Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz

Politische Aktivitäten

AvenirSocial verfasst Positionen an das eidgenössische Parlament, Stellungnahmen zu Vernehmlassungen, Abstimmungsempfehlungen sowie weiteren politischen Aktualitäten.

23.09.2025

Stellungnahme über die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (InklusionsInitiative)» und indirekter Gegenvorschlag

AvenirSocial mit dem Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative zutiefst unzufrieden. In der vorgeschlagenen Form erfüllt er die zentralen Forderungen der Initiative nur...

AvenirSocial mit dem Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative zutiefst unzufrieden. In der vorgeschlagenen Form erfüllt er die zentralen Forderungen der Initiative nur unzureichend. Er verfehlt das Ziel echter Inklusion und ignoriert das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Insbesondere das Recht der Betroffenen, ihren Lebensort und ihre Lebensform zu wählen und selbstbestimmtes Wohnen zu geniessen, wird im Gegenentwurf nicht gewährleistet. Ebenso wenig ist im IV-Teil das Recht auf Assistenzleistungen vorgesehen, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Download Stellungnahme über die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (InklusionsInitiative)» und indirekter Gegenvorschlag
15.09.2025

Unsere Positionen zu den Geschäften der Herbstsession 2025

Ja zur Vorlage 25.019 «Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)» – Für ein wirksames Sanierungsverfahren mit dreijähriger Abschöpfungsphase Zusammen...

Ja zur Vorlage 25.019 «Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)» – Für ein wirksames Sanierungsverfahren mit dreijähriger Abschöpfungsphase

Zusammen mit der Caritas, dem Dachverband Budgetberatung Schweiz Pro Senectute, der Schuldenberatung Schweiz sowie Vasos Fares appellieren wir ans Parlament, die Vorlage «25.019 – Änderung des SchKG (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)» und dabei insbesondere die dreijährige Abschöpfungsphase bei Art. 345 Abs. 1 zu unterstützen (gemäss Bundesrat und Minderheit der RK-N). Während dieser Abschöpfungsphase muss der Schuldner alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben, es steht lediglich das Existenzminimum zur Verfügung. Eine längere Dauer gefährdet das ganze Verfahren und ist deswegen auch nicht im Sinne der Gläubiger.

Appell an die Parlamenterier*innen (PDF)

NEIN! zum Verbot kantonaler Mindestlöhne

Der Nationalrat hat beschlossen, kantonale Mindestlöhne zu verbieten (LECCT, 24.096). Diese Massnahme ist für AvenirSocial inakzeptabel. Die kantonalen Mindestlöhne, die in mehreren Kantonen demokratisch beschlossen wurden, schützen vor Armut, stärken die Kaufkraft und sind ein wirksames Instrument gegen Lohndumping. Bei einer Umsetzung des Vorhabens würden Tausende von Erwerbstätigen weniger als 4’000 Franken pro Monat verdienen. Darüber hinaus würde das Gesetz die Einführung neuer kantonaler Mindestlöhne verbieten, sodass die Bevölkerung aller Kantone dieses Volksrecht verlieren würde. Die Einschränkung dieser kantonalen Kompetenz schwächt die Demokratie, erhöht die Prekarität und verlagert die Kosten auf die Sozialhilfe. AvenirSocial ruft dazu auf, diesen Angriff auf den Lohnschutz abzulehnen.

Für eine nachhaltige und gerechte Finanzierung der 13. AHV-Rente

AvenirSocial begrüsst die rasche Umsetzung der demokratisch beschlossenen 13. AHV-Rente. Die AHV verfügt derzeit über eine solide Grundlage, mittelfristig ist jedoch eine zusätzliche Finanzierung erforderlich. Wir unterstützen eine Finanzierung durch eine moderate Erhöhung der Lohnbeiträge, eine einfache Massnahme, die sozial gerecht ist, da hohe Einkommen einen höheren Beitrag leisten. Wir bedauern jedoch die Absicht des Bundesrats, den Beitrag des Bundes zu reduzieren, und erinnern daran, dass dieser seiner Verantwortung bei der Finanzierung der AHV nachkommen muss. Die 13. Rente wurde vom Volk beschlossen und muss solidarisch und nachhaltig finanziert werden, ohne das Gleichgewicht der AHV und die soziale Gerechtigkeit zu gefährden.

