit der Frage auseinandersetzen, welche Lehren wir aus der aktuellen Situation ziehen können.
Wir, die unterzeichnenden Organisationen dieses Briefes, vertreten Millionen Frauen* in der ganzen Schweiz. Wir wenden uns mit einem dringenden Appell an den Bundesrat und das Parlament: Die Frauen* reden mit ihren Forderungen bei der Bewältigung dieser Krise mit.
Sozialhilfegesetz in Basel-Landschaft: unsere Stellungnahme
Die vom Regierungsrat Basel-Landschaft Ende Januar 2020 präsentierte Vorlage lehnen wir entschieden ab und plädieren für die Beibehaltung des Status Quo. Die Sozialhilfe ist das letzte Netz der sozialen Sicherheit in der Schweiz, auch wenn wir dieses System und dessen Leistungen durchaus kritisieren.
Es geht bei der Vorlage nunmehr nicht mehr um die Bedarfsdeckung, das Prinzip, welches allen schweizerischen Sozialhilfegesetzgebungen zugrunde liegt, sondern es wird ein in unseren Augen unmenschliches Bonus-/Malus-System („Stufenmodell“) eingeführt. Die Vorlage bringt eine einschneidende Verschlechterung der Situation aller betroffenen Personen mit sich. Neben inhaltlichen Kritikpunkten bemängeln wir auch die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten.
Download Stellungnahme AvenirSocial Sozialhilfegesetz BLFrühjahrssession 2020: unsere Empfehlungen an das Parlament
Vom 2. bis und mit 20. März 2020 findet die Frühjahrssession des eidgenössischen Parlaments statt. Auch dieses Mal haben wir den Parlamentarier*innen unsere Haltung zu einzelnen, die Soziale Arbeit betreffenden Geschäften zukommen lassen.
Auf dem Programm: Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose, Zivildienst, Armutsmonitoring oder die „Ehe für alle“.
Download Empfehlungen an den Nationalrat Download Empfehlungen an den StänderatRückmeldungen zu den überarbeiteten SKOS-Richtlinien
Wir haben heute unsere Stellungnahme zur Revision der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) eingereicht. Wir begrüssen die Revision im Grundsatz, haben jedoch viele grundsätzliche und kritische Punkte angemerkt.
Wintersession 2019: Unsere Empfehlungen an das Parlament
Heute beginnt die erste Session der neuen Legislatur. In unserem Schreiben haben wir allen Parlamentarier*innen zur Wahl gratuliert und ihnen unsere Empfehlungen zu den traktandierten Geschäften zukommen lassen. Auf dem Programm des Nationalrates stehen die Pflegeinitiative, die Weiterentwicklung der IV sowie der Zivildienst. Der Ständerat behandelt die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose sowie eventuell die Weiterentwicklung der IV.
Download Empfehlungen an den Nationalrat Download Empfehlungen an den StänderatStellungnahme zu den Änderungen des Bundesgesetzes über die Ausländer*innen und über die Integration (AIG)
AvenirSocial hat gemeinsam mit Solidarité sans frontières (Sosf), den Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) und grundrechte.ch eine Vernehmlassungsantwort zu den Vorschlägen des SEM vom August 2019 zum Status der „vorläufigen Aufnahme“ und zum Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen. Wir können uns mit den geplanten Änderungen kaum anfreunden und plädieren grundsätzlich für die Gleichstellung der vorläufigen Aufnahme mit den Jahresaufenthalter*innen und damit für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an alle vorläufig Aufgenommenen.
Download VernehmlassungsantwortVernehmlassungsantwort zur Überbrückungsleistung eingereicht
AvenirSocial begrüsst den bundesrätlichen Vorschlag. Dass ältere Arbeitslose mittels Überbrückungsleistung unterstützt werden sollen, ist ein Meilenstein in der sozialen Sicherung und schliesst eine wichtige Lücke. Denn die Zahlen belegen: das Risiko für Altersarmut in der Schweiz hat zwischen 2011 und 2017 zugenommen, über 40% mehr Arbeitslose werden in dieser Alterskategorie statistisch erhoben.
Download Vernehmlassungsantwort Überbrückungsleistung AvenirSocialHerbstsession 2019: unsere Empfehlungen an das Parlament
In der Herbstsession behandelt das eidgenössische Parlament Geschäfte, die für die Soziale Arbeit besonders wichtig sind: Armut, Kinderrechte, Invaliditätsversicherung und Datenschutz. Wir haben der Legislative heute unsere Empfehlungen übermittelt.
Download Empfehlungen Herbstsession Nationalrat Download Empfehlungen Herbstsession StänderatStellungnahme von AvenirSocial zur Vernehmlassung über die Ausführungsbestimmungen zur EL-Reform
AvenirSocial hat heute seine Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) eingereicht. Wir beurteilen das Ergebnis der parlamentarischen Verhandlungen ambivalent. Einerseits werden, was wir sehr begrüssen, endlich die anrechenbaren maximalen Beträge für Mietzinse an die heutige Realität angepasst und somit erhöht. Andererseits wurden verschiedene Verschärfungen beschlossen.
Download Vernehmlassungsantwort ELV AvenirSocialAvenirSocial unterstützt die Charta Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist ein zentrales Element zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung. Das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein gilt es zu wahren respektive zu stärken.
Dieses Ziel verfolgt auch die Charta Sozialhilfe, welche Ende März 2019 die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, der Schweizerische Städteverband, die Städteinitiative Sozialpolitik und das Schweizerische Rote Kreuz SRK, die Schweiz. Gemeinnützige Stiftung SGG und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS die Charta Sozialhilfe Schweiz lanciert haben.
Nichts desto trotz lehnt AvenirSocial die in den SKOS-Richtlinien verankerten Grundsätze der Sanktionen sowie das sogenannte Anreizsystem ab.
Fixkosten senken – AvenirSocial unterstützt die Prämien-Entlastungs-Initiative
In den letzten 20 Jahren haben sich die Krankenkassenprämien in der Schweiz mehr als verdoppelt. Für viele Haushalte sind die Krankenkassenprämien zu einer unerträglichen Belastung geworden. Die hohen Fixkosten reduzieren das verfügbare Einkommen. Das bedingt Sparen beim Essen, beim Wohnen, bei den Freizeitaktivitäten. Und dies wiederum hat weitgehende Konsequenzen für die Zukunfts- und Bildungschancen, insbesondere für Kinder aus betroffenen Familien.
Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben muss. Dieser Vorschlag ist eine Massnahme, um die Ursachen der Armut in der Schweiz effektiv zu bekämpfen und den konstanten finanziellen Druck auf die Familien und Einzelpersonen zu reduzieren. Deshalb unterstützt AvenirSocial die Initiative.
Vernehmlassungsantwort zu den Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von Versicherten
AvenirSocial hat heute seine Vernehmlassungsantwort zu den sogenannten Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von Versicherten eingereicht. Da die Gesetztesänderungen Ende November angenommen wurden, werden nun die Anforderungen an SpezialistInnen, welche die Observationen durchführen, definiert und die Einsichtnahme, Führung, Aufbewahrung und Vernichtung von Observationsmaterial geregelt.
AvenirSocial ist sehr erstaunt, wie offen gewisse Elemente dieser Verordnung gehalten sind. Wir sind der Ansicht, dass die Zulassung von sogenannten Sozialdetektiven restriktiv gehandhabt werden muss und klar definiert wird, welche Kompetenzen und welches Wissen für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Deshalb schlagen wir in unserer Vernehmlassungsantwort zahlreiche Anpassungen vor.
Die Erklärung der Menschenrechte ist 70 Jahre alt!
Heute, am 10. Dezember, jährt sich der Internationale Tag der Menschenrechte zum 70. Mal. Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewährleistet die unveräußerlichen Rechte aller und ist ein gemeinsames Ideal, das von allen erreicht werden soll. Gleichheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde sind die Schlagworte dieser Erklärung. In seiner täglichen Arbeit teilt und fördert AvenirSocial diese Werte!
Die Erklärung der Menschenrechte ist das am meisten übersetzte Dokument der Welt und nimmt uns alle in die Verantwortung. Die Förderung von Gleichheit, Gerechtigkeit und Würde betrifft alle Menschen. Für unsere Rechte einzustehen ist etwas, was wir im Alltag tun können und müssen. Damit engagieren wir uns für eine globale Gesellschaft, welche die Menschenrechte und die Menschenwürde ins Zentrum stellt.
Vernehmlassungsantwort zur Integrationsagenda eingereicht
AvenirSocial begrüsst grundsätzlich, dass die Integrationspauschalen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) erhöht werden und die Abgeltung der Kantone für die Kosten von UMA geregelt werden.
Jedoch merkt AvenirSocial in seiner Stellungnahme an, dass der Fokus der Integrationsagenda zu stark auf der wirtschaftlichen Integration liegt. Letztere ist unbestritten zentral, erlaubt sie, dass Personen finanziell unabhängiger werden und somit ein selbstbestimmteres Leben führen können. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist aber genauso wichtig und hier müssen grosse Anstrengungen seitens Bund, Kantone und Gemeinden unternommen werden.
Download Stellungnahme zur Integrationsagenda von AvenirSocial Download Ausgefüllter Fragebogen zur IntegrationsagendaWintersession 2018: unsere Empfehlungen
In der Wintersession behandelt das eidgenössische Parlament verschiedene, für AvenirSocial relevante Geschäfte. So beispielsweise Vorstösse zum Uno-Migrationspakt oder eine parlamentarische Initiative gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Weiter fordert eine Motion, dass die Höheren Fachschulen gestärkt werden.
Download Empfehlungen an den Nationalrat Download Empfehlungen an den StänderatAvenirSocial und der VPOD mobilisieren gemeinsam gegen die willkürliche Überwachung von Versicherten
Am 25. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Sozialversicherten ab. AvenirSocial und der VPOD vertreten die Interessen der Fachpersonen der Sozialen Arbeit, welche in ihrer Arbeit direkt oder indirekt in Kontakt mit Sozialversicherungen und KlientInnen stehen, die Anspruch auf Leistungen haben. Die beiden Verbände sind höchst besorgt über die neuesten Resultate der Abstimmungsumfragen und kämpfen mit vereinten Kräften für ein NEIN zur willkürlichen Überwachung von Versicherten.
Das Menschenbild der vom Parlament ausgearbeiteten gesetzlichen Grundlage ist eindeutig: Jede und jeder, der oder die Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nimmt, wird grundsätzlich verdächtigt, diese Leistungen ungerechtfertigt zu beziehen. Mit dem erarbeiteten Gesetz wird das ganze Volk unter Generalverdacht gestellt. «Als Berufsverband der Fachpersonen der Sozialen Arbeit wehren wir uns gegen diese Vorverurteilung der Sozialversicherungsbezügerinnen und -bezüger!», sagt Simone Gremminger, Präsidentin von AvenirSocial.
Zukünftig können Personen an frei einsehbaren Orten überwacht werden. Damit wird das Recht auf Privatsphäre unterlaufen, welches in Artikel 13 der Bundesverfassung garantiert ist. «Hier geht es um die Grundrechte! Privatsphäre darf es nicht nur für Reiche geben», ergänzt Katharina Prelicz-Huber, VPOD-Präsidentin. Mit der Gesetzesgrundlage wird die Macht der Versicherungen zudem grösser als diejenige der Polizei. Denn Personen mit Direktionsfunktion in einer Versicherung können eine Überwachung durch private Detektive ohne richterliche Genehmigung einleiten. Empörend ist zudem, dass das gleiche Parlament, das hier mit Kanonen auf Spatzen schiesst, nichts gegen die Steuerhinterziehung unternimmt – dort geht es nicht um Millionen, sondern um Milliarden.
Aus diesen Gründen haben AvenirSocial und der VPOD heute eine gemeinsame NEIN-Kampagne aus Sicht der Sozialen Arbeit lanciert. So stellen AvenirSocial und VPOD ein Factsheet mit den wichtigsten Argumenten gegen die Vorlage zur Verfügung, und bis zur Abstimmung werden online Statements von Fachpersonen der Sozialen Arbeit sowie weitere Kampagnenelemente verbreitet.
Download Factsheet NEIN zur willkürlichen Überwachung von VersichertenVernehmlassungsantwort zu den Cannabis-Pilotversuche
Fachpersonen der Sozialen Arbeit sind in ihrem Arbeitsalltag häufig mit dem Themenkomplex Sucht/Substanzen konfrontiert. Über den konkreten Arbeitsalltag hinaus sprechen drogenpolitische Themen auch immer Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts an. Fragen rund um Sucht müssen deshalb stets unter Einbezug der gesamtgesellschaftlichen Ebene, ihren sozialen Ursachen und Wirkungen, diskutiert werden.
Die Zahlen belegen: Cannabis ist in der Schweiz die mit Abstand am meisten konsumierte illegale Droge. Es zeigt sich also, dass die heutige Regelung im Betäubungsmittelgesetz den Konsum von Cannabis keinesfalls unterbindet. Befristete, wissenschaftlich begleitete Pilotversuche bieten vor diesem Hintergrund eine Möglichkeit, den rekreativen Cannabis-Konsum in einem kontrollierten Rahmen zu untersuchen, um Wissen für mögliche Regulierungsansätze von Cannabis zu erhalten.
AvenirSocial begrüsst deshalb die Vorlage zur Änderung des Betäubungsmittelgesetztes (BetmG) grundsätzlich, bringt jedoch Änderungsvorschläge an.
Download Vernehmlassungsantwort AvenirSocialAvenirSocial spricht sich für Barbara Gysi als SGB-Präsidentin aus
Der Vorstand von AvenirSocial hat sich an seiner letzten Sitzung einstimmig für die Unterstützung von Barbara Gysi im Rennen um das Präsidium des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ausgesprochen.
Für den Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz ausschlaggebend war die Tatsache, dass Barbara Gysi als ausgebildete Sozialpädagogin und Mitglied der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit bestens über die Anliegen der Sozialen Arbeit informiert ist und sich seit Jahren dafür stark macht.
Mit Barbara Gysi würde eine durchschlagstarke und bestens vernetzte Frau an der Spitze des SGB stehen, die es versteht, alle in die Prozesse miteinzubeziehen und die heissen politischen Eisen mit Engagement und Erfolg anzupacken.