Familienergänzende Kinderbetreuung: Es bleibt noch viel zu tun!

Ein angemessener und erschwinglicher Zugang zu Betreuungsstrukturen ist unerlässlich, damit Eltern – insbesondere Mütter – Beruf und Familie vereinbaren können. AvenirSocial begrüsst daher die Beibehaltung der Bundesfinanzierung für Kinderbetreuungsstrukturen und die Schaffung einer Elternzulage. Wir bedauern jedoch, dass die vorgesehenen Mittel in Höhe von 200 Millionen Franken über vier Jahre bei weitem nicht ausreichen, um das Angebot und die Qualität der familienergänzenden und ausserschulischen Betreuung zu verbessern. Ausserdem sind keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorgesehen, obwohl diese zu einer hohen Fluktuation beitragen. Die Höhe der Kinderbetreuungszulage, die auf 100 Franken pro Tag festgelegt ist, liegt weiterhin weit unter den tatsächlichen Kosten für einen Platz und ist auf Kinder unter 8 Jahren beschränkt. AvenirSocial bekräftigt sein Engagement für eine ausreichende öffentliche Finanzierung, die eine ausreichende Anzahl erschwinglicher Betreuungsplätze garantiert, und fordert eine Verstärkung der Massnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit.

11.09.2025

Stellungnahme zur Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts

Für AvenirSocial darf die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts nicht zu einer Verschlechterung der Rechte der betroffenen Personen führen. Wir...

Für AvenirSocial darf die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts nicht zu einer Verschlechterung der Rechte der betroffenen Personen führen. Wir fordern eine Migrationspolitik, die den Schutz schutzbedürftiger Personen und Familien in den Vordergrund stellt, faire Verfahren mit einem echten Zugang zu Rechtsbeistand gewährleistet, das Recht auf Gesundheit und Würde achtet und restriktive Massnahmen nur zurückhaltend anwendet.

Download Stellungnahme zur Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts
01.09.2025

Stellungnahme zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)

AvenirSocial begrüsst die Änderung von Art. 329e OR, mit welcher der unbezahlte Jugendurlaub von 5 auf 10 Tage verlängert wird....

AvenirSocial begrüsst die Änderung von Art. 329e OR, mit welcher der unbezahlte Jugendurlaub von 5 auf 10 Tage verlängert wird. Diese Massnahme stärkt das freiwillige Engagement von Jugendlichen, das ihrer Entwicklung, ihrer Gesundheit, ihrer sozialen und beruflichen Integration zugute kommt sowie die Jugendorganisationen stärkt.

Download Stellungnahme zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)
26.08.2025

Kanton Bern: Appell an den Berner Grossen Rat zur Totalrevision des Sozialhilfegesetzes

Eine Allianz von Organisationen der Zivilgesellschaft und Fachleuten aus der Praxis appellieren an die Mitglieder des Grossen Rates. Diese Revision...

Eine Allianz von Organisationen der Zivilgesellschaft und Fachleuten aus der Praxis appellieren an die Mitglieder des Grossen Rates. Diese Revision verfolgt unter dem Vorwand der Modernisierung eine Logik von Kontrolle, Sanktion und Verwaltungsführung – auf Kosten des zentralen Auftrags der Sozialen Arbeit: Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Damit die Sozialhilfe ihre Rolle als Sicherheitsnetz und Integrationsinstrument voll wahrnehmen kann, muss sie auf Vertrauen, Respekt gegenüber den Menschen und die Kompetenz der Fachpersonen setzen – nicht auf ineffektive Kontrollmechanismen. AvenirSocial fordert eine grundlegende Überarbeitung dieses Gesetzesentwurfs.