Herbstsession 2018: unsere Empfehlungen
AvenirSocial hat auch im Vorfeld der Herbstsession 2018 ein Empfehlungsschreiben zu verschiedenen Geschäften, die aus fachlicher Sicht wichtig sind und welche für die Behandlung im Nationalrat vorgesehen sind, verschickt. So äussern wir uns zur EL-Reform, zur Motion bezüglich höheren Fachschulen und zur Einbürgerung von minderjährigen Sozialhilfebeziehenden.
Download Empfehlungen an das ParlamentSommersession 2018: unsere Empfehlungen
In der kommenden Sommersession der eidgenössischen Räte (28. Mai – 15. Juni 2018) werden im National- und Ständerat diverse Geschäfte behandelt, welche die Soziale Arbeit direkt betreffen. So wird im Nationalrat unter anderem über die von der SVP eingereichte Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» als auch über ein Postulat betreffend Sans-Papiers verhandelt. Im Ständerat wird die Reform der Ergänzungsleistungen behandelt.
Download Empfehlungen an das ParlamentVernehmlassungsantwort von AvenirSocial zur Verordnungsänderung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
AvenirSocial hat sich an der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern beteiligt und dem EJPD eine fachliche Einschätzung zukommen lassen.
AvenirSocial hat den Umstand begrüsst, dass für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene die bisherige Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit durch eine einfache Meldung ersetzt wird. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung der vorläufigen Aufnahme weiterhin ein grosses Hindernis auf dem Arbeitsmarkt darstellt.
Ebenfalls kritisch geäussert haben wir uns unter anderem zur geplanten Meldepflicht von Disziplinarmassnahmen seitens der Schulbehörden an die Migrationsbehörden.
Download Vernehmlassungsantwort AvenirSocialFrühlingssession 2018: unsere Empfehlungen
In der kommenden Frühlingssession der eidgenössischen Räte (26. Februar – 16. März 2018) werden im National- und Ständerat diverse Geschäfte behandelt, welche die Soziale Arbeit direkt betreffen. So wird im Nationalrat sowohl über die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Sozialversicherten als auch über einschneidende Veränderungen in der Gesetzgebung zu Sans-Papiers beraten. Im Ständerat sind einerseits zwei Motionen über Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme hängig, andererseits wird am 13. März auch über die von der SVP eingereichte Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» verhandelt.
Download Empfehlungen an den NationalratVernehmlassungsantwort zur Inkassohilfe
Der Bundesrat hat AvenirSocial zur Vernehmlassung über die Verordnung zur Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen eingeladen. Unterhaltsberechtigte Personen, also zum Beispiel eine alleinlebende Mutter und ihre Kinder, sollen bezüglich der Leistungen der Inkassohilfe schweizweit gleich behandelt werden.
AvenirSocial begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort den Grundsatz, die Inkassohilfe zu vereinheitlichen und zukünftig die schweizweite Gleichbehandlung der unterhaltsberechtigten Personen zu gewährleisten und eine klare Situation zu schaffen – nicht nur für die unterhaltsberechtigten und unterhaltspflichtigen Personen, sondern auch für die Fachstellen. Wir bringen aber auch Verbesserungsvorschläge für die neue Verordnung, wie beispielsweise die explizite Benennung, dass zur Gewährung von Fachlichkeit in den Fachstellen nicht wie vorgesehen nur administrative Personen angestellt, sondern auch Sozialarbeitende vorgesehen werden.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial (auf Französisch)Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren
Anlässlich der Abstimmung vom 5. Juni 2016 wurde die Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren von den StimmbürgerInnen angenommen. AvenirSocial hat sich gegen die damalige Asylgesetzrevision gestellt, da aus unserer Sicht fundamentale Rechtsgrundsätze für die Betroffenen verletzt wurden. Nun antwortet AvenirSocial auf die Vernehmlassung zur Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren und nimmt Stellung zu Fragen der Unterbringung, zu Kindesschutzmassnahmen, zur Beratungstätigkeit der Rechtsschutzakteure sowie zur Sozial- und Nothilfe.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialVernehmlassungsantwort zum Gesetzesentwurf zur Unterstützung einer nationalen Menschenrechtsinstitution
AvenirSocial begrüsst den Entscheid des Bundesrats, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen sowie die Erwähnung der «Pariser Prinzipien» im Gesetzesentwurf als Grundlage für deren Ausgestaltung. Gleichzeitig sehen wir aber beim vorliegenden Entwurf einen deutlichen Optimierungsbedarf. Eine geregelte langfristige Finanzierung muss gewährleistet sein.
Für die Soziale Arbeit sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit fundamental. AvenirSocial engagiert sich seit Jahren für den Aufbau von institutionalisierten Strukturen, die die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz überprüft. Der Aufbau einer nach «Pariser Prinzipien» unabhängigen Menschenrechtsinstitution würde diesem Anliegen nachkommen.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial (auf Französisch)Revision des Bundesgesetzes zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts: AvenirSocial positioniert sich
AvenirSocial begrüsst grundsätzlich die Revision des Bundesgesetzes zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Es schliesst eine wichtige legislative Lücke im Bereich der Observation. In der Vernehmlassungsantwort werden folgende Punkte kritisch betrachtet:
- AvenirSocial bedauert, dass die Benützung des Begriffs „Missbrauch“ – welcher kein juristischer Begriff darstellt – im Kontext dieser Revision benützt wird.
- Die Kriterien zur Anordnung einer Observation sind zu offen formuliert. AvenirSocial fordert eine klarere gesetzliche Grundlage zur Observation, die eine möglichst restriktive Observationspraxis ermöglicht und immer nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen darf.
- Der Zugang zum Versicherungsgericht muss weiterhin kostenlos bleiben.
Der neue Straftatbestand des «Sozialleistungsmissbrauchs» schafft Probleme
AvenirSocial hat sich seit der Lancierung mit der Ausschaffungsinitiative und ihren Folgen für die Sozialarbeit (KlientInnen der Sozialhilfe und Sozialarbeitende) befasst. Nach der Annahme der Initiative durch das Volk und ihrer Umsetzung per 1. Oktober 2016 ist eine gravierende Verschärfung der Praxis in Bezug auf die Sanktionen der Sozialhilfe im Gesetz verankert worden. Art. 121 BV wurde damit um die Absätze 3 bis 6 ergänzt, wonach Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren.
AvenirSocial hat angeregt, einen juristischen Fachartikel zu dieser rechtsstaatlich äusserst problematischen gesetzlichen Bestimmung zu verfassen. Der nun vorliegende Fachbeitrag von Herrn Jenal erschien im Jusletter. Dabei kommt klar zum Ausdruck, dass die Voraussetzungen für die Strafbarkeit beim Sozialleistungsmissbrauch und die an ihn geknüpfte Landesverweisung stark – und darüber hinaus rechtsstaatlich – bedenklich sind. Will man den Sozialleistungsmissbrauch von dem mit ihm verwandten Betrug sinnvoll abgrenzen, werden fundamentale Rechtsgrundsätze verletzt.
Zitat aus dem Fachartikel zum Deliktsbetrag:
„Ein Element für die Beurteilung eines leichten Falles ist der Deliktsbetrag, wie dies bereits Art. 172ter Abs. 1 StGB für Vermögensdelikte generell vorsieht. Nicht sachgerecht erschiene es, die von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit Art. 172ter StGB entwickelte Grenze von CHF 300 heranzuziehen. Angesichts der drohenden schwerwiegenden Konsequenzen bei einer Verurteilung nach Art. 148a Abs. 1 StGB muss der Betrag im Rahmen von Art. 148a Abs. 2 StGB deutlich höher angesetzt werden, wobei der von der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz empfohlene Betrag von CHF 3’000 immer noch weit zu tief erscheint. Die ausbezahlten Beträge werden oft hoch sein, auch wenn am Beginn ein Delikt mit nur geringer krimineller Energie steht. Auch Fälle in denen bis zu CHF 30’000 ausbezahlt werden, können noch gering sein. Ein schematisches Abstellen auf den Deliktsbetrag alleine wäre ohnehin verfehlt. Bei der Bewertung des leichten Falls müssten auch das Verschulden und die Dauer der unrechtmässig geleisteten Sozialleistungen berücksichtigt werden.“
Für AvenirSocial besteht die Hauptaufgabe der Sozialarbeitenden darin, die Interessen der von ihnen begleiteten KlientInnen zu verteidigen und darauf zu achten, dass ihre Rechte gewahrt werden. Im Zuge der Gesetzesumsetzung hat AvenirSocial für die Sozialarbeit verschiedenen Anliegen (Oktober 2016) formuliert. AvenirSocial wird sich weiterhin für eine diskriminierungsfreie Sozialhilfe einsetzen.
Download Fachartikel im Jusletter zum Sozialleistungsmissbrauch Download Empfehlungen von AvenirSocial im Zuge der Gesetzesumsetzung an die Soziale ArbeitAbstimmungsempfehlungen 12. Februar 2017: Nein zur USR III, Ja zur erleichterten Einbürgerung der 3. Generation
Am 12. Februar 2017 wird die Schweizer Bevölkerung über zwei Themen abstimmen, die unmittelbar die Soziale Arbeit betreffen. Da die Auswirkungen in sozialpolitischer Hinsicht erheblich sein werden, bringt AvenirSocial im Folgenden seine Argumente zum Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III sowie zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation vor.
Download AbstimmungsempfehlungenAusschaffungsinitiative: AvenirSocial verleiht der Stimme der Sozialarbeitenden Gehör
AvenirSocial hat sich seit deren Lancierung mit der Ausschaffungsinitiative und ihren Folgen für die Sozialarbeit (KlientInnen der Sozialhilfe und Sozialarbeitende) befasst. Nach der Annahme der Initiative durch das Volk und ihrer Umsetzung per 1. Oktober 2016 wird eine gravierende Verschärfung der Praxis in Bezug auf die Sanktionen der Sozialhilfe im Gesetz verankert werden. Für AvenirSocial besteht die Hauptaufgabe der Sozialarbeitenden darin, die Interessen der von ihnen begleiteten KlientInnen zu verteidigen und darauf zu achten, dass ihre Rechte gewahrt werden. Im Zuge der Gesetzesumsetzung hat AvenirSocial für die Sozialarbeit verschiedenen Anliegen.
Download Empfehlungen von AvenirSocial im Zuge der Gesetzesumsetzung an die Soziale ArbeitAvenirSocial unterstützt die AHVplus Initiative
Am kommenden 25. September wird an der Urne über die Volksinitiative AHVplus abgestimmt. Lanciert wurde die Initiative vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), bei dem AvenirSocial Mitglied ist.
AHVplus fordert eine 10% Erhöhung aller Renten. Die Erhöhung auf die laufenden und künftigen Altersrenten bringt der grossen Mehrheit der Pensionierten deutlich mehr Geld ins Portemonnaie. Alleinstehende würden im Durchschnitt pro Monat 200 Fr. mehr erhalten. Die meisten Ehepaare bekämen jeden Monat 350 Fr. mehr. Diese Zuschläge sind umso nötiger, als die AHV-Renten gegenüber der Lohnentwicklung immer mehr ins Hintertreffen geraten sind. Die Volksinitiative AHVplus ist eine einfache und klare Forderung für bessere Altersrenten, die sich schnell umsetzen lässt. Sie krempelt das Altersvorsorgesystem der Schweiz nicht um, sondern entwickelt die wichtigste Säule unseres Sozialstaats weiter.
Die AHV ist eine solidarische Versicherung, nicht nur zwischen tiefen und hohen Einkommen, sondern auch zwischen den Generationen. Dank AHVplus werden die Jugendlichen weniger von der 2. und der 3. Säule abhängig sein, und die Älteren werden Renten beziehen, die ein würdiges Leben ermöglichen.
Download Position zu AHVplus (in Französisch)Neues Bürgerrechtsgesetz: Verschärfung ab 2018
Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 die Bürgerrechtsverordnung verabschiedet und beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzten. Das Gesetz wird einmal mehr – gegenüber der heutigen Praxis – verschärft.
Die nun verabschiedete Bürgerrechtsverordnung konkretisiert die massgebenden Integrationskriterien für eine Einbürgerung. Der Bundesrat hat ausserdem die Praxis bei bestehenden Vorstrafen und bei Abhängigkeit von der Sozialhilfe konkretisiert. So dürfen Personen, die im Laufe der letzten drei Jahre Anspruch auf Sozialhilfeleistungen geltend gemacht haben, in Zukunft kein Einbürgerungsgesuch stellen. AvenirSocial hat sich bereits im Vernehmlassungsverfahren vehement gegenüber den gesetzlichen Ausschluss von Personen, die in Armut leben, geäussert. Leider wurden die von AvenirSocial formulierten Forderungen vom Bundesrat nicht aufgenommen. AvenirSocial wird sich auch zukünftig für die Menschen engagieren, die in Armut leben.
Vernehmlassungsbericht und Medienmitteilung des Bundesrates
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial zur Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (2015 auf Französisch)AvenirSocial lehnt die Änderung des Asylgesetzes ab
Am 5. Juni stimmen die Schweizer Stimmburgerinnen und Stimmburger über die Änderung des Asylgesetzes ab. Trotz einiger positiver Aspekte ist AvenirSocial der Ansicht, dass die Bestimmungen dieser Revision generell eine erneute Verschärfung des Asylgesetzes darstellen, und lehnt sie deshalb ab.
Die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte sind zentrale Prinzipien im Berufsalltag der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, und ganz speziell, wenn es um besonders gefährdete Menschen geht. Viele Berufsleute der Sozialen Arbeit sind in Kontakt mit Asylsuchenden, Menschen mit Flüchtlingsstatus, vorläufig Aufgenommenen oder Abgewiesenen, sei dies nun beim Empfang, bei der Betreuung oder bei der sozialen und beruflichen Integration. Deshalb sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von der vorliegenden Revision des Asylgesetzes betroffen. Sie sind der Ansicht, dass diese Änderung die grundlegenden Rechte der betroffenen Menschen verletzt.