Download Appell an den Grossen Rat Download Medienmitteilung
25.08.2025

Kanton Freiburg: Stellungnahme zur Schaffung eines Gesetzes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt (auf französisch)

Die zunehmende Gewalt gegen Frauen und Mädchen offenbart anhaltende Geschlechterungleichheiten und den dringenden Bedarf nach einer starken politischen Antwort. AvenirSocial...

Die zunehmende Gewalt gegen Frauen und Mädchen offenbart anhaltende Geschlechterungleichheiten und den dringenden Bedarf nach einer starken politischen Antwort. AvenirSocial unterstützt die Schaffung eines kantonalen Gesetzes gegen häusliche Gewalt im Kanton Freiburg. Ein solches Gesetz, das mit verstärkten personellen, finanziellen und technischen Mitteln einhergeht, ist für den Schutz der Opfer und für die Verhinderung von weiteren Gewalttaten unerlässlich. Der Kampf gegen diese Gewalt erfordert zudem Massnahmen in der Erziehung und Sensibilisierung bereits im Kindesalter sowie die Ausbildung von Fachkräften.

Download Stellungnahme zur Schaffung eines Gesetzes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt im Kanton Freiburg (auf französisch)
18.08.2025

Stellungnahme von AvenirSocial und SAGES zum Abbau der Sozialberatung am Inselspital

Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz (AvenirSocial) und der Schweizerische Fachverband für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit (SAGES) zeigen sich tief besorgt über...

Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz (AvenirSocial) und der Schweizerische Fachverband für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit (SAGES) zeigen sich tief besorgt über den Abbau von Stellen in der Sozialberatung am Inselspital Bern. Die Sozialberatung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer ganzheitlichen und patient*innenzentrierten Gesundheitsversorgung. Ihr Wegfall gefährdet nicht nur die Qualität der Betreuung, sondern hat weitreichende negative Folgen für Patient*innen, das Gesundheitssystem und die Gesellschaft.

Sozialarbeiter*innen in Krankenhäusern leisten einen zentralen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung von psychosozialen Belastungen, zur Stabilisierung komplexer Lebenslagen und zur Koordination von Versorgungsprozessen. Sie tragen wesentlich dazu bei, Spitalaustritte nachhaltig zu organisieren und Rehospitalisierungen zu vermeiden. Ohne diese Begleitung geraten vulnerable Patient*innen vermehrt in soziale Notlagen, was ihre Genesung behindert, die Gefahr von sozial bedingten Rehospitalisierungen erhöht und zusätzliche finanzielle und personelle Belastungen für das Versorgungssystem mit sich bringt. Die Sozialberatung in Krankenhäusern spielt eine wichtige Rolle in der patient*innenzentrierten Gesundheitsversorgung. Sie wirkt an der Nahtstelle zwischen medizinischer Betreuung und sozialer Absicherung und trägt wesentlich zur ganzheitlichen Betreuung – im Sinne eines biopsychosozialen Verständnisses von Gesundheit und Krankheit – bei. Durch ihre Arbeit entlastet die Sozialberatung das medizinische, pflegerische und therapeutische Fachpersonal und schafft Raum für deren eigentlichen Kernaufgaben. Die Sozialberatung unterstützt und begleitet Patient*innen in belastenden Lebenssituationen, fördert das Selbstmanagement und trägt zur Stabilisierung der Gesundheit bei. Die Wirkung ihrer Leistungen ist empirisch belegt* Studien zeigen, dass durch gezielte sozialarbeiterische Interventionen Krankenhausaufenthalte verkürzt oder vermieden werden können, die finanzielle Sicherheit von Patient*innen verbessert wird und das Gesundheitssystem insgesamt effizienter arbeitet. Somit ist die klinische Sozialberatung nicht nur ein wesentlicher Pfeiler für die individuelle Versorgung, sondern auch ein entlastender gesundheitsökonomischer Faktor.