Soziale Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften
Das Positionspapier soll eine Grundlage für die professionelle Selbstverständigung in der Sozialen Arbeit mit geflüchteten Menschen bieten, aber auch in der übergreifenden sozialpolitischen Diskussion zum Einsatz kommen. Die VerfasserInnen sind nahmhafte ProfessorInnen aus Deutschland und AvenirSocial ist Erstunterzeichner. Es soll SozialarbeiterInnen ermöglichen, sich in ihrem Handeln und dessen Begründung auf geteilte berufsethische und fachliche Standards zu berufen. Ferner soll es soll dazu beitragen, mehr Transparenz und Verbindlichkeit hinsichtlich der Leistungen der Sozialen Arbeit herzustellen und die erforderlichen Rahmenbedingungen einzufordern. Die vorgelegten Standards konkretisieren allgemeine Grundsätze der Sozialen Arbeit bezogen auf die Unterstützung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften. Dies ist erforderlich, weil geflüchteten Menschen in vielen Bereichen die Teilhabe an allgemein gültigen sozialen Errungenschaften auf rechtlicher, institutioneller, aber auch interaktiver Ebene (z.B. durch Paternalismus, Entmündigung, Othering) verwehrt wird.
Download Soziale Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften Download Social Work with Refugees in Refugee Accommodations CentersVernehmlassungsantwort zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV)
Aus der Perspektive der Auswirkungen auf die Soziale Arbeit, begrüsst AvenirSocial grundsätzlich die verfolgten Ziele in der vorliegenden Weiterentwicklung der Invalidenversicherung. Die Reform hilft im Speziellen den Kindern, den Jugendlichen und den Personen mit psychischen Problemen. Verschiedene Massnahmen der Reform verbessern die konkrete Lebensbedingung der Zielgruppen, sprich die Versorgung der betroffenen Personen sowie die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ebenso wird durch die Reform eine verstärkte Zusammenarbeit der involvierten Stellen anvisiert.
Zu einzelnen Punkten in der Umsetzung der Reform äussert sich aber AvenirSocial kritisch. Insbesondere wird auf den konstanten Druck auf die IV Bezügerinnen und Bezüger – sich in den Arbeitsmarkt zu (re)integrieren – aufmerksam gemacht, obschon dieser Arbeitsmarkt sich durch Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit auszeichnet und nicht genügend Arbeitsplätze an Personen mit speziellen Bedürfnissen anbietet.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial (auf Französisch)Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE): Position von AvenirSocial
Das Grundsatzpapier von AvenirSocial zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) erwähnt kurz die Geschichte der Vorstösse für ein bedingungsloses Grundeinkommen, präsentiert dann die vorliegende Volksinitiative, geht danach auf die ihr zu Grunde liegende Utopie ein und diskutiert anschliessend Fragen und Probleme der vorliegenden Volksinitiative. Spannung zwischen utopischem Gehalt und realpolitischen Überlegungen sowie zahlreichen ungeklärten Aspekten bleiben in der vorliegenden Initiative bestehen.
AvenirSocial Schweiz spricht sich nicht für oder gegen die Initiative aus. Die folgenden Überlegungen sollen dazu beitragen, dass Sektionen und Mitglieder die Diskussion sachlich und breit abgestützt angehen können und ihnen eine allfällige Stellungnahme erleichtern.
Nein zur Durchsetzungsinitiative!
AvenirSocial hat sich der Koalition der NGO angeschlosssen, die sich gegen die Durchsetzungsinitiative einsetzt. Diese Koalition wird eine aktive Kampagne gegen die Volksinitiative der SVP führen.
Die Durchsetzungsinitiative trifft uns alle: Rund ein Viertel der Menschen in der Schweiz sind als Ausländerinnen und Ausländer direkt betroffen. Für sie würde die Initiative bedeuten, dass sie auch als Secondos und Secondas und unabhängig davon, wie gut sie integriert sind oder wie lange sie schon in der Schweiz leben, von heute auf morgen aufgrund des geringsten Vergehens automatisch und ohne Berücksichtigung der persönlichen Umstände ausgeschafft würden. Sie verlangt zudem die Ausschaffung im Wiederholungsfall bei rund 40 anderen mehr oder weniger schwerwiegenden Delikten (von der missbräuchlichen Verwendung einer Kreditkarte bis zu sexuellen Handlungen mit Kindern).
Damit wirft die Initiative alles in einen Topf: Sozialmissbrauch, Völkermord, Vergewaltigung, Menschenhandel … Die Durchsetzungsinitiative ist nicht vereinbar mit der Demokratie, den Grundrechten und dem Rechtsstaat. Sie führt zu systematischen Verletzungen der EMRK und riskiert damit, dass die Schweiz aus der Konvention und aus dem Europarat austreten muss.
Aus all diesen Gründen ruft AvenirSocial dazu auf, am 28. Februar 2016 ein Nein gegen diese gefährliche Initiative in die Urne zu legen!
Vernehmlassungsantwort zur Reform der Ergänzungsleistungen
In der Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial zur Reform der Ergänzungsleistungen machen wir auf einige Punkte aufmerksam, deren Auswirkungen für die EL-Bezügerinnen und Bezüger und die Professionellen der Sozialen Arbeit spürbar sind.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial (auf Französisch)Vernehmlassung zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
AvenirSocial nimmt die Möglichkeit wahr, Stellung zur Vernehmlassung zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu nehmen. AvenirSocial begrüsst grundsätzlich die Ratifizierung der Konvention durch die Schweiz. Mit der Ratifizierung der sog. Istanbul-Konvention bekennt sich die Schweiz zum Ziel, Frauen und Mädchen wirkungsvoll vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, gibt den einzelnen Massnahmen einen umfassenden Rahmen und verpflichtet sich, vorhandene Lücken zu schliessen.
Inhaltlich schliessen wir uns der Vernehmlassung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes an. Wir empfehlen dabei die von der Schweiz genannten Vorbehalte mit grösster Zurückhaltung anzubringen. Insbesondere ist auf den Vorbehalt zum Aufenthaltsstatus unbedingt zu verzichten und stattdessen ein Rechtsanspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für alle Opfer von Gewalt zu verankern. Die Angst vor einem Verlust des Aufenthaltsrechts kann Frauen davon abhalten, eine Klage wegen häuslicher Gewalt einzureichen.
Weitere Informationen zur Konvention
Download Vernehmlassungsschreiben des SGBVernehmlassungsantwort zur Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht
Keine Möglichkeit auf ein Gesuch zur Einbürgerung, weil im Laufe der letzten drei Jahre Sozialhilfegelder beansprucht wurden? Das sieht das vom Parlament im Jahre 2014 verabschiedete neue Bürgerrechtsgesetz vor. Nun wurde die entsprechende Verordnung in Vernehmlassung geschickt.
AvenirSocial äussert sich sehr kritisch zu verschiedenen Aspekten in dem vorliegenden Verordnungsentwurf.
Der Ausschluss von Personen, die im Laufe der letzten drei Jahre Anspruch auf Sozialhilfeleistungen geltend gemacht haben, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen, stellt einen Affront gegenüber allen Personen, die sich in prekären Lebensverhältnissen befinden, dar.
Ergänzungsleistungsgesetz und anrechenbare Mietzinsmaxima: Position von AvenirSocial
AvenirSocial ruft die Nationalrätinnen und Nationalräte, sich der Minderheit der SGK-N anzuschliessen und die Rückweisung des Geschäfts 14.098 «ELG. Anrechenbare Mietzinsmaxima» abzulehnen. Der Vernehmlassung von 2014 jetzt nicht weiterzuverfolgen hiesse, zu Unrecht anzunehmen, die tatsächlichen Mieten hätten keinen Einfluss auf dieses Element. Die Auswirkungen der künftigen ELG-Revision dürfen nicht vor einigen Jahren erwartet werden. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Führt man diese Revision der nach Regionen differenzierten anrechenbaren Mietzinsmaxima jetzt nicht rasch ein, leugnet man die Immobiliensituation und die aktuellen Mietpreise.
Download Vernehmlassungsantwort AvenirSocialVernehmlassungsantwort zur Strategie Sucht
Die Strategie Sucht und hat zum Ziel, die Vorbeugung, Früherkennung und Bekämpfung von Suchterkrankungen zu verbessern. Die Strategie Sucht führt die bisherigen Teilstrategien zu Alkohol, Tabak und Drogen zusammen und schafft einen nationalen Orientierungsrahmen zur Prävention, zur Früherkennung und zur Behandlung von Suchterkrankungen. AvenirSocial begrüsst diese neue Strategie und bringt ein paar Verbesserungsvorschläge ein.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial (auf Französisch) Download StrategievorlageVernehmlassungsantwort zur Umsetzung der Eidgenössischen Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen"
Die Eidgenössische Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“, die AvenirSocial zur Ablehnung empfohlen hat, wurde am 18. Mai 2014 an der Urne angenommen. In der Vernehmlassung zur Umsetzung der Initiative spricht sich AvenirSocial für diejenige Option aus, die bei geringen Vergehen bei gleichzeitiger Respektierung der Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention angewendet werden kann.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial (auf Französisch)AvenirSocial unterstützt die Stipendieninitiative
AvenirSocial ist von der Wichtigkeit eines einheitlichen Stipendienwesens in der Schweiz überzeugt, wie es die vom Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS lancierte, am 14. Juni zur Abstimmung kommende Stipendieninitiative fordert.
Als Berufsverband möchte AvenirSocial die Chancengleichheit innerhalb des Schweizer Bildungssystems fördern, insbesondere bei den Ausbildungen im Bereich der Sozialen Arbeit. Einheitliche Stipendien, die das Existenzminimum decken, wie dies die Volksinitiative fordert, sind ein erfolgreiches Instrument, um die Inanspruchnahme von Sozialhilfe bei den Jungen zu verringern.
AvenirSocial unterstützt die Wiedergutmachungsinitiative
Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen stellen ein düsteres Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte dar und haben gemäss den Zahlen des Initiativkomitees bis zu 20 000 Opfer gefordert . Die Zwangsmassnahmen wurden im Rahmen des Kampfs der Schweiz gegen die Armut im 20. Jahrhundert angeordnet. Unter den zahlreichen Berufsgruppen, die diese Politik unterstützt haben, findet man auch die Soziale Arbeit weit vorne mit dabei, insbesondere die Fachpersonen, die in den Erziehungsanstalten tätig waren, in denen die Kinder platziert wurden.
Es ist die Aufgabe der Sozialen Arbeit als Berufsstand, ihre Praktiken und Methoden der Vergangenheit aufzuarbeiten. Aus diesem Grund unterstützt AvenirSocial als Verband der Professionellen der Sozialen Arbeit die Wiedergutmachungsinitiative, die nicht nur den Opfern eine finanzielle Wiedergutmachung bringen soll, sondern auch eine wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema lanciert.
AvenirSocial engagiert sich heute für eine bessere Prävention gegen diese Art von Praktiken, insbesondere durch die Förderung ethischer Fragestellungen innerhalb der sozialen Institutionen und Dienste mittels des Ethikkodexes sowie der Ethikkommission. Zudem würde die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta durch die Schweiz, für die AvenirSocial eine Kampagne (www.sozialcharta.ch) lanciert hat, einen wichtigen Schritt zur Vermeidung von Missbräuchen darstellen, insbesondere durch das Berichtsverfahren der Staaten, das die Möglichkeit bietet, deren Sozialpolitik einer kritischen Untersuchung zu unterziehen.
AvenirSocial möchte an den positiven Einfluss des Völkerrechts erinnern, im vorliegenden Fall der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die massgeblich dazu beigetragen hat, diesen Praktiken Einhalt zu gebieten
Vernehmlassungsantwort zur parlamentarischen Initiative "Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen"
Die Suchtproblematik mit legalen und illegalen Drogen beeinflusst massgeblich verschiedene Aspekte der Sozialen Arbeit. Deshalb positioniert sich AvenirSocial zu den Gesetzesvorlagen im Bereich der Sucht. Professionelle der Sozialen Arbeit in den Strukturen der Spitäler oder in Institutionen aus dem Suchtbereich sind an vorderster Front zur Begleitung der Personen mit einer Alkoholproblematik beauftragt. AvenirSocial positioniert sich grundsätzlich kritisch gegenüber dem Gebrauch von Sanktionen als Methode der Sozialen Arbeit zur Bewältigung bzw. Überwindung von sozialen Problemlagen. In Bezug zu den Sanktionen in der Sozialhilfe hat AvenirSocial eine entsprechende Position publiziert.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialJa zur Initiative "Abschaffung der Pauschalbesteuerung"
AvenirSocial setzt sich für die Initiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)“, welche am 30. November 2014 zur Abstimmung kommt, ein. Diese Initiative bestätigt die Bestrebungen auf nationaler Ebene, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen, was bereits durch mehrere Kantone umgesetzt wurde. Die Annahme dieser Initiative ist ein wichtiger Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit und gesetzlich verankerten Gleichstellung.
Download AbstimmungsempfehlungNein zur Ecopop-Initiative
Am 30. November 2014 stimmt die Schweiz über die Initiative „Stopp der Überbevölkerung“ des Vereins Ecopop ab. AvenirSocial – Soziale Arbeit Schweiz – spricht sich insbesondere aus berufsethischer und sozialpolitischer Sicht klar gegen die Ecopop-Initiative aus. Eine fixe und tiefe Kontingentierung der Einwanderung führt zu neuen sozialen Ungleichheiten und gefährdet den sozialen Frieden. Die Ecopop-Initiative ist gegen die Frauen gerichtet und damit auf ein biologisches Merkmal. Dies ist eine klare Missachtung der Menschenrechte. Das wirksamste Mittel zu einer tieferen Geburtenrate ist die weltweite effiziente Bekämpfung von Armut in all seinen Formen.
Download AbstimmungsempfehlungJa zur Mindestlohn-Initiative
AvenirSocial sagt Ja zur Initiative «Für den Schutz fairer Löhne» und hat die Initiative von Beginn an unterstützt. Die Mindestlohn-Initiative setzt einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung eines existenzsichernden Einkommens. Armutsbekämpfung gehört zu den Kernaufgaben der Sozialen Arbeit. In der Schweiz darf es keine „working poor“ (Arm trotz Arbeit) mehr geben. 400’000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz erhalten weniger Lohn als sie mindestens zum Leben bräuchten und einige davon beziehen Sozialhilfe. Mit der Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohnes für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert die Initiative die Lage vieler Working Poor. Die Initiative fordert einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Dies entspricht rund 4000 Franken im Monat. So viel braucht es mindestens, um in der Schweiz einigermassen leben zu können. Ein Mindestlohn ist eine wichtige Massnahme zur Überwindung der Armut.