Langfristig führen Stellenreduktionen in der Sozialberatung zu höheren Kosten, da Prävention und soziale Stabilisierung vernachlässigt werden. Ein Abbau von Sozialarbeit im Gesundheitswesen untergräbt die interprofessionelle Zusammenarbeit, schwächt Public Health-Ziele und sendet ein gefährliches Signal zur gesellschaftlichen Bedeutung der sozialen Aspekte von Gesundheit und Krankheit. Besonders betroffen sind sozial benachteiligte Menschen, deren Zugang zu Gesundheitsleistungen ohne soziale Unterstützung erschwert
ist.

AvenirSocial und SAGES fordern daher die Inselgruppe und die politischen Entscheidungsträger*innen im Kanton Bern auf, diesen Stellen- und Leistungsabbau kritisch zu reflektieren und – in Zusammenarbeit mit Berufs- und Fachverbänden wie den unsrigen – die Rolle der Sozialen Arbeit in der Gesundheitsversorgung zu stärken. Dazu gehören auch politische Massnahmen zur dauerhaften und sicheren Finanzierung der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit. Eine moderne, nachhaltige und gerechte Gesundheitsversorgung braucht nicht weniger, sondern mehr sozialarbeiterische Ressourcen, um ihre Verantwortung gegenüber den Menschen und der Gesamtbevölkerung umfassend und nachhaltig wahrzunehmen.

Download Stellungnahme von AvenirSocial und SAGES zum Abbau der Sozialberatung am Inselspital
24.07.2025

Stellungnahme zur Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 und Nr. 191

AvenirSocial befürwortet die Ratifizierung der IAO-Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr....

AvenirSocial befürwortet die Ratifizierung der IAO-Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Sie setzen klare Signale gegen Gewalt und Belästigung sowie für das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld – Grundprinzipien, die im Schweizer Recht bereits verankert sind. Als Gastgeberstaat der IAO sollte die Schweiz ihre internationale Verantwortung wahrnehmen und ihre Glaubwürdigkeit stärken.

Download Stellungnahme von zur Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 und Nr. 191 (PDF)
15.07.2025

Kanton Neuchâtel: Stellungnahme zur Teilrevision der Kantonsverfassung sowie die Revision des Gesetzes über die politischen Rechte (auf französisch)

AvenirSocial begrüsst die Teilrevision der Kantonsverfassung sowie die Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Mit diesen Änderungen nimmt der...

AvenirSocial begrüsst die Teilrevision der Kantonsverfassung sowie die Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Mit diesen Änderungen nimmt der Kanton Neuenburg seine Verantwortung bei der Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) war. Indem der Ausschlusses vom Wahlrecht für Personen unter umfassender Beistandschaft oder mit Vorsorgeauftrag aufgehoben wird, verschwindet eine langjährige Diskriminierung, die weder notwendig noch zulässig war.

Gemäss dem Berufskodex der Sozialen Arbeit in der Schweiz (2010) ist die Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben von grundlegender Bedeutung, weshalb das Wahlrecht im Sinne der Chancengleichheit für alle garantiert werden muss.

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07.07.2025

Kanton Graubünden: Stellungnahme zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden betreffend Einführung Stimmrechtsalter 16

AvenirSocial unterstützt die Einführung des Stimmrechts ab 16 Jahren im Kanton Graubünden. Diese Massnahme stärkt die politische Teilhabe von Jugendlichen,...

AvenirSocial unterstützt die Einführung des Stimmrechts ab 16 Jahren im Kanton Graubünden. Diese Massnahme stärkt die politische Teilhabe von Jugendlichen, fördert die Demokratie und sorgt für eine bessere Generationengerechtigkeit. In unserer Stellungnahme betonen wir zudem die Bedeutung der politischen Bildung zur Begleitung dieses Rechts. Jugendliche sind bereit und haben das Recht, aktiv an der Politik teilzunehmen.

Download Stellungnahme zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden betreffend Einführung Stimmrechtsalter 16