Nein zur Pädophilie-Initiative
AvenirSocial spricht sich gegen die am 18. Mai 2014 zur Abstimmung kommenden Pädophilie-Initiative aus. Wie bereits in der Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial vom 31. Mai 2011 zum damals vorliegenden Gegenvorschlag sieht AvenirSocial in der neuen Verfassungsbestimmung keine Verbesserungen zum Schutz von unmündigen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen vor einschlägig vorbestraften Tätern. Das anvisierte Ziel ist grundsätzlich zu befürworten, jedoch sind die geforderten Massnahmen zu restriktiv. Wird die Initiative abgelehnt, treten die von Bundesrat und Parlament verabschiedeten Gesetzesänderungen in Kraft, welche durch AvenirSocial begrüsst werden.
AvenirSocial möchte nicht erst wo die Initiative – nämlich wo es bereits zur Tat gekommen ist – ansetzten, sondern bei der Prävention vor Gewalt durch Ersttäter im familiären und institutionellen Bereich. Dies gelingt nur durch eine Informations- und Sensibilisierungskampagne, die sich an Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Personen richtet, damit sich diese zusätzlich auch selbst gegen Übergriffe schützen und wehren können.
Vernehmlassungsantwort zum Gesundheitsberufegesetz
Bei der Konsultation des Entwurfs zum neuen Gesundheitsberufegesetz ist uns aufgefallen, dass die Soziale Arbeit darin nicht als Gesundheitsberuf berücksichtigt ist. Die im 2. Kapitel des Gesetzesentwurfes festgehaltenen geforderten Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten) treffen jedoch auf Absolventinnen und Absolventen der Bachelor-Studiengänge in Sozialer Arbeit genauso zu wie für Absolventinnen und Absolventen der im Gesetzesentwurf explizit genannten Studiengänge.
Soziale Arbeit versteht sich seit ihrer Entstehung auch als Gesundheitsberuf. Sie trägt einen wesentlichen Teil zum bio-psycho-sozialen Wohlergehen von Menschen bei und unterstützt mit ihren Interventionen eine wirkungsvolle und effiziente Gesundheitsversorgung.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialStellungnahme zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Kinderschutz)
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Zivilgesetzbuches im Bereich des Kindesschutzes durchgeführt. Fachpersonen und somit auch Professionelle der Sozialen Arbeit, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, sollen verpflichtet werden, der Kindesschutzbehörde die Vermutung zu melden, dass ein Kind in seiner Entwicklung gefährdet ist. Unterliegt eine Fachperson dem Berufsgeheimnis, soll sie berechtigt sein, eine Meldung an die Kindesschutzbehörde zu erstatten. Jedoch kann eine Meldepflicht im Bereich des Berufsgeheimnisses kontraproduktiv sein, weil eine Meldung in diesen Fällen die Vertrauensbeziehung zum betroffenen Kind oder zu Dritten unnötig zerstören könnte und in diesem Sinne nicht dem Wohl des Kindes dient. AvenirSocial hat eine differenzierte Stellungnahme (auf Französisch) erarbeitet.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocial (auf Französisch)AvenirSocial unterstützt das Referendum zum Asylgesetz
Am 9. Juni 2013 entscheiden wir darüber, welche Schweiz wir möchten. Ist es eine offene oder eine misstrauische? Wir stimmen über Repression und Ausgrenzung als massgebliche Standards unserer Asyl- und Ausländerpolitik ab. Die Zahl der Asylgesuche ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, dennoch machen Asylsuchende heute gerade einmal 0,6 Prozent der Schweizer Gesamtbevölkerung aus. Im europäischen Vergleich ist die Schweiz zwar ein beliebtes, aber nicht das primäre Zielland von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Die Schweiz wird keineswegs von Asylsuchenden überschwemmt, wie dies medial häufig suggeriert wird. Die Schweiz hat seit gerade einmal 32 Jahren ein Asylgesetz. Doch seit 1981 ist dieses Gesetz zehn Mal geändert worden. Die Stossrichtung war dabei immer die gleiche: es muss verschärft werden.
Die Abstimmung vom 9. Juni 2013 bringt fünf Verschärfungen vors Volk: Das Botschaftsverfahren soll abgeschafft werden; die Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund soll abgeschafft werden; die Unterbringung von renitenten Asylsuchenden in besonderen Zentren; die Einführung einer befristeten Delegationsnorm an den Bundesrat zum Zwecke einer Testphase; die Umgehung der Volksrechte durch den Dringlichkeitsbeschluss des Gesetzes.
Diese Massnahmen lehnt AvenirSocial ab. AvenirSocial ist dem Abstimmungskomitee beigetreten und unterstützt das Referendum zum Asylgesetz.
Ja zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik
Die Bedürfnisse der Familien haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Frauen sind heute besser ausgebildet, und viele sind erwerbstätig, weil sie dies so wollen oder aus finanziellen Gründen müssen. Tatsache ist aber auch, dass sich viele Frauen wegen der Kinderbetreuung aus dem Erwerbsleben zurückziehen oder keine Ausbildung machen. Ebenso verzichten viele Frauen zugunsten einer Berufstätigkeit oder einer Ausbildung auf Kinder.
AvenirSocial unterstützt den Bundesbeschluss über die Familienpolitik, welcher am 3. März 2013 zur Abstimmung kommt und empfiehlt seinen Mitgliedern JA zu stimmen.
Download AbstimmungsempfehlungEinsprache beim Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie
Im Rahmen des Projektes der Eidgenössischen Berufsprüfung „Begleiterin, Begleiter von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen“ hat AvenirSocial Einsprache zuhanden des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie eingereicht. Die Einsprache bezieht sich insbesondere auf die im Projekt zu tief angesetzten Bildungsvoraussetzungen und auf die zu wenig klare Abgrenzung zu bereits bestehenden Ausbildungen.
Download Einsprache beim Bundesamt (auf Französisch)Vernehmlassungsantwort zum Rahmenlehrpläne Gemeinwesenarbeiter/in HF
Da der Bereich der soziokulturellen Animation fester Bestandteil der hiesigen Fachhochschulausbildung ist, brächte eine neue Ausbildung auf HF-Niveau mehr Nach- als Vorteile – vergleichbar mit dem Bereich der Sozialpädagogik, wo es mehrere Ausbildungsgänge mit sich überschneidenden Tätigkeitsfeldern gibt.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialVernehmlassungsantwort zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Weiterbildung
Der Vorentwurf zur Vernehmlassung steht teilweise im Widerspruch zu den von AvenirSocial definierten Zielen. Weiterbildung ist ein zentrales Element in einer Arbeitswelt, die sich ständig wandelt. Die qualitative Einordnung der zahlreichen Weiterbildungsangebote ist schwierig. Im Vorentwurf werden die Probleme der Information, der Qualitätsbewertung, der Transparenz und der Zugangsmöglichkeiten zu den Weiterbildungsangeboten nicht eingehend genug behandelt (Art. 6). In diesen Punkten muss das Gesetz treffender gestaltet werden.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialVernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
In dieser Vernehmlassung geht es um die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweizer Gesellschaft – und demzufolge auch um die Gewährleistung und Anerkennung ihrer Rechte. Die darin enthaltenen Integrationsvereinbarungen, welche neu verpflichtend werden, lehnt AvenirSocial aus rechtstheoretischen und integrationspolitischen Gründen ab.
Die vier genannten Pfeiler zur Beurteilung einer „guten Integration“ (Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Respektierung der grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung; die Fähigkeit, sich in einer Landessprache zu verständigen sowie der Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung) geben aus unserer Sicht keine Garantie für eine kohärente und gleichmässige Praxis der kantonalen Bewilligungsbehörden. Ebenso sind die Integrationsforderungen nur an MigrantInnen gerichtet, die keine EU-/EFTA-StaatsbürgerInnen sind. Das führt zu Ungleichbehandlung verschiedener Ausländergruppen – statt zu mehr Chancengleichheit.
Die Integrationspolitik soll aus unserer Sicht nicht zu einem Instrument der Migrationssteuerung und der Abwehr unerwünschter AusländerInnen werden.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialAvenirSocial unterstützt Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"
Inhalt
AvenirSocial unterstützt Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“
Es braucht einen neuen Ausgleich zwischen Arbeitsbelastung und Erholung. Dazu sind mehr Ferien der richtige Weg, weil nur Ferien die nötige, regelmässige und vorbeugende vollständige Regeneration ermöglichen. Zudem sind längere Ferien eine gerechte und tragbare Beteiligung der Arbeitnehmenden am Produktivitätsfortschritt der letzten zwanzig Jahre. Die Travail.Suisse-Initiative „6 Wochen Feri- en für alle“ ist also eine gezielte und moderne Antwort auf die aktuelle und zukünftige hohe Belastung der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz.AvenirSocial unterstützt die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“, welche am 11. März 2012 zur Abstimmung kommt.
Vernehmlassungsantwort zur Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz
AvenirSocial begrüsst die vorgesehene Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz. Durch den Anstieg der erwerbstätigen Frauen im Lauf der letzten Jahrzehnte und der dadurch erhöhten Bedeutung des Mutterschutzes erachten wir es als sinnvoll, international anerkannte Normen zu übernehmen. Die Schweiz erfüllt die Bestimmungen des IAO-Übereinkommens Nr. 183 weitestgehend, wie die Normen zum Gesundheitsschutz, zum Urlaub im Falle von Krankheit oder Komplikationen, zu Geld- und medizinischen Leistungen, zum Beschäftigungsschutz und zum Nichtdiskriminierungsschutz.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialVernehmlassungsantwort zum Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot
Grundsätzlich begrüsst AvenirSocial die eingeschlagene Richtung, dass der Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen vor einschlägig vorbestraften Tätern verbessert werden soll. Mit der Einführung eines neuen strafrechtlichen Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbots sowie eines obligatorischen Strafregisterauszugs für bestimmte berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten werden Kinder und Jugendliche sowie andere besonders schutzbedürftige Personen besser vor Übergriffen durch rückfällige Pädokriminelle geschützt.
Nebst den in der Vorlage aufgeführten Bereichen müssen die Schutzmassnahmen aber insbesondere auch bei der Prävention vor Gewalt durch Ersttäter im familiären und institutionellen Bereich ansetzen. Dies gelingt nur durch eine Informations- und Sensibilisierungskampagne, die sich an Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Personen richtet, damit sich diese zusätzlich auch selbst gegen Übergriffe schützen und wehren können.
Die Kantone, die Organisationen und die Professionellen der Sozialen Arbeit sind dazu aufgefordert, mit Hilfe des Bundes die Präventionsmassnahmen in stationären Einrichtungen zu verstärken.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialVernehmlassungsantwort zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes
Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes soll der Konsum von Cannabis künftig im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können. AvenirSocial begrüsst diesen Vorstoss, da der Verzicht auf ein Strafverfahren zur Entstigmatisierung der Konsumierenden beiträgt, die Polizei und Justiz entlastet und Kosten spart. Ebenso trägt eine gesetzliche Verankerung des Ordnungsbussenansatzes auf Bundesebene zur Harmonisierung des Umgangs mit Cannabis in der ganzen Schweiz bei und leistet einen Beitrag zur Rechtsgleichheit.
Dennoch ist das Ordnungsbussenmodell für Jugendliche kein geeignetes Mittel. Vielmehr sind Massnahmen der Früherkennung und Frühintervention erforderlich. Der Ordnungsbussenansatz muss auch in das 4-Säulen-Prinzip der Schweizer Drogenpolitik integriert werden und darf nicht dazu führen, dass sich der Staat der Cannabisproblematik nicht weiter annimmt.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialVernehmlassungsantwort zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
AvenirSocial begrüsst die vom Bundesrat anvisierte Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es ergänzt die schweizerische Gesetzgebung, namentlich das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (SR 151.3) und erweitert die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Insbesondere garantiert das Übereinkommen Menschen mit Behinderungen die Inanspruchnahme der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und verbietet jegliche Diskriminierung in allen Lebensbereichen.
Bedauerlicherweise bezieht sich die Vernehmlassung nicht auf die Ratifizierung des Fakultativprotokolls, welches für die glaubwürdige Um- und Durchsetzung der Konvention wesentlich wäre. Das Fakultativprotokoll bietet betroffenen Personen und Organisationen die Möglichkeit, sich bei Konventionsverletzungen mit Einzelfallbeschwerde an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenden. Bei Gutheissung einer solchen Einzelfallbeschwerde würde der Ausschuss der Schweiz Empfehlungen zur Beseitigung der Konventionsverletzungen abgegeben.
Download Vernehmlassungsantwort von AvenirSocialJa zur Waffenschutzinitiative
AvenirSocial hat die Initiative bei deren Lancierung unterstützt. Zahlreiche Sozialarbeitende intervenieren in Familien, in denen Gewalt verbreitet ist. Ebenso zahlreich sind die SozialpädagogInnen, die mit Jugendlichen arbeiten, die Suizidgefährdet sind. Die Folgen sind immer dramatisch, wenn Personen zu Feuerwaffen greifen. Ein Mann, der bei ehelichen Konflikten zur Waffe greift, ein Jugendlichen, der das Militärgewehr seines grösseren Bruders nimmt, um sein Leben zu beenden. Die Benutzung einer Feuerwaffe ist eines der schnellsten Mittel. Es ist erwiesen, dass das Nicht-Vorhandensein einer Feuerwaffe das Potential an Gewaltdramen verringert. Wir sind uns bewusst, dass die erhebliche Reduktion des Zugangs zu Waffen, nicht alle erwähnten Probleme lösen wird, wird diese aber erheblich einschränken.
In diesem Sinne ist die Initiative « Für den Schutz vor Waffengewalt » eine ausgewogene Massnahme. Sie verlangt, dass die Armeewaffen in der Kaserne gelagert werden, wenn die Bürger nicht im Dienst sind. Die Einführung der Bedarfsklausel ist vernünftig. Sie schreibt vor, dass jede Person, die eine Waffe erwerben, besitzen, oder brauchen will, muss den bedarf nachweisen und belegen, dass er oder sie die erforderlichen Fähigkeiten mitbringt. Es ist auch erstaunlich, dass ein nationales Register, wie es die Initiative verlangt, nicht bereits Realität ist.
Aus diesen Gründen empfiehlt AvenirSocial den Professionellen Sozialer Arbeit den Bundesbeschluss zur Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ anzunehmen.